23.01.07
Richtlinie zur Korruptionsbekämpfung
Justizsenatorin Frau von der Aue veröffentlichte die novellierte Richtlinie zur Korruptionsbekämpfung in der Berliner Hauptverwaltung, die in der Substanz unverändert blieb. Die neue Richtlinie tritt am 1.3.07 in Kraft. Empfehlungen für die Bezirksverwaltungen sollen folgen.
18.11.06
Koalitionsvertrag und Korruptionsbekämpfung
In den Koalitionsvertrag zwischen SPD und PDS vom November 2006 hat auch die Korruptionsbekämpfung Eingang gefunden:
- „Die Qualifizierung der Korruptionsbekämpfung ist eine permanente Herausforderung. Deshalb strebt die Koalition die Weiterentwicklung der Berliner Korruptionsprävention und –bekämpfung durch verstärkte Zusammenarbeit mit Nichtregierungsorganisationen dieses Sektors an.“ S. 68
- „Die Koalition soll die Erstellung eines periodischen Lagebildes Korruption für die Berliner Verwaltung entwickeln.“ S.68
- „Insbesondere zur zügigen Durchführung von umfangreichen Wirtschaftsverfahren müssen die personellen Voraussetzungen für die Einrichtung von zwei weiteren Wirtschaftsstrafkammern geschaffen werden.“ S. 68
- „Das Berliner Informationsfreiheitsgesetz hat sich bewährt. Der grundsätzlich freie Zugang der Bürgerinnen und Bürger zu den Akten und Daten staatlicher Stellen wird als ein wesentlicher Beitrag zur Korruptionsbekämpfung gesehen. Wir wollen den Zugang zu den staatlichen Informationen weiter erleichtern, indem wir die dabei erhobenen Gebühren auf ein angemessenes Maß senken.“ S. 72
Koalitionsvertrag 2006, SPD / PDS
01.06.06
Korruptionsregistergesetz
Seit 1. Juni 2006 ist in Berlin das Korruptionsregistergesetz (KRG) in Kraft. Firmen, die in einem Strafverfahren wegen Korruption rechtskräftig verurteilt worden sind oder gegen die ein hinreichend begründeter Tatverdacht besteht, werden in einem Register gelistet und entsprechend der Schwere der Tat für eine bestimmte Zeit von öffentlichen Aufträgen ausgeschlossen.
Transparency hält so genannte „Schwarze Listen“ für eines der wichtigsten Abschreckungs-instrumente im Kampf gegen Korruption. Ein ähnliches Gesetz gibt es bislang nur in Nordrhein-Westfalen. In Hamburg wurde ein derartiges Gesetz zu unserem Bedauern mit Wirkung zum 1.3.2006 aufgehoben. Ein bundesweites Zentralregister wurde zwar 2002 von der Regierung Schröder angekündigt, aber nicht umgesetzt. Wir würden es begrüßen, wenn das Beispiel des Landes Berlin zu einer neuen Initiative des Bundes für ein Zentralregister führen würde.
03.05.06
Richtlinie zur Korruptionsprävention der Polizei
Seit dem 1. Mai gilt für die Polizei eine Richtlinie zur Korruptionsprävention.
"Sie bietet einen thematischen Einstieg in die Korruptionsprävention, zeigt exemplarische Instrumente zur Erschwerung korruptiver Handlungen auf, beleuchtet die dienst- und arbeitsrechtlichen, sowie strafrechtlichen Normen und bietet eine Vielzahl von Hilfestellungen für den Umgang mit Korruptionsgefährdung."(Website Korruptionsprävention)
Für alle Berliner Bürgerinnen und Bürger sowie für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Polizei ist Reinhard Seiler, Leiter der Innenrevision der Polizei, Ansprechpartner für alle Fragen der Korruptionsprävention.
30.03.06
Anonyme Hinweise per Internet
Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf hat die Möglichkeit geschaffen über das Internet anonyme Hinweise zu geben. In einem Forum können darüber hinaus alle Interessierten über das Thema Korruption diskutieren. Dieser Baustein der Internetplattform des Bezirks soll ein Jahr lang erprobt werden.
21.02.06
Jahresbericht der Antikorruptionsarbeitsgruppe
Die Senatorin für Stadtentwicklung Ingeborg Junge-Reyer hat den jährlichen Bericht der Anti-Korruptions-Arbeitsgruppe für die Baudienststellen vorgelegt. So wurde u.a. die Prüfung der Berliner Bäderbetriebe abgeschlossen und ein hausinterner Verhaltenskodex veröffentlicht.
Mehr: Pressemitteilung vom 21.02.2006
Der Verhaltenskodex soll helfen die Beschäftigten davor zu bewahren ungewollt in Korruption verstrickt zu werden.

