Macht der Korruption ein Ende. Spenden Transparency International Deutschland e.V.

10.08.02

Wahlprüfsteine - Korruptionsbekämpfung in der nächsten Legislaturperiode -

Die Nicht-Regierungsorganisation Transparency International, Deutsches Chapter, nimmt eine Reihe von Vorfällen der zu Ende gehenden Legislaturperiode zum Anlass, den Parteien Fragen zu stellen. Viele durch Machtmissbrauch und Korruption verursachte Vorfälle haben die Öffentlichkeit erregt und dem Gemeinwesen erheblichen Schaden zugefügt. Die Fragen in Form von Wahlprüfsteinen zielen auf die kommende Legislaturperiode. Was gedenken die Parteien zu tun, damit ähnliche Vorfälle in Zukunft vermieden werden? Die Wahlprüfsteine werden den Parteien vorgelegt und die Antworten auf einer Bundespressekonferenz am Dienstag, den 3.9.2002, um 10 Uhr vorgestellt und bewertet werden.

 

1. Informationsfreiheitsgesetz

Transparency International hat in der vergangenen Legislaturperiode wiederholt darauf gedrängt, dass das von der Regierungskoalition entworfene Informationsfreiheitsgesetz im Bundestag verabschiedet wird. Einige Bundesländer, Berlin, Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen und Brandenburg, haben bereits ein allgemeines Akteneinsichtsrecht geschaffen. Das Demokratieprinzip und das Informationsfreiheitsrecht aus Art. 5 GG sprechen für die Verankerung eines allgemeinen Akteneinsichtsrechts auch auf Bundesebene. Die Offenlegung von Verwaltungsvorgängen durch ein Recht zur Akteneinsicht, wie es auch in manchen skandinavischen Staaten und den USA üblich ist, kann Korruption wirksam vorbeugen.

- Plant Ihre Partei in der kommenden Legislaturperiode ein Informationsfreiheitsgesetz?

- Wo liegen für Ihre Partei Grenzen der Informationsfreiheit, die ein solches Gesetz garantieren sollte?

2. Bundesrichtlinien zur Korruptionsprävention

Die bereits am 17.6.1998 erlassene Bundesrichtlinie ist ein durchaus taugliches Instrument zur Korruptionsprävention. Allerdings sind nach unserer Information von dem umfassenden und detaillierten Instrumentarium bisher nur Bruchstücke umgesetzt worden, etwa die Identifizierung besonders korruptionsgefährdeter Bereiche, das Vieraugenprinzip und gelegentlich die Jobrotation. Von dem umfassenden und detaillierten Instrumentarium, das diese Richtlinie den Bundesbehörden an die Hand gibt, sind das bestenfalls Bruchstücke.

- Stimmt Ihre Partei mit Transparency International Deutschland darin überein, dass eine systematische und vollständige Umsetzung der Korruptionspräventionsrichtlinien geeignet ist, das Risiko der Korruption in der Bundesverwaltung zu begrenzen?

- Was wird Ihre Partei in der kommenden Legislaturperiode unternehmen, um die Richtlinie vollständig umzusetzen?

3. Zentrales Ausschlussregister

Die Bundesregierung hat in der letzten Legislaturperiode verschiedene Anläufe unternommen, durch Gesetz ein zentrales Ausschlussregister für unzuverlässige Unternehmen einzuführen. Unternehmen, die für eine bestimmte Frist von der Erteilung öffentlicher Aufträge ausgeschlossen werden, sollten in diesem Register aufgeführt werden, damit bundesweit für alle Vergabestellen die Information über den Ausschluss verfügbar ist. Ein Anlass für die Aufnahme in diese Liste sollte der Versuch sein, sich durch Bestechung oder ähnliche ungesetzliche Maßnahmen öffentliche Aufträge zu verschaffen. Ein solches Zentralregister wurde bereits in der Richtlinie zur Korruptionsbekämpfung vom Juni 1998 angekündigt und von der Innenministerkonferenz der Länderinnenminister beraten und gefordert. Ein entsprechendes Gesetz wurde in der laufenden Legislaturperiode nicht verabschiedet, sondern bisher lediglich vom Bundesrat dem Vermittlungsausschuss überwiesen.

- Teilen Sie und Ihre Partei die Einschätzung, dass mit einem zentralen Ausschlussregister, das selbstverständlich rechtsstaatlichen Anforderungen genügen muss und für Unternehmen, die wirksame interne Präventionsmaßnahmen einführen, eine Löschung aus dem Register vorsehen soll, ein wichtiges Instrument zur Bekämpfung der Korruption geschaffen werden würde?

- Stimmen Sie der Forderung zu, dass alle öffentlichen Vergabestellen von Bund, Ländern und Gemeinden und von öffentlichen Unternehmen gehalten sein sollten, nur Verträge mit Unternehmen abzuschließen, die nicht in diesem Zentralregister aufgeführt sind?

4. Unternehmensstrafrecht

Die globalen Entwicklungen in der Wirtschaft und die Ereignisse in jüngerer Zeit zeigen, dass die Instrumente, Unternehmen zu korrektem Handeln anzuhalten, nicht ausreichen. Im deutschen Recht scheinen die Regelungen, das Unternehmen selbst, d.h. die juristische Person, für Verfehlungen wie Korruption zur Rechenschaft zu ziehen, unzureichend. Transparency International hat die Schaffung eines "Unternehmensstrafrechtes" vorgeschlagen.

- Halten Sie die Einführung solcher Rechtsvorschriften für eine geeignete Präventionsmaßnahme, und welche Vorschläge und konkreten Maßnahmen planen Sie, ein Unternehmensstrafrecht einzuführen?

5. Parteienfinanzierung

Der Bundestag hat im April 2002 als Reaktion auf die Spendenaffären das Parteiengesetz mit dem Ziel geändert, die Finanzierung der Parteien für die Bürger transparenter zu machen. Wenngleich die Änderung des Gesetzes von vielen Kreisen der Öffentlichkeit ? auch von Transparency International - als nicht ausreichend angesehen wird, so ist sie doch ein Impuls für die Parteien, in ihrem Finanzgebaren weitere Maßnahmen zur Umsetzung einer sauberen Spenden- und Buchführungspraxis zu ergreifen.

- Welche innerparteilichen Strukturen und Mechanismen wird Ihre Partei schaffen oder verbessern, um die Einhaltung des Gesetzes und die erforderliche Kontrolle zu sichern?

- Welche politischen Aktivitäten wird Ihre Partei an den Tag legen, um ihre finanziellen Vorgänge für die Öffentlichkeit durchschaubar zu machen?

6. Bestechung von Abgeordneten

Im Strafgesetzbuch ist bisher nur dann das Abstimmungsverhalten eines Abgeordneten im Parlament strafbar, wenn auf Grund einer konkreten Rechtsvereinbarung der Kauf bzw. Verkauf der Stimme nachgewiesen werden kann. Ein entsprechendes Verhalten in Fraktionen, Ausschüssen oder anderen Gremien der Parlamente ist nicht erfasst.

- Teilen Sie die Einschätzung von Transparency International Deutschland, dass auch der Kauf bzw. der Verkauf von Stimmen oder entsprechendes Verhalten in Gremien von Volksvertretungen der Gebietskörperschaften wie Ausschüssen, Kommissionen o. ä. strafbar sein sollte?

- Sollten sich die entsprechenden Vorschriften an den mit Strafe bedrohten Verhaltensweisen im öffentlichen Dienst orientieren?

7. Korruption und Parteienverfilzung

Viele Vorfälle in der jüngsten Vergangenheit haben gezeigt, dass die enge direkte oder indirekte (d.h. über Dritte) Verbindung von politischen Mandaten mit beruflichen Tätigkeiten im öffentlichen Bereich, etwa in Unternehmen mit maßgeblichem Einfluss der Öffentlichen Hand, zu erheblichen wirtschaftlichen Schäden für die Allgemeinheit und zum Schaden für das Ansehen der Demokratie führt.

- Ist es vertretbar, dass ein Mandatsträger eine einflussreiche Position in einem Unternehmen mit maßgeblicher Beteiligung der Öffentlichen Hand innehat?

- Welche Vorkehrungen sollten getroffen werden, um der Verfilzung parlamentarischer Kontrollfunktionen mit Exekutivfunktionen in öffentlichen Unternehmen gegenzusteuern?

- Wie kann sichergestellt werden, dass bei der Besetzung von Führungspositionen und Aufsichtsratssitzen in öffentlichen Unternehmen die Qualifikation die entscheidende Rolle spielt und nicht das Parteibuch?

Wir bitten Sie höflichst darum, uns diese Fragen bis zum Montag, dem 26. August, möglichst per E-Mail zu beantworten.