Macht der Korruption ein Ende. Spenden Transparency International Deutschland e.V.

01.01.1970

Stellungnahme zum 3. Bericht der IMK über die Umsetzung des Präventions- und Bekämpfungskonzepts Korruption in der öffentlichen Verwaltung

Der "3. Bericht der Innenministerkonferenz über die Umsetzung des Präventions- und Bekämpfungskonzepts Korruption" vom 30. Oktober 2002 (der TI erst im Juni 2003 zur Verfügung gestellt wurde) bringt wenig Neues verglichen mit dem 2. Bericht vom November 1999. Er ist lediglich eine Aktualisierung ("Fortschreibung") des vorherigen Berichts und hat damit wiederum die Möglichkeit versäumt, klare, bundesweit einheitliche Regelungen vorzugeben oder auch nur anzustreben. Stattdessen gibt er eine wegen ihrer Vollständigkeit und Vielfalt verwirrende, kritiklos aneinandergereihte Aufzählung vieler Einzelaktivitäten des Bundes und der Länder. In gewisser Weise ist die Vielzahl der Aktivitäten eindrucksvoll. Aber es ist äußerst ineffektiv, dass es in den deutschen Verwaltungen zum Beispiel (mindestens) 17 verschiedene Regelungen über die Annahme von Geschenken gibt. Die neue "Musterverwaltungsvorschrift" zur Geschenkannahme ist nicht verbindlich und ist nur als untere Grenze gedacht. Der Föderalismus feiert Triumphe!

Der Bericht bietet im wesentlichen eine Ist-Darstellung. Er benennt eine Reihe guter Einzelland-Lösungen, wie den pauschalierten Schadensersatz in Bayern, die mobilen Prüfgruppen in Hessen, die generelle Dienstverpflichtung von Architektur- und Ingenieurbüros im Baubereich sowie von Unternehmensberatern und Gutachtern bei Vergabe nach VOL und VOB in Hamburg, den besonders guten Internetauftritt in NRW und den Ombudsmann der staatlichen Verwaltung in Rheinland-Pfalz, ohne jedoch ein Urteil über deren Wirksamkeit abzugeben und ohne sich zu entsprechenden Empfehlungen an die anderen Länder durchringen zu können.

Nur zu einigen wichtigen Punkten kann man mit einiger Anstrengung positive Urteile und vielleicht sogar Empfehlungen der Autoren heraushören:

Eine Kronzeugenregelung wird von mehreren Ländern unterstützt, ein Gesetzentwurf des Bundesrats dazu liegt angeblich vor.

Telephonüberwachung bei Korruptionsdelikten wird in Brandenburg gefordert, wohl von Strafverfolgern insgesamt gewünscht. Da wird man allerdings die für diesen Herbst erwartete Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Großen Lauschangriff abwarten müssen.

Eine klare Regelung für die Abgrenzung erlaubter und unerlaubter Drittmittelförderung für die Forschung wird erfreulicherweise für notwendig gehalten. Offenbar hat eine länderübergreifende Arbeitsgruppe ein Grundsatzpapier über "Sponsoringmaßnahmen" allgemein erarbeitet.

In "einigen Ländern" wurden die Rechnungshöfe "gebeten", die Staatsanwaltschaft zu informieren, "wenn sich bei ihrer Prüftätigkeit ein Korruptionsverdacht ergibt". Darum sollten aber eigentlich die Rechnungshöfe in allen Ländern dringend gebeten werden - wenn schon nicht vom Gesetzgeber angewiesen. Das fordert jedenfalls TI seit langem. Die Rechnungshöfe haben die Kompetenz und unserer Meinung nach auch den verfassungsmäßigen Auftrag, bei der Korruptionsbekämpfung mitzuwirken. Manche Rechnungshöfe fühlen sich diesem Auftrag verpflichtet, andere hingegen nicht.

Die Schaffung eines bundesweiten, einheitlichen (Korruptions-) Zentralregisters wird offenbar nicht nur von einer Reihe der Länder, sondern offiziell von der IMK selbst grundsätzlich unterstützt. Allerdings wurde diese Entscheidung der IMK bereits im Mai 2000 getroffen, mit minimalem Resultat. Hier muss der Gesetzgeber handeln.

Das Bestehen von Informationsfreiheitsgesetzen in vier Bundesländern wird begrüßt und darauf hingewiesen, dass erhöhte Transparenz und Informationsfreiheit ein Instrument der Korruptionsbekämpfung seien. Umso unverständlicher ist es, dass die IMK den Bundesgesetzgeber nicht zum Handeln drängt.

Sechs Punkte, die von der IMK nicht befriedigend angesprochen werden:

Dr. Michael Wiehen, Vorstand TI Deutschland

 

Bericht der Innenministerkonferenz