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Wahlprüfsteine Kommunalwahl Köln 2004

Am 26. September 2004 wird der Kölner Stadtrat neu gewählt.

Transparency Deutschland hat Wahlprüfsteine entwickelt, die sich auf die aktuelle Diskussion zur Korruptionsprävention in Köln beziehen. Die Fragebögen für die Kandidaten und Parteien wurden Anfang Juli 2004 elektronisch versandt.

 

Fragen an die Kandidaten

1. Im Falle meiner Wahl in den Rat der Stadt Köln werde ich mich in Fraktion und Rat dafür einsetzen, das Anti – Korruptionsprogramm für Politik, Verwaltung und Wirtschaft der Stadt weiter zu verbessern.

 

Insbesondere halte ich es für wichtig, . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

 

2. Ich werde den „Ehrenkodex“ für die Mitglieder des Rates der Stadt unterschreiben und die darin übernommenen Pflichten erfüllen.

JA / Nein

 

3. Ich werde mich dafür einsetzen, dass die Erklärungen der Mitglieder des Rates zum Ehrenkodex regelmäßig aktualisiert und auf der Website der Stadt der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.

JA / NEIN

 

4. Sollte der Rat die Veröffentlichung der Erklärungen zum Ehrenkodex nicht beschließen, werde ich meine Erklärungen in geeigneter Weise persönlich bekannt machen.

JA / NEIN

 

5. Ich werde einen vom Rat verabschiedeten „Leitfaden für den Umgang mit mandatsbezogenen Vorteilen“ akzeptieren und die darin vorgesehenen Regeln praktizieren.

JA / NEIN

 

 

Gezeichnet . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

 

Wahlprüfsteine für die kandidierenden Parteien

1. Die nachhaltige Bekämpfung von Korruption in Politik, Verwaltung und Städtischen Beteiligungsgesellschaften gehört auch in der kommenden Wahlperiode zu den programmatischen und praktischen Prioritäten unserer Kommunalpolitik in Köln.

JA / NEIN

 

Zur Weiterentwicklung des Anti – Korruptionsprogramms der Stadt halten wir folgende Maßnahmen für vorrangig:

. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

 

2. Wir werden dafür eintreten, dass mit Rücksicht auf die Ziele des Informationsfreiheitsgesetzes für NRW und im Interesse einer noch wirksameren Korruptionsprävention die Transparenz des Kommunalen Handelns durch folgende Maßnahmen verbessert wird:

 

2.1 Die Erklärungen der Ratsmitglieder zum „Ehrenkodex“ werden auf der Website der Stadt oder in anderer geeigneter und regelmässig aktualisierter Form veröffentlicht.

JA / NEIN

 

2.2 Für die Ratsmitglieder wird ein „Leitfaden für den Umgang mit mandatsbezogenen Vorteilen“ verabschiedet und für seine konsequente Anwendung geworben.

JA / NEIN

 

2.3 Die Leitungsfunktionen der Städtischen Beteiligungsgesellschaften werden aufgrund vorher transparent gemachter, überprüfbarer sachlicher und persönlicher Anforderungskriterien durch öffentliche Ausschreibung und mit Hilfe professioneller Auswahlverfahren besetzt.

JA / NEIN

 

3. Wir werden dafür eintreten, dass zur Verbesserung der Prävention und Aufklärung von Korruption neben dem Anti – Korruptionsbeauftragten ein externer und unabhängiger „Ombudsmann“ bestellt oder ein technisches System mit der gleichen Zielsetzung installiert wird, mit dem auch anonyme Hinweise entgegen genommen und verwertet werden können.

JA / NEIN

 

4. Wir werden uns dafür einsetzen, dass das Rechnungsprüfungsamt der Stadt auch ohne förmlichen Ratsbeschluß im Einzelfall ein uneingeschränktes Prüfungsrecht in den

Städtischen Beteiligungsgesellschaften erhält.

JA / NEIN

 

5. Wir werden im Rat den Antrag einbringen oder unterstützen, dass für Mitglieder des Rates die Zahl der Aufsichtsratsmandate in Städtischen Beteiligungsgesellschaften auf ZWEI begrenzt wird.

JA / NEIN

 

6. Wir werden durch unsere Vertreter in den Aufsichtsräten und im Rat dafür eintreten, dass das der Vorstand/die Geschäftsführung der Städtischen Beteiligungsgesellschaften verpflichtet wird, in den Unternehmen Programme und Maßnahmen zur Vermeidung von Korruption zu entwickeln und einzuführen, die den heutigen Standards von „Risiko-Management“ entsprechen.

JA / NEIN

 

 

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Pressemitteilung vom 08.09.2004: Präsentation der Ergebnisse