Transparency Deutschland schafft es in den Bundestag
Dass Transparency Deutschland mit seiner Arbeit eine Bundestagsdebatte bestimmt, dürfte nicht alltäglich sein. Am 27. Mai war deshalb ein besonderer Tag. Der SPD-Antrag „Korruption im Gesundheitswesen wirksam bekämpfen“ wurde eingebracht, von sieben Rednerinnen und Rednern aus den fünf Fraktionen debattiert und dann an die Ausschüsse für Gesundheit und Recht überwiesen. Das ist zwar eine Beerdigung erster Klasse, denn dort wird er mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen abgelehnt werden und dürfte deshalb keine weiteren Kreise ziehen. Aber für Transparency ist die Debatte im Parlament ein großer Öffentlichkeitserfolg, denn schon in der elften Zeile des Parlamentsprotokolls wird die Organisation erstmals genannt, und in den Diskussionsbeiträgen der SPD, der Grünen und der Linken wird verschiedentlich auf Positionen von Transparency zurückgegriffen.
Der SPD-Antrag begründet seine Forderungen mit dem materiellen Verlust und dem Verlust an Glaubwürdigkeit und Vertrauen, die durch Korruption im Gesundheitswesen gefördert werden. Der Antrag nennt ausdrücklich Abrechnungsbetrug und Kickbackzahlungen bei Zuweisungen unter Ärzten. Gefordert wird die Gleichstellung von niedergelassenen mit angestellten Ärzten, damit auch für die niedergelassenen Ärzte die Schwelle, wo Vorteilsnahme und Bestechlichkeit vermutet werden können, deutlich sinkt; Schwerpunktstaatsanwaltschaften in den Ländern sollen die Strafverfolgung erleichtern.
Außerdem wird gefordert, dass die 2004 eingeführten „Stellen zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen“ bei den Krankenkassen das von ihnen bei den Übeltätern zurückgeholte Geld für Ausstattung und Arbeit der "Stellen" verwenden dürfen. Derzeit unterliegt diese Ausstattung der bei den Kassen eingeführten Deckelung der Verwaltungsausgaben, kann sich also nicht frei entfalten, weil Personal fehlt. Hier würde, laut Parlamentsprotokoll, auch die CDU eine bessere Regelung unterstützen.
Interessant an der Debatte war ein Hinweis der Rednerin Vogler von den Linken, die sogar die jüngste Nummer des Scheinwerfer gelesen hatte und auf die teuren Folgen des Pharma-Marketing hinwies. Auch die Grünen hatten sich intensiv mit Transparency-Forderungen befasst und stellten heraus, wie nichtssagend und wenig kooperativ die Regierung ihr Auskunftsbegehren nach dem Erfolg der erwähnten "Stellen" beantwortet hatten, was Transparency vor zwei Jahren angeprangert hatte. In der Tat ist es eine Beleidigung des Parlaments, wie die Regierung eine gesetzlich vorgeschriebene Berichtspflicht handhabt. Denn der dritte Bericht liegt inzwischen vor und enthält keine einzige Feststellung zum Sachstand, sondern lediglich eine Wiedergabe der guten Absichten des Spitzenverbandes der Gesetzlichen Krankenkassen. Wo bleiben die Berichte der Kassenärztlichen Vereinigungen? Und wie steht es mit Fehlverhalten im Bereich der Pflege?
Am interessantesten war natürlich die Haltung der Regierungsfraktionen zu den aufgestellten Forderungen. Der CDU-Sprecher verwies darauf, dass „mit dem Versorgungsgesetz ein ausdrückliches Verbot der Zuweisung gegen Entgelt“ eingeführt werden solle; Kontrolle wie üblich durch die "Stellen" bei den Kassenärztlichen Vereinigungen. Das ist Augenauswischerei, denn die kommen schon heute den Auskunfts- und Berichtspflichten, die sie haben, nicht ordentlich nach.
Und wie das Kaninchen auf die Schlange schaut die Regierung auf den Bundesgerichtshof, der demnächst entscheiden wird, ob niedergelassene Ärzte wie Amtsträger behandelt werden dürfen. Anstatt den üblichen Rundumschlag zu landen, die Opposition diskriminiere einen ganzen Berufsstand, sollte die Regierungskoalition die Möglichkeit nutzen, dem Bundesgerichtshof zuvor zu kommen und niedergelassene Ärzte im Hinblick auf Vorteilnahme und Bestechlichkeit den Krankenhausärzten gesetzlich gleichzustellen.
Der Artikel ist im Scheinwerfer 52 (S. 23) vom Juli 2011 erschienen.

