Forderungen für die 17. Legislaturperiode - Thema: Wirtschaft
Transparency Deutschland fordert, in Deutschland ein Unternehmensstrafrecht, das heißt die Strafbarkeit eines Unternehmens, einzuführen. Unternehmen werden heute bei Korruption – wenn sie denn aufgedeckt wird – durch das Ordnungswidrigkeitenrecht belangt. Dagegen wird der Fahrraddiebstahl als echte Straftat angesehen. Ordnungswidrigkeit klingt nach Lappalie; man zahlt sein Bußgeld wie beim Falschparken. Das wird den wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Schäden der Korruption nicht gerecht. Der Gesetzgeber muss sie in den Rang einer echten Straftat erheben und damit vom Geruch des sogenannten Kavaliersdeliktes befreien. Dabei kommen nicht nur finanzielle Strafen in Betracht, auch der – vorübergehende – Ausschluss von öffentlichen Aufträgen muss möglich sein. Mit einem echten Strafurteil eines Gerichtes ginge auch die immaterielle Strafe eines hohen Imageverlustes einher.
Unternehmen begreifen sich heute vermehrt als mitten in der Gesellschaft stehendes und handelndes Subjekt. Sie übernehmen Verantwortung in der Gesellschaft, Stichwort Corporate Social Responsibility, auch um damit ihr Image zu fördern und ihre Reputation zu stärken. Sie verstehen sich als Bürger, die ethisch handeln.
Die vielfach gehörten rechtsdogmatischen Einwände gegen ein Unternehmensstrafrecht verfangen aus diesem Grunde nicht mehr wirklich. Andere, kontinentaleuropäische Länder – kleinere wie die Niederlande und Dänemark, und auch größere wie Polen und Frankreich – kennen längst die Strafbarkeit von Unternehmen.
Transparency fordert außerdem, dass effektive Korruptionsprävention unter Wahrung des hohen Gutes des Datenschutzes möglich sein muss.
Als Reaktion auf die Vorgänge bei der Deutschen Bahn wurde das Datenschutzgesetz in aller Eile geändert. Der neu eingeführte Paragraph 32 des Bundesdatenschutzgesetzes lässt die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten eines Beschäftigten zur Aufdeckung von Straftaten nur zu, wenn zu dokumentierende tatsächliche Anhaltspunkte den Verdacht begründen, dass der Beschäftigte eine Straftat begangen hat.
Dieser neue Paragraph hat bereits zu erheblicher Verunsicherung in den Compliance Abteilungen der Unternehmen und bei Ombudsleuten geführt. Tatsächlich verdichten sich Hinweise oftmals erst später zu einem konkreten Tatverdacht. Dürfen solche noch nicht konkreten Hinweise aber nicht gespeichert und insbesondere auch nicht zusammengeführt werden, erschwert dies die Arbeit von Compliance- Beauftragten und Ombudsleuten. Sie sind in Sorge, selbst gegen das Datenschutzgesetz zu verstoßen.
Des Weiteren erlaubt der Wortlaut die Verwendung der Daten nur zur Aufdeckung von bereits begangenen Straftaten. Die mindestens genauso wichtige Kriminalprävention zum Schutz des Unternehmens, bevor eine Straftat begangen wird, bleibt außen vor.
Die zentralen Forderungen von Transparency Deutschland an die Regierungskoalition für die Bereiche Wirtschaft und Vergaberecht:
- Einführung eines Unternehmensstrafrechts.
- Schaffung von Rechtssicherheit hinsichtlich der Durchführung von Maßnahmen zur Prävention und Aufdeckung von Korruption in Unternehmen bei gleichzeitiger Sicherung des Datenschutzes der Beschäftigten.
- Novellierung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen, die ein wirksames Korruptionsregister gesetzlich einführt, die ex-post-Transparenz besser als bisher regelt und den Rechtsschutz im Unterschwellenbereich ermöglicht.
Caspar von Hauenschild ist Mitglied des Vorstands von Transparency Deutschland und leitet den Arbeitskreis Finanzmarkts.
Gabriele C. Klug ist Mitglied des Vorstands von Transparency Deutschland und dort verantwortlich für die Arbeitsgruppen Kommunen und Zentralregister / Vergabewesen.
Dr. Andreas Novak ist Leiter der Arbeitsgruppe Wirtschaft bei Transparency Deutschland.
Dr. Peter Hammacher ist Leiter der Arbeitsgruppe Hinweisgeber bei Transparency Deutschland.
Dieser Artikel ist im Scheinwerfer 45 (S. 9) vom Oktober 2009 erschienen.

