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Der 15. Dezember 2008: Meilenstein in der Aufarbeitung der Siemens-Korruptionsaffäre

Am Montag, den 15. Dezember 2008, wurden zahlreiche Verfahren gegen Siemens beendet, die ihren skandal­trächtigen öffentlichen Ausgangspunkt genau 25 Monate zuvor genommen hatten. Auf Antrag des amerikanischen Department of Justice (DOJ) wird Siemens zu einer Strafe von 450 Millionen Dollar verurteilt. Zur Berechnung der Strafhöhe existieren Richtlinien der US Sentencing Commission („US-Strafenkommission“). Danach hätte die Strafe des DOJ zwischen 1,35 und 2,7 Milliarden Dollar betragen können. Erst die Regelung „18 U.S.C. § 3553(b)(1)“ ermöglicht eine niedrigere Strafe; es konnten mildernde Um­stände berücksichtigt werden, die durch die Maßgaben der US Sentencing Commission nicht adäquat erfasst waren. Weiterhin wird Siemens auf Antrag der Securities and Ex­change Commission (SEC) zu einer Gewinnabschöpfung in Höhe von 350 Millionen Dollar verurteilt. Diese ist innerhalb von zehn Tagen zu entrichten und fließt dem US-amerikanischen Finanzministerium zu.

Zeitgleich und abgestimmt erlässt die Staats­anwaltschaft München einen Bußgeldbescheid in Höhe von 395 Millionen Euro für die von Siemens begangene Ordnungswidrigkeit gemäß §30 IV OWiG. Laut dem veröffentlichen Entwurf dieses Bescheids setzt sich dieser Betrag aus einer Geld­buße in Höhe von 250.000 Euro und der Ab­schöpfung der – von der Staatsanwaltschaft geschätzten – rechtswidrig erlangten wirtschaftli­chen Vorteile in Höhe von 394.750.000 Euro zusammen. Bei der Berechnung der Höhe dieser Gewinnabschöpfung wird berücksichtigt, dass auch durch die US-amerikanischen Behörden eine Gewinnabschöpfung zu erwarten ist. Es ist offen, ob durch dieses zuvorkommende Verhalten ge­genüber den US-Behörden dem deutschen Steuer­zahler ein höheres Bußgeld entgangen ist.
Bereits im November 2007 war in Deutschland das Verfahren gegen die Telekommunikations­sparte COM von Siemens gegen Zahlung von 201 Millionen Euro eingestellt worden. Diese setzte sich aus einer Geldbuße in Höhe von 1 Millionen Euro und einer Gewinn­abschöpfung in Höhe von 200 Millionen Euro zusammen. Transparency hatte diesen Betrag damals als unangemessen niedrig kritisiert: Von Abschreckung könne keine Rede sein, wenn praktisch nur Teile des Gewinns abgegeben werden müssten. Darüber hinaus wurde damals eine Steuernach­zahlung in Höhe von 179 Millionen Euro fällig, da zweifelhafte Zahlungen als betriebliche Ausgaben verbucht worden waren.

Waren die Entscheidungen aus dem Dezember 2008 angemessen? Je nach Perspektive wechselt die Bewertung. Laut dem Bericht der US-Behörden wurden zwischen 2001 und 2007 insgesamt 4.238 illegale Zahlungen im Wert von 1,1 Milliarden Euro festgestellt. Spitzenreiter war der Kommunikationsbereich COM mit 2.505 Zahlungen im Wert von 813,9 Millionen Dollar, gefolgt von den Bereichen Power Transmission mit 353 Zahlungen im Wert von 208,7 Millionen Dollar und Power Generation mit 356 Zahlungen im Wert von 148,2 Millionen Dollar. In früheren Korruptionsfällen mussten Unternehmen stets ein Vielfaches der Summe der illegalen Zahlungen als Strafe an die US-Behörden zahlen. Auch ist die Muttergesellschaft Siemens allein wegen Verletzung der Buchführungspflichten und mangelnder Kontrollen verurteilt worden, aber einer Verurteilung wegen Bestechlichkeit entgangen; letztere traf allein die drei Töch­terunternehmen in Argentinien, Bangladesch und Vene­zuela. Damit muss die Muttergesellschaft nicht den automa­tischen Ausschluss von öffentlichen Aufträgen in den USA befürchten.

Offensichtlich wurden bei den Entscheidungen in den USA der enorme Aufwand, den Siemens für die Aufklärung be­trieben hat, die Konsequenz, mit der das Unternehmen im Bereich Compliance ausgerichtet wurde, und die Radikalität, mit der auf der obersten Managementebene Personen ausge­tauscht wurden, als Milderungsgründe berücksichtigt. Im Zusammenhang mit den Ermittlungen wurden 14 Millionen Dokumente, 38 Millionen Finanztransaktionen und zehn Millionen Bankbelege durchgesehen. Auch im Verhältnis zu bisher verhängten Strafen haben die 800 Millionen Dollar der US-Behörden eine neue Dimension. Die bisher höchste Geldbuße von 44 Millionen Dollar musste das US-Unternehmen Baker Hughes im vorletzten Jahr zahlen. Siemens  hat also in der Summe den mit Abstand höchsten Geldbetrag gezahlt, der seit Inkrafttreten der OECD-Antikorruptionskonvention jemals eingefordert wurde.

Zeitgleich mit der SEC-Entscheidung wird für einen Bewährungszeitraum von vier Jahren ein Beobachter eingesetzt, der regelmäßig an das US-amerikanische Justizministerium und die SEC berichtet, wie Maßnahmen zur Vermeidung von Korruption und zur Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften bei Siemens umgesetzt werden. Wie diese Funktion – besetzt durch den ehemaligen deut­schen Finanzminister Theo Waigel – mit dem deutschen Aktienrecht in Übereinstimmung zu bringen ist, bleibt abzu­warten.
Was die Bußgeld- und Abschöpfungszahlungen in Deutsch­land angeht, zeigt sich einmal mehr, dass Deutschland drin­gend ein Unternehmensstrafrecht braucht. Noch immer kön­nen bei uns Unternehmen mit maximal einer Million Euro Bußgeld belangt werden, dazu kommt lediglich die Ab­schöpfung der durch die illegalen Zahlungen erworbenen Gewinne. In Deutschland zahlt Siemens nur eine „echte Strafe“ von 1,25 Millionen Euro.

Mit dem Ende dieser Verfahren gegen Siemens sind keines­falls alle Ermittlungen und Prozesse abgeschlossen. Straf­ermittlungen und –prozesse gegen Personen laufen weiter oder könnten noch aufgenommen werden. Fortgesetzt wer­den auch die Ermittlungen im AUB-Komplex. Auch Ermitt­lungen im Hinblick auf die Empfänger von zweifelhaften Zahlungen im Ausland könnten natürlich anlaufen, ebenso wie Ermittlungen gegen Siemens in Ländern mit einer ent­sprechenden Rechtsgrundlage. Schließlich verlangt Siemens selbst von zahlreichen ehemaligen Führungskräften Scha­densersatz. Im Gegenzug kann der Konzern von Konkurren­ten und Kunden auf Schadensersatz verklagt werden. Im Dezember wurde berichtet, dass in Argentinien und Grie­chenland solche Klagen bereits anhängig seien.

Die Schattenseite der zügigen und konsequenten Beendigung des Verfahrens gegen Siemens ist, dass viele Informationen bezüglich Schmiergeldzahlungen, Konten, Namen der Be­stechungszahler, Namen der Bestechungsempfänger und die Korruptionssysteme nicht öffentlich werden, da es zu keinem Prozess kommt. Die Informationen beschränken sich auf die Dokumente des DOJ, der SEC und den Bescheid der Staats­anwaltschaft München. Klarnamen werden nicht genannt; dies wäre in Prozessen anders gewesen. Man muss sich klar machen, dass nur ein Bruchteil der Bestechungszahlungen überhaupt identifiziert wurde. Beispielsweise wurde auf­grund der Verjährungsfristen wegen Zahlungen vor 2001 gar nicht ermittelt. Ein vollständiges Bild zur Korruption bei Siemens ergibt sich durch die veröffentlichten
Dokumente also keinesfalls.

Dass aus vielen Dunkelfeldern noch Hellfelder wer­den, bleibt zu hoffen. So hat inzwischen die US­ amerikanische Non-Profit-Website für investigativen Journalismus, Pro Publica, im Dezember einen genannten Bestechungszahlungsempfänger identifi­ziert: den ehemaligen argentinischen Präsidenten Carlos Menem. Im Januar wurde gemeldet, dass das US-Justiministerium Konten beschlagnahmt hat, im Zu­sammenhang mit Bestechungszahlungen für den Bau eines Hafengebäudes in Chittatong an den Sohn eines früheren Regierungschefs von Bangladesch. Es bleibt offen, was ge­schehen wäre, wenn in diesem Fall das Geld nicht über Finanzinstitute der USA geflossen wäre. Und es ist fraglich, ob in allen Ländern die Strafverfolgungsorgane mit Konse­quenz gegen Bestechungszahlungsempfänger ermitteln. Bisher wurden fragwürdige Zahlungen in Argentinien, Aser­baidschan, Bangladesch, China, Griechenland, Libyen, Liechtenstein, Mexiko, Nigeria, Irak, Israel, Russland, Taiwan und Ungarn bekannt.
 
Nach wie vor ungeklärt sind angebliche Zahlungen von Sie­mens an die CDU. Wie das Monatsmagazin Cicero in seiner Ausgabe vom September 2007 berichtet, gingen Schweizer Ermittler nach wie vor davon aus, dass Siemens die CDU bis in die 90er Jahre hinein mit Millionenzahlungen aus Schwarzen Kassen versorgt habe. Diese Einschätzung deckt sich mit Aussagen des langjährigen CDU-Generalbevollmächtigten Uwe Lüthje, wonach Siemens von 1984 bis 1992 der CDU jedes Jahr jeweils eine Million Mark habe zukom­men lassen.

Als der damalige Siemens-Vorstandschef Heinrich von Pierer im parlamentarischen Untersuchungsausschuss zur Partei­spendenkorruption im Oktober 2001 dazu befragt wurde, war ihm dies angeblich nicht bekannt.

Im Dezember 2008 wurde Siemens-Aufsichtsratschef Ger­hard Cromme zu den Vorgängen erneut befragt. Seine Ant­wort: „Dazu kann ich nichts sagen. Aber ich bin mir sicher, dass die konzerneigenen Ermittler da allen Hinweisen jeder­zeit nachgehen würden.“

Christian Humborg

Dieser Artikel ist im Scheinwerfer 42 (Seite 5) vom Februar 2009 erschienen.