"Kaffeekasse"

Die verbreitete Übung, Geschäftspartner Geld für die in Büros oder Behörden geführte "Kaffeekasse" spenden zu lassen, sollte wegen der unvermeidlichen Nähe zur Bestechung und zum Schmiergeld - insbesondere bei öffentlichen Dienststellen - unterbunden werden.

Kartellrecht

Auch das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) enthält Bestimmungen, deren Einhaltung das Antikorruptionsprogramm ausdrücklich einfordern sollte.

Vgl. Gesetzestreue

"Kickback"

International gebräuchlicher Begriff für Bestechungs- oder Schmiergeldzahlungen, die auf dem Umweg über überhöhte Rechnungen oder Provisionsvereinbarungen (vgl. Agenten) an den Auftraggeber oder an von ihm begünstigte Dritte zurückfließen; dieses "Einfallstor" für Korruption muss durch ein striktes Verbot geschlossen werden.

Kommunikation

Korruption als Problem "im eigenen Haus" ist meist ein Tabu-Thema. Zu den elementaren Erfolgsbedingungen eines Antikorruptionsprogramms gehört es deshalb, durch einen offensiven und dauerhaften Kommunikationsprozess mit Führungskräften und anderen betroffenen MitarbeiterInnen ein Klima der Aufmerksamkeit und der Akzeptanz zu schaffen, das es zulässt, die aktiven und passiven Korruptionsrisiken des eigenen Hauses nüchtern zu analysieren, Problemlösungen gemeinsam zu entwickeln und die notwendigen Bewusstseins- und Verhaltensänderungen zu "leben".

KontraG

Mit dem Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KontraG) werden Unternehmen u.a. verpflichtet, ein Überwachungssystem zur Früherkennung von existenzgefährdenden Entwicklungen einzurichten. Damit wurde die gesetzliche Verpflichtung der Geschäftsführung begründet, ein unternehmensweites Risiko-Management zu implementieren. Gleichzeitig wurden die Unternehmen verpflichtet, im Lagebericht zu den Risiken der künftigen Geschäftsentwicklung Stellung zu beziehen; diese Anforderung ist ohne ein Risikomanagementsystem nicht erfüllbar.

Korruptionsprävention ist ein wesentlicher Bestandteil des Risikomanagements.

Kontrollsystem

Glaubwürdigkeit und Wirksamkeit des Antikorruptionsprogramms hängen maßgeblich von der Qualität der etablierten Kontrollen ab. Strategie, Organisation, Verhaltensregeln und Kontrolle müssen als ganzheitliches und integriertes System angelegt sein.

Feedback-Gespräche, Beurteilungssystem, Vier-Augen-Prinzip, Unterschriftsvollmachten, Rechnungsprüfung, Buchführung und eine kompetente, unabhängige Innenrevision sind die wichtigsten Bausteine für ein integriertes Kontrollsystem.

Korruption

Wie in den meisten Ländern gibt es auch in Deutschland keinen gesetzlich definierten Begriff oder Straftatbestand "Korruption". Transparency International/Deutschland beschreibt Korruption als Missbrauch öffentlicher oder privatwirtschaftlich anvertrauter Macht- oder Einflussstellung zu privatem Nutzen und meint damit insbesondere folgende Straftaten:

Charakteristisch für die Mehrzahl der Korruptionsdelikte ist das Zusammenwirken von zwei oder mehr Tätern - Vorteilsgeber und Vorteilsnehmer - zum eigenen Vorteil, ohne dass ein Opfer unmittelbar erkennbar ist. Der Schaden entsteht durch die beeinflusste Diensthandlung, nicht durch die Vorteilsnahme; er entsteht beim Auftraggeber, beim Auftragnehmer oder bei der Allgemeinheit.

Korruptionsbeauftragter

Der/Die Korruptionsbeauftragte (Integritätsberater, Ethics Officer o.ä.) ist eine von der Unternehmensleitung bestellte Vertrauensperson, an die sich Mitarbeiter - auf Wunsch auch vertraulich - wenden können, die einen Korruptionsverdacht haben, sich aber nicht gegenüber ihren Vorgesetzten offenbaren wollen. Der/Die Korruptionsbeauftragte sollte auch Geschäftspartnern und Dritten als Ansprechpartner für korruptionsrelevante Fragen zur Verfügung stehen.

Korruptionsbeauftragte müssen neben ihrer besonderen Vertrauenswürdigkeit die Gewähr der Neutralität bieten. Lässt sich dies, zumal in kleineren Unternehmen, personell nicht realisieren, soll eine externe Persönlichkeit (Anwalt, Notar u.a.) als Ombudsmann benannt werden. Große Unternehmen sollten sowohl einen Korruptionsbeauftragten als auch einen Ombudsmann bestellen.

Neben der direkten Ansprache des Korruptionsbeauftragten oder Ombudsmanns hat sich für die anonyme Abgabe von Anzeigen auch die Einrichtung einer Hotline bewährt.

Im Zusammenhang mit der Bestellung des Korruptionsbeauftragten oder Ombudsmanns sollte auch eine Regelung für den Umgang mit Hinweisgebern getroffen werden.

Kundenveranstaltungen

Sammelbegriff für eine Vielfalt von Aktivitäten (Bewirtungen, Übernachtungen, Reisen, Besuch von Kultur- oder Sportveranstaltungen, Tagungen, Schulungen u.a.), zu denen Mitarbeiter von (potenziellen) Geschäftspartnern ihres Unternehmens mit dem Ziel eingeladen werden, Aufmerksamkeit, Sympathie und Kaufbereitschaft für die Produkte oder Dienstleistungen des Gastgebers zu wecken oder zu festigen.

Weil solche Angebote - insbesondere bei häufigerer Inanspruchnahme - bei den Mitarbeitern Interessenkonflikte auslösen können, sollen die Richtlinien Voraussetzungen definieren, bei denen eine Teilnahme an die Genehmigung durch den Vorgesetzten gebunden ist.

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