| ABC der Korruptionsbekämpfung | |||||||
| Datum: 15.10.04 | |||||||
| Komplette Datei: | |||||||
| Leitfaden für Unternehmen | |||||||
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Parteispenden
Bei Zuwendungen jeglicher Art an politische Parteien, an einzelne Mandatsträger oder an Kandidaten für politische Ämter müssen die Parteien die Bestimmungen des Parteiengesetzes einhalten. Obwohl das Parteiengesetz Verhaltenspflichten in erster Linie für die Parteien selbst aufstellt, sollte in den betrieblichen Verhaltensregeln auf die Bestimmungen des Parteiengesetzes hingewiesen und festgelegt werden, dass nur die Unternehmensleitung über die Spendenvergabe entscheiden darf.
Über das geltende Recht hinaus empfiehlt es sich, Spenden an Einzelpersonen gänzlich zu untersagen; das gilt insbesondere auf der kommunalen Ebene.
Politiker
Vgl. Mandatsträger und Kandidaten
Prävention
Leitgedanke des Antikorruptionsprogramms ist es, möglichst schon das Entstehen von Situationen zu verhindern, aus denen sich Korruption entwickeln kann. Da dies nicht immer möglich ist, geht es in zweiter Linie darum, die Mitarbeiter darauf einzustellen, wie sie sich auch dann richtig verhalten können, wenn sie konkret in die Gefahr einer Bestechung geraten sind.
Die auf diese Ziele gerichteten Führungs-, Organisations- und Verhaltensregeln bilden die präventive Kernsubstanz des Programms. Sie werden ergänzt durch den "repressiven" Teil, in dem die Sanktionen für Verstöße angedroht werden (Disziplinarregelungen, arbeitsrechtliche Konsequenzen, Schadenersatz, Strafverfolgung).
Preisabsprachen
Vgl. Angebotsabsprachen
Private Lieferungen und Leistungen
Der private Bezug von Lieferungen und Leistungen durch Mitarbeiter, deren Angehörige oder ihnen nahe stehende Personen bei Geschäftspartnern des Unternehmens birgt die Gefahr von Interessenkollisionen. Derartige Geschäfte dürfen nur unter der Voraussetzung zugelassen werden, dass der marktübliche Preis vereinbart und auch tatsächlich bezahlt wird.
Provisionen
Vgl. Agenten
Prüfsystem
Vgl. Kontrollen

