Hintergrund: OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen
Die "OECD Guidelines for Multinational Enterprises" ("OECD-Leitsätze für Multinationale Unternehmen") sind 1976 von der OECD verabschiedet worden und heute für die 34 OECD-Mitgliedsstaaten und acht weitere Länder in Kraft. In der seit 2000 gültigen Fassung ist erstmalig ein Kapitel zur "Bekämpfung der Korruption" eingeführt worden. Darüber hinaus enthalten die Leitsätze drei weitere für die Korruptionsvermeidung besonders relevante Kapitel, nämlich "Offenlegung von Informationen", "Verbraucherinteressen" und "Wettbewerb".
Obwohl die Leitsätze für die Unternehmen nicht rechtsverbindlich sind, sondern auf Freiwilligkeit basieren, haben sich doch alle Unterzeichnerstaaten verpflichtet, die Einhaltung und effektive Umsetzung der Leitsätze zu fördern. Als einer der zentralen Umsetzungsmechanismen fungieren Nationale Kontaktstellen. Diese haben u.a. die Aufgabe, die Leitsätze und ihre Anwendung bei der Wirtschaft bekannt zu machen, aufkommende Umsetzungsprobleme zu erörtern und bei "angezeigten" Verstößen gegen die Leitsätze zwischen den Parteien zu vermitteln. Bei der im Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit eingerichteten Nationalen Kontaktstelle beteiligen sich in einem angeschlossenen Arbeitskreis vier Nichtregierungsorganisationen, darunter auch Transparency Deutschland, an diesen Umsetzungsaufgaben.

