Lichtblicke im Dunkelfeld – Korruptionshinweise an die Polizei
Schätzungen gehen von erschreckenden 95 Prozent Dunkelfeld im Deliktsbereich Korruption aus. Das heißt, dass nur 5 Prozent der Täter mit einer Strafverfolgung rechnen müssen. Minimalem Entdeckungsrisiko, überlasteten Strafverfolgungsbehörden und geringen Strafen stehen hohe Gewinnchancen und ein angenehmer Lebensstil gegenüber. Das rechnet sich für Korruptionstäter, mag man meinen!
Einen Weg aus diesem Dilemma zeigt seit einigen Jahren das Landeskriminalamt Niedersachsen auf. Hier geht man gezielt auf mögliche Hinweisgeber zu und macht es ihnen leichter sich zu offenbaren. Mit Hilfe des Business Keeper Monitoring Systems (BKMS©System) können die so genannten Whistleblower „garantiert anonym“ Hinweise über das Internet an die Strafverfolgungsbehörden weitergeben. Die zertifizierte Technik sorgt dafür, dass bei der Hinweisabgabe keine Spuren entstehen und eine Rückverfolgung unmöglich ist. Aber das System hat aus ermittlungstaktischer Sicht noch weitere Vorteile zu bieten.
Die Abgabe von Meldungen ist weltweit rund um die Uhr möglich. Ein weiterer großer Vorteil des Hinweisgebersystems ist die Möglichkeit der Kommunikation mit dem Anonymus – ohne Gefährdung seiner Anonymität. Der Whistleblower hat die Möglichkeit einen mit Kennung und Passwort gesicherten Postkasten einzurichten, über den die Ermittler Fragen zum Sachverhalt stellen können. Durch gezielte Fragestellungen kann der Tatverdacht erhärtet oder entkräftet werden, und mögliche falsche Verdächtigungen werden entlarvt. Nicht selten ist mit der Kommunikation auch die Hoffnung verbunden, durch den Aufbau einer Vertrauensbasis die Hinweisgeber zu ermutigen, aus ihrer Anonymität herauszutreten und mit der Polizei zusammen zu arbeiten. Durch Insiderkenntnisse geben die Whistleblower häufig gute Ermittlungsansätze und vereinfachen damit die Verfahren oder erübrigen unter Umständen Maßnahmen wie etwa stark in die Persönlichkeitsrechte eingreifende Durchsuchungen. Vor Falschverdächtigungen schützen auch eingebaute Filter, die nur Hinweise zu Straftaten aus dem Bereich der Korruptions- und Wirtschaftskriminalität weiterleiten. Darüber hinaus bewerten erfahrene Ermittler die Hinweise auf Plausibilität und überprüfen die dargelegten Fakten. Zur Rechtssicherheit werden die Hinweisgeber in der ersten Antwort über ihre Rechte und Pflichten als Zeuge belehrt.
Man erreicht das Hinweisgebersystem des Landeskriminalamtes Niedersachsen über Links auf folgenden Internetseiten: www.lka.niedersachsen.de oder www.polizei.niedersachsen.de/onlinewache.
Der Erfolg bzw. Misserfolg des Projektes wird aktuell von der Kriminologischen Forschungsstelle Niedersachsen evaluiert. Die Ergebnisse werden Ende des Jahres veröffentlicht. Am 22. Juni 2009 haben Hartmut Pfeiffer, Kriminaloberrat Thomas Mötzung (beide Landeskriminalamt Niedersachsen) und Nicole Albrechts (German Institute of Global and Area Studies Germany) die Evaluation beim angesehenen Stockholm Criminology Symposium vor über 500 Forschern, Politikern und Kriminalisten aus aller Welt offiziell vorgestellt.
Denny Müller ist Mitglied der Arbeitsgruppe Strafverfolgung bei Transparency Deutschland und Polizeioberkommissar.
Dieser Artikel ist im Scheinwerfer Nr. 44 (S.13) vom März 2009 erschienen.

