Macht der Korruption ein Ende. Spenden Transparency International Deutschland e.V.

Stellungnahme zum 2. Bericht der IMK über die Umsetzung des Präventions- und Bekämpfungskonzepts Korruption in der öffentlichen Verwaltung

Transparency International – Deutsches Chapter e. V. begrüßt die Entscheidung der IMK, uns den 2. Umsetzungsbericht offiziell zur Verfügung zu stellen. Wir haben den Bericht mit großem Interesse gelesen.

Der Bericht ist eine sehr interessante Zusammenstellung der Situation in den Ländern. Offensichtlich sind sehr viele Einzelaktivitäten im Gange, was wir natürlich sehr begrüßen. Der Bericht vermittelt aber nicht den Eindruck, dass es ein Gesamtkonzept gibt und dass Bund und Länder gemeinsam ein schlagkräftiges Programm erstreben und vorbereiten.

Wir bedauern es sehr, dass die „verschiedenen Ansätze“ der Länder zur Kenntnis genommen und beschrieben werden, dass es aber darüber hinaus kaum eine Wertung und keinen Versuch gibt, Musterregelungen auf der Grundlage erfolgreicher praktischer Erfahrungen zu erarbeiten, die eine besser koordinierte Umsetzung und damit eine wirksamere gegenseitige Amtshilfe und letztendlich eine erfolgreichere Gesamtstrategie erlauben würden. Bei aller Rücksicht auf die Länderkompetenzen sollte man bei der Korruptionsbekämpfung und –prävention doch eine besser koordinierte, wenn schon nicht einheitliche Regelung erstreben.

Wir sind mit der IMK der Meinung, dass eine verstärkte Sensibilisierung und Fortbildung aller Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen einen Schwerpunkt bei der Korruptionsprävention bilden muss. Wir wären dankbar, wenn Sie uns ein Exemplar des auf Seite 11 genannten „Verhaltenskodex gegen Korruption“ zusenden würden.

Wir finden es richtig, dass die Länder sich bei der Optimierung der Ablauforganisation zunächst auf den Vergabebereich konzentriert haben. Wir glauben aber, dass auch andere Bereiche wie Baugenehmigungen, Schanklizenzen etc. größte Aufmerksamkeit verdienen und hoffen daher sehr, dass der anfänglichen Konzentration auf den sicherlich besonders gefährdeten Vergabebereich eine Ausweitung der Bemühungen auf alle anderen gefährdeten Bereiche folgt.

Zum Thema „Dienst- und Fachaufsicht“ und „Schaffung neuer Organisationsstrukturen“ ist die Liste der in den Ländern bereits eingerichteten oder geplanten zentralen Korruptionsstellen und -beauftragten eindrucksvoll. Wäre es aber nicht wünschenswert, eine Auswertung der Erfahrungen mit den verschiedenen Ansätzen zu erstellen? Beispielsweise ist in der internationalen Erfahrung besonders wichtig, dass Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen die Möglichkeit haben, Verdachtsmomente auch anonym (über eine hotline oder ähnliches) weiterzugeben, oder mit einem autorisierten Beauftragten zu sprechen, der insbesondere Vertrauen dahingehend einflößt, dass ein ernstgemeinter Hinweis auf Korruptionsverdacht nicht zu einem eigenen Schaden führt. Deshalb müssen die Lage seines Büros und seine hierarchische Anbindung mit Bedacht gewählt werden.

Es scheint uns in diesem Zusammenhang besonders notwendig zu sein, dass die IMK sich intensiv mit dem Thema „Whistleblowing“ befasst, das bisher in dem Bericht nicht angesprochen wird. Hinweise von Mitarbeitern auf Verdacht von Straftaten müssen als Verpflichtung angesehen und gefördert, ja eingefordert und geschützt werden, und Hinweisgeber dürfen nicht als Nestbeschmutzer angesehen werden. Auf der anderen Seite muss man natürlich Wege finden, den Missbrauch dieses Instruments zu verhindern.

Zu den Themen „Annahme von Geschenken und sonstigen Vorteilen“ wie auch „Einschränkung von Nebentätigkeiten“ scheint es uns höchst erstrebenswert, bundesweit zu einer einheitlichen Regel für alle Beamten und öffentlichen Angestellten zu kommen. Dabei ist der Ansatz, alle Geschenke grundsätzlich zu verbieten und nur in streng geregelten Fällen Ausnahmen zuzulassen, sicher der richtige. Verwaltungen, die hier einen Höchstsatz definieren, tun sich sehr schwer mit der Umsetzung – schließlich muss man neben dem erlaubten Höchstwert auch festlegen, wie oft ein Beamter einen solchen Wert annehmen darf – monatlich, wöchentlich, täglich? Eine „zero tolerance“ Regel ist viel klarer und leichter durchzusetzen.

Zum Thema „Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen“ wissen wir, dass der pauschalierte Schadensersatz in Bayern und Hessen erfolgreich angewendet wird. Dieses Instrument sollte von allen Bundesländern und dem Bund eingesetzt werden. Ausserdem schlagen wir vor, dass der den Schadenersatzanspruch auslösende Tatbestand über die Submissions-Absprache hinaus eindeutig auf alle Bestechungs- und wettbewerbsbeschränkenden Taten ausgedehnt wird.

Im Punkt „Mitteilungsverpflichtung“ finden wir, dass alle Rechnungshöfe aufgefordert werden sollten, die Staatsanwaltschaften zu informieren, wenn sich bei ihrer Prüftätigkeit ein Korruptionsverdacht ergibt. Die Rechnungshöfe haben die Kompetenz und unserer Meinung nach auch den verfassungsmäßigen Auftrag, bei der Korruptionsbekämpfung mitzuwirken. Wir wissen, dass einige Landesrechnungshöfe in diesem Punkt vorbildliche Arbeit leisten. Diese Mitwirkung sollte aber von allen Rechnungshöfen dringend eingefordert werden.

Zum Thema „verbindliche Ausschreibungen“ gibt es gute Regeln und eine unbefriedigende Praxis. Der Berliner Rechnungshof hat vor einigen Jahren die Einhaltung dieser Vorschrift geprüft und festgestellt, dass die Regel der öffentlichen Ausschreibung in unverantwortlich vielen Fällen umgangen wurde. Wir schlagen daher vor, dass alle Rechnungshöfe gebeten werden, die Einhaltung dieser Regel zu prüfen und Vorschläge zu machen, wie man den allgemein anerkannten Grundsatz wieder zur Realität machen kann.

Wir möchten aber auch darauf hinweisen, dass die von der IMK propagierte  „absolute Transparenz des Vergabeverfahrens“ nicht schon dadurch erreicht ist, dass man die Gründe für das Abweichen von der Grundregel der öffentlichen Ausschreibung transparent und nachvollziehbar macht. Gerade die Bewertung der konkurrierenden Angebote und die Gründe für die Auswahl des „Gewinners“ werden traditionell streng vertraulich gehalten, was die öffentliche Kontrolle aushebelt und Manipulation und Korruption erleichtert. Wir denken, dass die Evaluierung der Angebote und die Entscheidungsgründe zumindest den Mitbewerbern, besser noch der Öffentlichkeit allgemein zugänglich gemacht werden sollten.

Zum Thema „bundesweite Einführung von Korruptionsregistern“ bedauern wir es ganz besonders, dass es das lange überfällige Zentralregister, das die BMI Richtlinie vom Juni 1998 ausdrücklich vorsieht, noch immer nicht gibt. Einige Länder und Kommunen haben hier vorbildliche Pilotarbeit geleistet. Wir halten es auch auf diesem Gebiet für unumgänglich, dass die Erfahrungen derjenigen Länder, die solche Register bereits eingerichtet haben, ausgewertet und für die Erstellung des Zentralregisters auf Bundesebene und koordinierter Landesregister genutzt werden. Rechtlich schwierige Fragen wie die rechtlichen Voraussetzungen für die Eintragung und Löschung einer Firma im Register und die Bedeutung eines Eintrags für die Entscheidungen der Bundes-, Landes- und Kommunalbehörden sollten wirklich nicht von jedem Land neu entwickelt werden müssen.

Transparency Deutschland will mit dieser Stellungnahme einen konstruktiven Beitrag zur Erstellung effektiver Korruptionsbekämpfungs- und -präventionsmassnahmen leisten und damit bei der Entwicklung effektiver Gegenstrategien mitwirken. Transparency Deutschland bietet an, seinen Sachverstand und seine auch internationalen Erfahrungen auf diesem Gebiet in die Diskussion einzubringen und ist jederzeit zu Konsultationen bereit.

München, den 14.04.2000