Gutes Tun und „schlechtes“ Lobbying? Zum Verhältnis von CSR und Lobbyismus
Wenn berechtigte Forderungen nach einer besseren Regulierung des Lobbyismus gestellt werden, richten sie sich meist an Politiker und Beamte. Aber auch Lobbyisten und ihre Auftraggeber sind aktive Spieler in der Arena des Lobbyismus. Alle an Lobbyaktivitäten beteiligten Organisationen – auch Unternehmen – müssen sich verpflichten, die legitime Vertretung ihrer Interessen transparent und nachvollziehbar zu gestalten. Nur so wirken sie verantwortlich an der demokratischen Willensbildung mit.
Die Verantwortung von Unternehmen reicht über die nackte Produktion erfolgreicher Quartalszahlen hinaus. Zu ihr gehört auch, wie sich Unternehmen lobbyistisch präsentieren, welche Methoden sie anwenden und für welche Ziele sie sich einsetzen. Kofi Annan hat 2006 dazu bemerkt: „Die Unternehmenswelt muss sich darin zügeln, durch Lobbyaktivitäten das zu schmälern, was sie durch Unternehmensverantwortung und Philanthropie anbietet.“
Bei der Analyse von Standards zur Definition verantwortlicher Interessenvertretung ist zunächst an die unternehmenseigenen Standards zu denken. So heißt es in den Compliance-Richtlinien von Siemens: „Spenden und andere Zuwendungen an politische oder religiöse Vereinigungen sind nicht zulässig. Ausnahmen stellen die in den USA gesetzlich reglementierten Political Action Committees dar, in denen unsere Mitarbeiter Geld für politische Wahlkampfzwecke sammeln und spenden.“ Diese Vorgabe schließt nicht aus, dass der vbm, der Verband der bayerischen Metall- und Elektroarbeitgeber, in dessen vierköpfigem Präsidium Siemens vertreten ist, zu den größten Parteispendern in Deutschland gehört, zum Beispiel mit einem Betrag von 750.000 Euro im Jahr 2009.
Zu den wenigen Unternehmen, die in ihren CSR- oder Nachhaltigkeitsberichten auf Lobbyaktivitäten eingehen, gehört die Deutsche Telekom. Im Corporate Responsibility Bericht 2010 heißt es: „Von großer Bedeutung ist es für uns, die Unabhängigkeit und Integrität unserer Dialogpartner in diesen Dialogen zu wahren. Dies wird durch eigene Konzernrichtlinien, insbesondere den Verhaltenskodex, gewährleistet. So lässt die Telekom zum Beispiel keine Spenden an deutsche Bundespolitiker und Parteien zu. Zudem lehnt sie für die Adressaten nicht transparente Beeinflussungspraktiken generell ab.“ Es ist unklar, warum die Vorgabe allein auf Bundespolitiker abhebt.
Unternehmensübergreifende Standards für Lobbying
Bei den unternehmensübergreifenden Standards zur unternehmerischen Verantwortung sind durchaus Hinweise zu Lobbyaktivitäten zu finden. In den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen aus dem Jahr 2000 heißt es: „Die Unternehmen sollten (...) sich jeder ungebührlichen Einmischung in die Politik des Gaststaats enthalten.“ Auf einen Verstoß unter anderem gegen diese Regel gründete Greenpeace 2009 eine Beschwerde gegen das schwedische Unternehmen Vattenfall; erstens in Bezug auf Aktivitäten der Arbeitsgemeinschaft Emissionshandel (AGE) und zweitens in Bezug auf einen so genannten „Geheimbrief“ des Vattenfallchefs an Kanzlerin Merkel. Die Beschwerde wurde von der zuständigen Nationalen Kontaktstelle für die OECD im Bundeswirtschaftsministerium abgelehnt.
Die Global Reporting Initiative (GRI) gibt für Unternehmen einen Rahmen der Nachhaltigkeitsberichterstattung vor. Zwei Kriterien beziehen sich dabei auf Lobbyingaktivitäten. Nach Kriterium „SO5“ müssen Unternehmen über ihre Teilnahme an der politischen Willensbildung und über politische Positionen berichten. Nach Kriterium „SO6“ müssen sie die Gesamtzuwendungen an Parteien, Politiker und die damit verbundenen Einrichtungen angeben. Hier wäre zu überlegen, ob zwei Kriterien des Bereichs „Society“ (SO) ausreichen oder ob im Rahmen eines neuen Kriteriensatzes „Politics“ (PO) eine spürbare Auffächerung zu fordern wäre.
Auch der jüngst veröffentlichte Leitfaden gesellschaftlicher Verantwortung, die ISO 26000, enthält im Kapitel 6.6. Anforderungen an politische Aktivitäten. Trotz dieser Beispiele stehen wir im Bereich der verantwortlichen Interessenvertretung erst am Anfang, sowohl in der Tiefe als auch in der Verbreitung von Kriterien hierfür. Transparency Deutschland hat bereits im April 2009 einen „Verhaltenskatalog verantwortlicher Interessenvertretung“ vorgelegt. Obwohl dies ein erster Vorschlag in der Debatte war, umfasst das fünfseitige Papier zwölf sehr konkrete Anforderungen, die sich an Unternehmen, aber auch an alle anderen als Lobbyisten tätige Akteure richten.
Den Verhaltenskatalog finden Sie hier
Dr. Christian Humborg ist Geschäftsführer von Transparency
Deutschland.
Dieser Artikel ist im Scheinwerfer Nr. 50 (S.12) vom Februar 2011 erschienen.

