Internationale Kritik an deutschen Regelungen zu Abgeordnetenbestechung und Parteienfinanzierung

Kritik von gleich zwei internationalen Organisationen in Sachen Korruptionsbekämpfung musste sich Deutschland im Dezember gefallen lassen. Sowohl der Europarat als auch die OSZE kritisierten die undurchsichtigen Parteienfinanzierungsregelungen und fehlende Regelungen zur Abgeordnetenbestechung.

Ein schlechtes Zeugnis in Sachen Abgeordnetenbestechung stellten die Experten der Staatengruppe gegen Korruption des Europarates (GRECO) der Bundesrepublik aus. Die Definition von Korruption bei nationalen Abgeordneten sei „außerordentlich beschränkt". Lediglich der Stimmenkauf oder Verkauf bei Wahlen ist strafbar. Eklatant sei zudem die Ungleichbehandlung von Abgeordneten und Gemeinderatsmitgliedern gegenüber Amtsträgern und Mitarbeitern des Öffentlichen Dienstes. Während für Letztere Bestechung und die Annahme von Geschenken strafbar sei, gebe es für Parlamentarier keine gleichlautenden Regelungen. In insgesamt 20 Empfehlungen rufen die Beobachter Deutschland dazu auf, die Missstände bis Mitte 2011 abzustellen. Empfohlen wird unter anderem die Verschärfung der Regelung zur Abgeordnetenbestechung und das Verbot von Spenden an Abgeordnete und Kandidaten oder alternativ die Verpflichtung von Abgeordneten und Kandidaten zur Offenlegung dieser Spenden, wie sie auch für Parteien gelte.

„Internationale Evaluierungen sind ein wichtiges Instrument zum Vergleich und zur Fortentwicklung von Korruptionsregelungen. Die Umsetzung der Empfehlungen sind unabdingbar für eine international vergleichbare Korruptionsbekämpfung. Daher ist die Bundesregierung aufgerufen, insbesondere beim Straftatbestand der Abgeordneten-bestechung, für Abhilfe zu sorgen", so Hedda von Wedel, stellvertretende Vorsitzende von Transparency Deutschland, zum Bericht des Europarates.

Zum ersten mal seit der Gründung der Bundesrepublik Deutschland war die OSZE mit Wahlbeobachtern bei der Bundestagswahl im September vergangenen Jahres dabei. Sie kritisierte vor allem die mangelnde Transparenz bei der deutschen Parteienfinanzierung. Wer wissen will, von wem die deutschen Parteien Geld erhalten, braucht viel Geduld. Nach den bestehenden Regelungen müssen Parteien Spenden über 50.000 Euro zwar unverzüglich dem Bundestagspräsidenten melden, der sie zeitnah veröffentlichen soll. Doch oft vergehen mehrere Wochen bis dahin. Das hatte auch der GRECO-Bericht kritisiert und zugleich die Herabsetzung der Grenzen zur Veröffentlichung der Parteispenden empfohlen. Bei Spenden zwischen 10.000 und 50.000 Euro kann die Veröffentlichung sogar noch länger dauern, denn sie müssen nur in den Rechenschaftsberichten der Parteien vermerkt sein. Die erscheinen nur im Jahresrhythmus. „Im Informationszeitalter ist es schwer verständlich, warum Großspenden über 50.000 Euro nicht 48 Stunden nach ihrem Eingang auf der Website des Deutschen Bundestages veröffentlicht werden können", sagt Jochen Bäumel, Vorstandsmitglied von Transparency Deutschland. Durch das unhandliche Format der Veröffentlichungen werde Bürgern und Journalisten zudem die Analyse der Spenden erschwert, moniert der GRECO-Bericht.

Eine Debatte über die Beeinflussbarkeit politischer Entscheidungen durch Parteispenden hatte kürzlich ein Bericht über die 1,1 Millionen Euro-Spende der Mövenpick-Gruppe an die FDP im Spiegel ausgelöst. Damit stand der Verdacht im Raum, die Zustimmung der FDP zur kürzlich beschlossenen Mehrwertsteuersenkung für das Hotelgewerbe sei auf diese Weise erkauft worden. Die Diskussion zeigt zwar, dass die Transparenzregelungen greifen, aber eine Begrenzung der Parteispenden wie von Transparency empfohlen sinnvoll scheint, um Debatten über den unlauteren Einfluss von Großspenden die Grundlage zu entziehen. Erste Schritte indiese Richtung kündigte Bundestagspräsident Norbert Lammert Ende Januar an. Künftig sollen Spenden ab 50.000 Euro sofort veröffentlich werden. SPD und Grüne haben eine Obergrenze von 100.000 Euro für Parteispenden vorgeschlagen und wollen die Grenze zur sofortigen Veröffentlichung auf 25.000 Euro absenken.

Die Straßburger Beobachter schlagen zudem noch an einer anderen Stelle Alarm: Die bestehenden Regelungen zur Parteienfinanzierung werden zunehmend unterlaufen, indem Konzerne Parteien mit Sponsoringleistungen unterstützen. Das Parteienfinanzierungsgesetz habe dazu keine klare Regelung. Das müsse unbedingt nachgeholt werden, dazu müssen die zuständigen Institutionen - derzeit ist das der Deutsche Bundestag - über ausreichend Kontrollmöglichkeiten, Personal und Expertise verfügen. Bis Mitte 2011 hat Deutschland nun Zeit, die GRECO-Empfehlungen rechtlich umzusetzen.

Anja Schöne

Dieser Artikel ist im Scheinwerfer 46 (S. 14) vom Februar 2010 erschienen.

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