Transparenz und Unabhängigkeit der öffentlichen Verwaltung

Die Mitarbeit von Angestellten von Unternehmen, Verbänden, Vereinen und Gewerkschaften in der öffentlichen Verwaltung und in Ministerien hat in der letzten Zeit die öffentliche Aufmerksamkeit erregt. Laut Presseberichten arbeiten etwa. 120 Angestellte von Firmen und Verbänden in Ministerien und der öffentlichen Verwaltung mit und haben so Zugang zu internen Informationen und Akten; teilweise arbeiten sie sogar an Gesetzgebungsvorhaben und Verwaltungsentscheidungen mit, die die Interessen ihres Arbeitsgebers betreffen. Der ständige Informationsaustausch zwischen Verbänden, Unternehmen und Interessengruppen auf der einen Seite und der Verwaltung auf der anderen Seite ist Bestandteil des politischen Systems und daher im Prinzip nützlich und vertretbar. Auch Transparency International Deutschland  hält grundsätzlich einen Austausch zwischen Wirtschaft und Verwaltung vor dem Hintergrund der neuen und komplexen Fragestellungen der Gesellschaft für notwendig. Dieser Austausch kann in Einzelfällen auch die Mitarbeit von Unternehmens- und Verbands- sowie Gewerkschaftsangehörigen in der öffentlichen Verwaltung und in Ministerien umfassen. Dies gilt jedoch nur dann, wenn die  Mitarbeit von Angestellten von Unternehmen und Verbänden in der öffentlichen Verwaltung und in Ministerien offen und transparent gestaltet ist und sofern keine unzulässige Einflussnahme auf den Kernbereich der Verwaltungstätigkeit erfolgt. Interessenkonflikte müssen also vermieden werden. Nur unter solchen Bedingungen kann das Vertrauen der Bürger in die Integrität und die Neutralität der Verwaltung aufrechterhalten werden.


Daher fordert Transparency International Deutschland als Mindeststandard, 

Die Veröffentlichungspflicht bezieht sich auch auf Personen, die nicht in einem Angestelltenverhältnis zu den Unternehmen, Verbänden beziehungsweise Vereinen stehen, sondern als freie Mitarbeiter/innen oder Berater/innen für diese tätig sind.

Seitens der öffentlichen Verwaltung werden ferner zur Bewältigung neuer  komplexer Fragestellungen immer mehr externe Beratungsleistungen eingekauft. Nur wenn die öffentliche Verwaltung und die Ministerien festgestellt haben, dass diese Aufgaben allein durch eigene Kräfte nicht zu erledigen sind, kommt nach Auffassung von Transparency International Deutschland der Einkauf von externen Beraterleistungen in Betracht (Grundsatz der Subsidiarität des Einsatzes von externen Beratern). Kommt es ausnahmsweise zum  Einsatz von externen Beratern, müssen sich die Kosten für den Einsatz in einem marktüblichen Rahmen halten, und ein unzulässiger Einfluss Externer auf die Kernaufgaben der öffentlichen Verwaltung und Ministerien muss verhindert werden. Nur so kann das Vertrauen der Bürger in die Integrität und die Neutralität der Verwaltung aufrecht erhalten werden.

Daher fordert Transparency Deutschland, beim Einsatz externer Berater in der öffentlichen Verwaltung und in Ministerien folgende Gründsätze zu beachten:

Die Umsetzung dieser Grundsätze würde auch die Beachtung der Forderungen des Bundesrechnungshofes – Eckpunkte für den Einsatz externer Berater durch die Bundesverwaltung im Papier vom 29. Januar 2007 – sicherstellen.

 

Stand: Februar 2008

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