IFG - Der Kampf gegen das Amtsgeheimnis

Der Kampf gegen das Amtsgeheimnis

Informationszugangsgesetz – eine Waffe gegen Korruption

 

Als in Köln eine Müllverbrennungsanlage gebaut werden sollte, protestierten Bürgerinitiativen: Die Pläne seien überdimensioniert, die Bürger würden dies mit überhöhten Gebühren finanzieren müssen. Die Kritik konnte sich nicht durchsetzen, die Anlage wurde gebaut, und natürlich versprach der größere Bau höhere Gewinne für die beteiligten Firmen. Jetzt, Jahre später, wird vor Gericht geklärt, wer wem Bestechungsgelder zahlte, um dieses unsinnige Projekt zu realisieren. Hätten die Bürger die Gutachten einsehen können, die ihre Bedenken bestätigten, sie hätten den Bau möglicherweise verhindern können. Aber das durften sie nicht – die Papiere unterlagen dem Amtsgeheimnis.

 

Was ist das Amtsgeheimnis? Der Obrigkeitsstaat früherer Jahrhunderte war bestrebt, dem Bürger möglichst jeden Einblick in sein Inneres zu verwehren. Regiert wurde in geheimen Kammern, durch geheime Räte (der Geheimrat Goethe war so einer.). Das Staatsbudget gehörte zu den bestgehüteten Geheimnissen – nicht einmal die Beamten des einen Ressorts sollten wissen, wie hoch des Budget eines anderen war. In Preußen mussten die Räte in ihrem Diensteid versichern, „dass kein Departement mit dem anderen kommunizieren wolle, was für Einnahme bei jedem Departement sei“.

 

Im Zeitalter der Aufklärung begann der Kampf gegen die Geheimniskrämerei der Verwaltung. Immanuel Kant stellte 1795 fest: „Alle auf das Recht anderer Menschen bezogenen Handlungen, deren Maxime sich nicht mit der Publizität verträgt, sind unrecht.“ Knapp 30 Jahre später argumentierte James Madison, einer der Väter der amerikanischen Verfassung: „Eine Regierung des Volkes ohne Information des Volkes ist nur ... eine Farce. ... Ein Volk, das sich selbst regieren will, muss sich mit der Macht wappnen, die Wissen verleiht.“ Die weitestgehenden Konsequenzen aus dem Kampf gegen den „Obskurantismus“ zog Schweden. Hier wurde ein Gesetz verabschiedet, das die Staatsverwaltung zu einer öffentlichen Verwaltung machte: Jedem Bürger stand (und steht) es nach diesem Gesetz frei, Einblick in die Akten zu verlangen. Seit 1766 gibt es das Gesetz, und es ist immer noch in Kraft.

 

Inzwischen ist es selbstverständlich, dass Budgets veröffentlicht werden, aber viel weiter ist die Entwicklung lange Zeit nicht gelangt. Erst 1951 führte ein weiteres Land das Prinzip der Öffentlichkeit der Verwaltung ein, Finnland, 1966 folgten als drittes Land die USA, in den 70er Jahren Dänemark, Norwegen, die Niederlande und Frankreich, viele weitere folgten. Eine Liste, die von einer amerikanischen Bürgerrechtsorganisation herausgegeben wird, verzeichnete vor einem Jahr 54 Länder, die sich ein „Informationszugangsgesetz“ gegeben hatten, inzwischen sind noch Jamaica und Peru dazugekommen. Alle Mitgliedsländer der EU, außer zweien, haben ein solches Gesetz, das ist inzwischen demokratischer Standard; die zwei Ausnahmen sind Luxemburg und Deutschland. Was es hier gibt, sind lediglich Gesetze in vier Bundesländern: Berlin, Brandenburg, Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen.

 

Die Koalitionsparteien schrieben 1998 in ihre Koalitionsvereinbarung: „Wir wollen die demokratischen Beteiligungsrechte ... stärken. Durch ein Informationsfreiheitsgesetz wollen wir, unter Berücksichtigung des Datenschutzes, den Bürgerinnen und Bürgern Informationszugangsrechte verschaffen.“ Das Innenministerium sollte den Entwurf schreiben, aber es scheiterte an internen Widerständen in den Ressorts, das Gesetz kam nicht zustande. In den nächsten Koalitionsvertrag wurde das Vorhaben erneut aufgenommen, aber wieder ist kein Fortschritt zu erkennen. Weil das so ist, haben schließlich fünf zivilgesellschaftliche Organisationen die Initiative ergriffen, einen eigenen Entwurf geschrieben und ihn am 2. April dem Bundestagspräsidenten überreicht. Die fünf sind die Humanistische Union, Transparency International, Netzwerk Recherche und die beiden großen Journalistenverbände DJV und DJU. Auch in den Parteien regt sich Unmut, vor allem wegen der Affäre um das Mautsystem, bei der die Verwaltung einen so geheimen Vertrag mit den durchführenden Firmen schloss, dass nicht einmal die Abgeordneten ihn einsehen dürfen. Die Fraktionen wollen nun selbst den Entwurf eines „Informationsfreiheitgesetzes“ (IFG) in den Bundestag einbringen, und sie werden dabei die Vorarbeit der Fünfergruppe nutzen.

 

Das IFG, käme es denn endlich auf allen Ebenen, in Bund und Ländern, zustande, könnte viel Nutzen stiften. Wenn Bürger Einsicht in die Akten nehmen dürften, würde das Erscheinungen wie den „Kölschen Klüngel“ und die bayrischen Amigo-Netzwerke zwar nicht verhindern, aber erschweren, es würde die Tätigkeit von „Beratern“ aufhellen, es würde die Beteiligung der Bürger an Stadt-, Schul- und Kindergartenplanung ermöglichen, es würde die Kalkulation von Gebührenordnungen durchsichtig machen, es würde bei der Aufdeckung von Vergabebetrug helfen. Das Gesetz würde einen neuen demokratischen Impuls mit sich bringen und der Politikverdrossenheit entgegenwirken. Deswegen muss es nun endlich durchgesetzt werden.

 

Reinold E. Thiel, Vorstandsmitglied von Transparency Deutschland

Artikel für „Die Kirche“

 

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