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Informationsfreiheitsgesetz Berlin: Sprung nach vorn bei den Daseinsvorsorgeverträgen – Lehrstück der Demokratie von unten

Die Vorgeschichte: Jahrzehntelang waren die Berliner Wasserbetriebe (BWB) Eigenbetrieb des Landes Berlin, 1994 wurden sie Anstalt des öffentlichen Rechts, 1999 vom damals schwarz-roten Senat zu 49,9 Prozent privatisiert. Seitdem sind die Wasserpreise um 25 oder mehr Prozent gestiegen, auch aufgrund der den jetzigen privaten Eignern Veolia Water und RWE-Konzern zugestandenen Renditezusagen. Unter Hinweis auf die vereinbarte Vertraulichkeit und wegen vorliegender Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse verweigert der Senat bis heute jede Auskunft über Einzelheiten der Teilprivatisierungsverträge und das, obwohl er das Informationsfreiheitsgesetz Berlin ebenfalls 1999 erfolgreich auf den Weg gebracht hatte. Es sieht beim Vorliegen von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen ausdrücklich eine Abwägung mit vorrangigem Informationsinteresse der Öffentlichkeit vor.

In den letzten Jahren trat ein breites Bürgerbündnis, der Berliner Wassertisch, mit dem Ziel der Rekommunalisierung der BWB immer stärker in den Blickpunkt der Öffentlichkeit. 2008 brachte es ein Volksbegehren auf den Weg, das seit Juli 2010 Unterschriften sammelt, mit der Forderung nach Offenlegung der Privatisierungsverträge sowie „Schluss mit den Geheimverträgen – Wir Berliner wollen unser Wasser zurück“. Seit Ende Juni 2010 läuft seine zweite Stufe. Bis Ende Oktober 2010 müssen rund 172.000 Stimmen zusammenkommen, um ihm zum Erfolg zu verhelfen.

Ende 2009 reagierte endlich auch die Berliner Politik: Die rot-roten Regierungsfraktionen und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen einigten sich zu einigen kommunalwirtschaftlichen Betrieben der Daseinsvorsorge, auch der Wasserversorgung, auf eine Novellierung des Informationsfreiheitsgesetzes, um für deren Privatisierungsverträge einen erleichterten Informationszugang zu schaffen. Neben dem Verbot von Vertraulichkeitsabsprachen enthält die am 23.07.2010 in Kraft getretene Novelle die folgende Regelung zu Neuverträgen:

"Das Recht auf Akteneinsicht oder Aktenauskunft besteht nicht hinsichtlich solcher Verträge oder Vertragsbestandteile, die Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse beinhalten und durch deren Offenbarung dem Vertragspartner ein wesentlicher wirtschaftlicher Schaden entstehen würde, sofern nicht das Informationsinteresse das schutzwürdige Geheimhaltungsinteresse des privaten Vertragspartners überwiegt. Das Informationsinteresse überwiegt in der Regel das schutzwürdige Geheimhaltungsinteresse, wenn der private Vertragspartner im Geltungsbereich dieses Gesetzes ohne Wettbewerber ist oder keinem wesentlichen Wettbewerb ausgesetzt ist."

Somit endlich umgesetzt: Verträge des Staates, die existentielle Bedürfnisse der Bevölkerung betreffen, dürfen nicht zum Spielball wirtschaftlicher Interessen werden. Ein Vorrang des Informationsrechtes ist daher dort, wo Betriebe der Daseinsvorsorge teilweise oder ganz privatisiert werden sollen oder bereits sind, ein absolutes Muss. So kann jeder die Schwachstellen einer Privatisierung derartiger Betriebe erkennen. Nur so kann letztlich das Vertrauen in Politik und Verwaltung gestärkt, Korruption vorgebeugt sowie wirtschaftlicher und politischer Schaden abgewendet werden. Ein kritischer Punkt sind jedoch weiterhin die sogenannten Altverträge der Daseinsvorsorge, zu denen auch die Teilprivatisierung der BWB gehört. Die Hürden zur Durchsetzung der Informationsfreiheit sind hier weiterhin hoch:

"Stehen der Gewährung von Akteneinsicht oder Aktenauskunft Bestimmungen des Vertrages entgegen, so hat die vertragschließende öffentliche Stelle den privaten Vertragspartner zu Nachverhandlungen und zur Anpassung des Vertrages aufzufordern. Kann innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten nach Zugang der Aufforderung zur Nachverhandlung keine Einigung erzielt werden, wird Akteneinsicht oder Aktenauskunft gewährt, wenn das Informationsinteresse das private Geheimhaltungsinteresse erheblich überwiegt."

Aktuell gibt es drei Initiativen, die sich um Einsicht in die Berliner Verträge bemühen: Außer dem Volksgehren des Berliner Wassertisches läuft ein Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz von dem Verein Mehr Demokratie e. V.; daneben streitet Heidi Kosche seit drei Jahren darum, als Berliner Abgeordnete die Verträge einsehen zu können. Der Erfolg auf Akteneinsicht in die Teilprivatisierungsverträge der BWB ist offen. Umso mehr ist auch nach unserer Auffassung eine politische Entscheidung des Senats erforderlich, die Verträge zu veröffentlichen. Berlin muss seinen Fehler von 1999 wiedergutmachen. Transparency Deutschland unterstützt daher das Volksbegehren des Berliner Wassertisches.

Was lehrt uns das: Oft hilft nur stetiger politischer Druck von unten, um der Informationsfreiheit zum Sieg zu verhelfen. Hierzu hat auch Transparency Deutschland beigetragen.

Dieter Hüsgen ist Leiter der Arbeitsgruppe Informationsfreiheitsgesetz (Bund und nördliche Bundesländer) von Transparency Deutschland.

 

Dieser Artikel ist im Scheinwerfer 49 (S. 12) vom November 2010 erschienen.