Hinweisgeber

Standpunkte

Effiziente Korruptionsprävention in Unternehmen erfordert den Schutz des „ethischen Dissidenten“ oder uneigennützigen Hinweisgebers. Daher fordert Transparency Deutschland:

 

Hintergrund

Der Begriff "Whistleblowing"  hat – aus den USA kommend – inzwischen auch Einzug in Europa gehalten. In Deutschland kommt der Begriff des "Hinweisgebers" allerdings sehr zögerlich auf. Nur bei uns hat der Whistleblower das Stigma des Denunzianten

Dabei bedeutet Whistleblowing, dass Beschäftigte sich aus uneigennützigen Motiven gegen  in ihrem Arbeitsumfeld beobachtete Fälle von

wenden und Hinweise geben. 

Dieter Deiseroth –  Richter am Bundesverwaltungsgericht und in Deutschland einer der besten Kenner der Materie – bezeichnet Whistleblower deshalb sehr treffend als ‚ethische Dissidenten’.  

Wer Hinweise auf Mängel in seinem Arbeitsumfeld gibt, bekommt häufig Schwierigkeiten mit Kollegen und oder Vorgesetzten, die vom Mobbing bis zur Entlassung führen können. 

Gerichtsurteile zu Whistleblowing betreffen deshalb fast immer arbeitsrechtliche Fragen. Es geht zum Beispiel um die Entlassung wegen der Rüge schwerer Verstöße gegen Regelungen des Güterkraftverkehrs in einer Spedition, um Verstöße gegen Strahlenschutz-Vorschriften in einer Kernforschungsanlage oder um den Wiederverkauf von zurückgenommenem Hackfleisch.

Fast immer haben die Gerichte gefordert, dass zunächst alle internen Möglichkeiten zur Abstellung eines Mangels genutzt werden, also „der Dienstweg eingehalten wird“. Das aber erscheint einem Hinweisgeber häufig nicht zumutbar, weil die Unternehmenskultur nicht ausreichend Kritik und Offenheit „auf dem Dienstweg“ gewährleistet und schützt. 

Aufgrund der Bedeutung solcher Hinweise für Erfolg und Reputation von  Wirtschaftsunternehmen werden in Deutschland ebenso wie in vielen westlichen Staaten immer mehr Ombudsleute eingesetzt, die – auch anonymen  – Hinweisen nachgehen können. 

 

Unsere Dokumente zum Thema 

Die Einrichtung von Hinweisgebersystemen im eigenen Unternehmen

Hinweise für Hinweisgeber - Allgemeine Hinweise

Hinweise auf Korruption - Tipps und Ansprechpartner. April 2008 (pdf, 516 kB)

Forderungen für die 17. Legislaturperiode - Thema: Hinweisgeber, Scheinwerfer 45, Oktober 2009.

Hinweisgeber - ein vielschichtiges Phänomen, Scheinwerfer 44, August 2009.

Anonyme Hinweisgebersysteme – kein rechtsstaatlicher Sündenfall, Scheinwerfer 42, Februar 2009.

Wahlprüfsteine zur Bundestagswahl 2005

Weiterführende Informationen

Gesetz zur Regelung des Statusrechts der Beamtinnen und Beamten in denLändern (Beamtenstatusgesetz - BeamtStG), 17.06.2008

Whistleblowing – Chancen und Risiken bei der Umsetzung von anonym nutzbaren Hinweisgebersystemen im Rahmen des Compliance-Managements von Unternehmen. Recht der Datenverarbeitung 2006, Heft 2

Zivilcourage am Arbeitsplatz - "Whistleblowing". Deiseroth, Dieter, in: Gerd Meyer, Ulrich Dovermann, Siegfried Frech, Günther Gugel (Hrsg.): "Zivilcourage lernen. Analysen - Modelle - Arbeitshilfen", Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung, 2004, S. 124-135.

Pressemitteilungen zum Thema

Montag, 29.06.2009
Transparency unterstützt die beiden Magdeburger Entschließungen der Beauftragten für Informationsfreiheit:

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Donnerstag, 21.08.2008
Transparency Deutschland begrüßt Einführung eines gesetzlichen Hinweisgeberschutzes

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