Novellierung des Berliner Informationsfreiheitsgesetzes - IFG, Drucksachen 16/2928 und 16/2939 Sitzung des Ausschusses für Inneres, Sicherheit und Ordnung am 22. Februar 2010
Sehr geehrter Herr Trapp, sehr geehrte Mitglieder des Ausschusses für Inneres, Sicherheit und Ordnung,
Transparency Deutschland stellt sich grundsätzlich hinter die Initiativen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktionen der SPD und Die Linke des Abgeordnetenhauses von Berlin zur Offenlegung der Verträge über die Teilprivatisierung der Berliner Wasserwirtschaft und unterstützt diese Bestrebungen, alle Vereinbarungen, die die Grundversorgung der Bevölkerung angehen, stärker transparent zu machen.
Das Berliner Informationsfreiheitsgesetz bietet schon bisher dafür den geeigneten rechtlichen Rahmen, die Regelungen sind jedoch - wie die Praxis gezeigt hat - nicht ausreichend.
Gerade, wenn die - oft vermeintlichen - Rechte privater Anteilseigner betroffen sind und der Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen ins Spiel gebracht wird, bleibt das Informationsrecht der Bürgerinnen und Bürger auf der Strecke. Dies ist nicht länger hinnehmbar, gerade auch für unsere Organisation, da Korruptionsprävention und Korruptionsaufdeckung dadurch behindert wird.
Wir halten die in dem Gesetzentwurf der Fraktionen SPD und Die Linke – Drs 16/2939 -vorgeschlagenen neuen Regelungen bei Verträgen im Bereich der öffentlichen Daseinsvorsorge jedoch für nicht ausreichend, da dem Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen immer noch zu viel Gewicht beigemessen wird.
Wir wissen nicht nur aus Berlin, sondern auch aus anderen Bundesländern mit Informationsfreiheitsgesetzen, die beim Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen gleichfalls Abwägungklauseln enthalten, dass die jeweiligen Verwaltungen oft nicht in der Lage, u.U. auch nicht willens sind zu entscheiden, ob Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse tatsächlich vorliegen oder nicht. Und wenn ja, ob das Informationsinteresse des Antragstellers nicht dem schutzwürdigen Interesse des Betroffenen an der Geheimhaltung
vorgehen muss. Sie lehnen vielmehr in solchen Fällen oftmals Aktenauskunft und Akteneinsicht einfach ab.
Wir begrüßen daher insbesondere die von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in ihrem Gesetzentwurf – Drs 16/2928 - vorgeschlagene Regelung, dass alle Grundversorgungs-verträge stets zu veröffentlichen sind. Außer, es widerspricht eine Vertragspartei und der zuständigen Behörde liegen Tatbestände vor - was vom Beauftragten für das Recht auf Akteneinsicht immer zu überprüfen ist -, dass durch die Veröffentlichung eines Betriebs- und Geschäftsgeheimnisses ein schwerer Schaden eintreten würde und diese Umstände das öffentliche Interesse an der Bekannntgabe erheblich überwiegen.
In diesem Zusammenhang begrüßen wir es auch, dass Geheimhaltungsklauseln in den Grundversorgungsverträgen ausdrücklich untersagt sind.
Mit freundlichen Grüßen
Dieter Hüsgen
AG Transparenz in der Verwaltung/Informationsfreiheitsgesetz
(Stand 19.02.2010)
