Podiumsdiskussion: Kampf gegen Korruption: Integre Unternehmen schützen, Korruptionsregistergesetz einführen

Transparency Deutschland fordert seit Jahren die Einführung eines Korruptionsregistergesetzes auf Bundesebene.
Schon 2005 war es dem damaligen Bundesgesetzgeber nicht gelungen, die Ländermehrheit zu überzeugen. Um die Einführung durch ein entsprechendes Bundesgesetz voran zu bringen und in der aktuellen Legislaturperiode durchzusetzen, veranstaltete Transparency Deutschland am  15. Oktober 2009, in der Landesvertretung Sachsen-Anhalt in Berlin, eine Podiumsdiskussion zum Korruptionsregister. Die Auftaktrede hielt Dr. Harald Noack, Staatssekretär a.D. und Mitglied des Europäischen Rechnungshofs.
Gabriele C. Klug, Vorstandsmitglied von Transparency Deutschland, betonte zur Eröffnung der Veranstaltung, Deutschland könne wieder wirtschaftlich attraktiver werden, indem Korruption offen bekämpft und fairer Wettbewerb unterstützt werde. Transparency Deutschland halte die Einführung eines Zentralregisters, in dem Unternehmen aufgeführt sind, die wegen Korruptionsdelikten von einzelnen öffentlichen Auftraggebern von der Teilnahme am Wettbewerb ausgeschlossen wurden, für wichtig. Auch werde die genaue Einhaltung der Vergabevorschriften, die Etablierung von Controlling-Instrumenten auf Behörden- und Unternehmensebene und die Anwendung effektiver Sanktionen gefordert. Vor der tatsächlichen Eintragung in das Register müsse sich das Unternehmen zu den Vorwürfen äußern können. Außerdem soll das Löschen aus dem Register schnell möglich sein. Klug benannte Nordrhein- Westfalen und Berlin als Positivbeispiele, welche ein Korruptionsregistergesetz eingeführt haben, die jedoch momentan nur bis 2010 laufen.
Dr. Harald Noack, ehemaliger Oberstaatsanwalt, betonte, dass das Korruptionsregister als (zivilrechtliches) Instrument zur Sicherung eines unverfälschten Wettbewerbs zu verstehen sei und nicht als ein (strafrechtliches) Mittel der Prävention und Repression. Während seiner Zeit als Staatssekretär im hessischen Finanzministerium war das Korruptionsregister in Hessen 1997 eingeführt worden. Sein
Hauptargument für das Register ist unverändert aktuell: Korruption verteuert alles für jeden und verfälscht den Wettbewerb zulasten der integren Bewerber. Die Einführung eines Korruptionsregistergesetzes unter dem Gesichtspunkt der guten Unternehmensführung könne neu überdacht werden.
Die Podiumsdiskussion wurde durch einen Beitrag von Ute Scholle, Präsidentin des Landesrechnungshofes Nordrhein-Westfalen, eröffnet. Sie forderte ebenfalls ein bundesweites Korruptionsregistergesetz. In Nordrhein-Westfalen, wo 2004 ein Korruptionsbekämpfungsgesetz eingeführt wurde, finde nun nach fünf Jahren eine Evaluation statt. Es habe in den letzten Jahren zwar nur 32 Eintragungen, dafür aber sehr viele Anfragen gegeben. Ute Scholle unterstrich den präventiven Charakter (Vier-Augen-Prinzip, Stellenrotation) und forderte darüber hinaus ein Register für Sponsoren und Subventionsempfänger, um Intransparenz entgegen zu wirken.
Klaus Groth, Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Berlin, berichtete anschließend, in Berlin habe es seit Einführung des Registers 2006 über 2.500 Eintragungen gegeben, was zum Teil an einem weit gefasstem Korruptionsbegriff liege– auf die Liste kommen auch Unternehmen, die ihren Steuerpflichten nicht nachgekommen sind.
Professor Hans Jörg Bauer, Vorstandsmitglied von Transparency Österreich, begrüßte es, wenn Deutschland mit positivem Beispiel voranschreite. Da Österreich nicht die in Deutschland registrierten Unternehmen auffangen wolle, müsste das Land zwangsläufig mitziehen. Die EU stehe dann zudem in der Verantwortung, einheitliche Strafgesetzregelungen zu schaffen.
Unter reger Beteiligung der Versammlung wurden die Argumente für die Regelung eines bundesweiten Korruptionsregisters ausgetauscht und die Bedeutung dieses wichtigen Instruments zum Abbau der Diskriminierung integrer Mitbewerber hervorgehoben.
Abschließend verwies Dr. Michael Wiehen, Ethikbeauftragter von Transparency Deutschland und Moderator der Veranstaltung, auf das in der Weltbank seit Jahren erfolgreich existierende Register. Unternehmen sei nach der Einführung sehr daran gelegen, Maßnahmen zu ergreifen, um wieder von der Liste gelöscht zu werden. Es sei nun endlich Zeit, dass sich die Bundespolitik daran orientiere. Transparency Deutschland werde weiterhin auf Bundes- und Landesebene offen Lobbyarbeit betreiben und versuchen, durch gute Argumente eine breite Unterstützung der Wirtschaft und Politik zu gewinnen.

Merle Rutz

Dieser Artikel ist im Scheinwerfer 46 (S. 24) vom Februar 2010 erschienen.

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