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Informationsbegehren von Transparency Deutschland

Berlin, 20.02.2007 - Transparency Deutschland hatte im Zusammenhang mit dem vor dem Bundesverfassungsgericht anhängigen Verfahren um die Offenlegung von Nebeneinkünften der Abgeordneten beim Deutschen Bundestag einen Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz gestellt und um Übersendung des von Prof. Battis für den Präsidenten des Bundestages, Herrn Dr. Lammert, erstellten Rechtsgutachtens gebeten.

Dieser Antrag ist mit Bescheid vom 29.9.2006 abgelehnt worden. Der Widerspruch von Transparency Deutschland wurde mit Widerspruchsbescheid vom 19.1.2007 zurückgewiesen. Die Ablehnung stützt sich insbesondere darauf, dass sich das Informationsbegehren auf den geschützten Bereich der Wahrnehmung parlamentarischer Angelegenheiten beziehe und nicht dem Bereich der Verwaltungstätigkeiten des Bundestages zuzuordnen sei.

Widerspruchsbescheid der Bundestagsverwaltung (19.1.2007) (pdf, 4,01 MB)

Widerspruch von Transparency Deutschland gegen den Bescheid des Deutschen Bundestags (18.10.2006) (pdf, 48 kB)

ablehnender Bescheid der Bundestagsverwaltung (19.9.2006) (pdf, 469 kB)

Antrag auf Akteneinsicht nach Informationsfreiheitsgesetz (6.9.2006) (pdf, 43,5 kB)

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