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Forderungen für die 17. Legislaturperiode - Thema: Politik

Ein von Transparency seit Jahren kritisierter Punkt ist die in Deutschland bislang ausgebliebene Ratifizierung der UN-Konvention gegen Korruption. Grund dafür: die fehlende Novellierung der Abgeordnetenbestechung. Bisher ist nur der Kauf oder Verkauf der Stimme bei Abstimmungen in Ausschüssen und im Plenum strafbar. Abstimmungen in Arbeitsgruppen oder Fraktionssitzungen sind nicht erfasst, ebenso wenig Vorteile für Dritte. Dieser Mangel muss behoben werden, damit Deutschland die UN-Konvention endlich ratifizieren und die selbst gewählte Vorbildfunktion für andere Länder wieder glaubhaft wahrnehmen kann.

Dazu müssen die Parlamentarier eine Reihe von Veränderungen in Gang bringen. Eine gesetzliche Neuregelung muss aus Sicht von Transparency die Strafbarkeit auf alle Handlungen und Unterlassungen im Rahmen der Mandatspflicht ausdehnen, die als Gegenleistung für einen ungerechtfertigten Vorteil vorgenommen oder unterlassen werden. Auch so genannte „Dankeschön-Spenden“, die nach einer Handlung beziehungsweise dem Unterlassen gewährt oder angenommen werden, müssen strafbar sein; ebenso materielle wie immaterielle Versprechen. Schließlich dürfen nicht nur Vorteile erfasst werden, die Abgeordneten persönlich versprochen werden, sondern auch solche, die sich an Dritte richten.

Zuletzt hatte Deutschland bei den Review-Konferenzen der Unterzeichnerstaaten nur einen beschämenden Platz in der letzten Reihe eingenommen, während die 140 Vertragstaaten – darunter Frankreich, die USA; Polen, der Irak, Mexiko und Russland – über Weiterentwicklung und Fortschritte bei der Umsetzung der Konvention berieten.

Das ist nicht die einzige „Baustelle“, die die neue Koalition aus CDU/CSU und FDP angehen muss. Bald nach der Bundestagswahl werden die Unzulänglichkeiten in zwei anderen Bereichen deutlich zu Tage treten. Zum einen bieten die bestehenden Regelungen zur Veröffentlichung der Nebentätigkeiten von Abgeordneten nicht ausreichend Transparenz.

 Die 622 neuen Abgeordneten des 17. Bundestages haben laut den „Ausführungsbestimmungen zu den Verhaltensregeln für Mitglieder des Bundestages“ drei Monate Zeit, dem Bundestagspräsidenten alle Nebentätigkeiten und die
daraus erzielten Einkünfte anzuzeigen. Die Art der Nebentätigkeiten wird im Internet veröffentlicht. Die Höhe der Einkünfte – obwohl beim Bundestagspräsidenten centgenau angezeigt – wird lediglich in drei Stufen veröffentlicht.

Mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts im Fall Otto Schily Ende September konnte zwar in einem Punkt Klarheit erreicht werden: Alle Bundestagsabgeordnete – auch Anwälte, die sich hier nicht auf ihre Verschwiegenheitspflicht berufen können – müssen dem Bundestagspräsidenten detailliert Auskunft über ihre Einkünfte geben. Doch aus Sicht von Transparency ist dies nur ein erster Schritt. Die Einnahmen müssen betraggenau veröffentlicht werden. Auch Rechtsanwälte müssen angeben, aus welcher Branche ihre Mandanten kommen und es muss in jedem Fall sichergestellt sein, dass alle an den Ausschussberatungen Beteiligten die jeweilige Interessenlage und mögliche Interessenkonflikte ihrer Parlamentarierkollegen kennen. Um wirkliche Transparenz, Einheitlichkeit und Vergleichbarkeit über Legislaturperioden hinweg zu ermöglichen, müssen die derzeit separaten Ausführungsbestimmungen in die bestehenden Verhaltensregelungen integriert werden.

Mit Transparenz gegen den Drehtüren-Effekt

Zum zweiten geht es um Karenzzeiten für die scheidenden Bundesminister und Staatssekretäre der großkoalitionären Regierung. Es steht zu erwarten, dass viele ehemalige Regierungsmitglieder und politische Führungskräfte direkt nach Ende ihrer politischen Aufgabe neue Positionen in der Wirtschaft suchen. Bereits wenn dabei der Anschein entsteht, es könnte einen Zusammenhang zwischen im Amt getroffenen Entscheidungen und einer danach aufgenommenen Tätigkeit geben, bringt das die Politik in Misskredit und zerstört das Vertrauen in die Politik. Weil gerade hier auf Seiten der Öffentlichkeit ein berechtigtes Interesse an Transparenz besteht, fordert Transparency eine Karenzzeit von drei Jahren für Politiker und Beamte nach dem Ausscheiden aus dem Amt, wenn ein Zusammenhang zwischen der bisher ausgeübten Tätigkeit und der nach dem Ausscheiden beabsichtigten Tätigkeit besteht und dadurch dienstliche Interessen beeinträchtigt werden könnten. Diese Forderung zielt auf ehemalige Regierungsmitglieder, parlamentarische Staatssekretäre und Mitglieder von Landesregierungen.

Register für ein verantwortliches Lobbying

Für ein verantwortliches Lobbying ist ein verpflichtendes Lobbyistenregister unerlässlich. Der ständige Informationsaustausch zwischen Verbänden, Unternehmen und Interessengruppen auf der einen Seite und Politik, Parlament und Verwaltung auf der anderen ist Bestandteil unseres politischen Systems und an sich nichts Negatives. Dies gilt allerdings nur, solange dieser Austausch hinreichend offen und transparent ist. In Summe kann sich aus einem informellen Netzwerk, in dem Positionen außerhalb des formalen Gesetzgebungsprozesses entwickelt werden, jedoch ein so engmaschiges Beziehungsnetzwerk entwickeln, dass ein vertretbares Ausmaß zulässiger Einflussnahme überschritten wird. Derzeit gibt es keine Regelungen, die Transparenz zwischen Interessenvertretern beziehungsweise Lobbyisten und Parlament bzw. Verwaltung hinreichend herstellen könnten. Die beim Bundestag seit 1972 geführte „Öffentliche Liste der registrierten Verbände und deren Vertreter“ macht die Registrierung weder zur Pflicht noch bietet sie ansatzweise aufschlussreiche Informationen, etwa über finanzielle Mittel von Verbänden. Deshalb fordert Transparency ein verpflichtendes, öffentliches Lobbyistenregister. Wer eine bestimmte Schwelle an zeitlichem Engagement oder finanziellem Einsatz überschreitet, muss sich dort registrieren. Hier müssen Lobbyisten ihre Auftraggeber, Aufwendungen und deren Nutznießer offen legen. Eine Ombudsstelle muss Verstößen nachgehen und im Falle von fehlerhaften oder verspäteten Registrierungen oder Angaben Sanktionen erlassen können.

Externe Mitarbeiter in der Ministerialverwaltung

Eine besondere Form des Lobbyings ist die Mitarbeit von Unternehmensangestellten in Behörden und Ministerien als externe Fachkräfte. Nachdem 2006 bekannt wurde, dass eine Vielzahl so genannter externer Unternehmensmitarbeiter in Behörden mitwirkt, erließ das Bundesinnenministerium 2008 eine Verwaltungsvorschrift. Diese regelt, dass die „externen Personen“ keine Gesetzesentwürfe formulieren, nicht an der Vergabe öffentlicher Aufträge mitwirken und keine Funktionen einnehmen dürfen, die die Geschäftsinteressen ihres eigentlichen Dienstherrn berühren. Der Bericht, den die Verwaltung einmal jährlich dem Haushaltsausschuss des Bundestags vorlegt, ist jedoch nicht öffentlich. Zudem sind alle befristeten Arbeitsver-hältnisse darin nicht erfasst.

Dabei ist gerade in diesem Bereich besondere Transparenz geboten, um die Integrität und Neutralität der Verwaltung nicht zu gefährden. Transparency fordert deshalb als Mindeststandard, dass die Verwaltungen und die Ministerien jährlich in einem Bericht im Internet darlegen, welche Mitarbeiter von Unternehmen, Verbänden und Vereinen sowie Gewerkschaften wie lange in den Organisationen mitgearbeitet haben und mit welchen Aufgaben sie befasst waren.

 

Die zentralen Forderungen von Transparency Deutschland an die Regierungskoalition für den Bereich Politik:

  • Die Abgeordnetenbestechung im Inland muss schärfer gefasst und der Abgeordnetenbestechung im Ausland angepasst werden, damit die UN-Konvention gegen Korruption in Deutschland ratifiziert werden kann.
  • Die Nebentätigkeiten von Abgeordneten müssen betraggenau und leicht nachvollziehbar im Internet veröffentlicht werden. Für die besonderen Bedingungen von Rechtsanwälten müssen adäquate Regelungen gefunden werden, die das notwendige Maß an Transparenz gewährleisten.
  • Um bereits den Anschein zu vermeiden, es könnte einen Zusammenhang zwischen im Amt getroffenen Entscheidungen und einer nach dem Ausscheiden aufgenommenen Tätigkeit geben, ist eine Karenzzeit von drei Jahren für ehemalige Regierungsmitglieder, parlamentarische Staatssekretäre und Mitglieder von Landesregierungen notwendig, wenn ein Zusammenhang zwischen der bisher ausgeübten Tätigkeit und der nach dem Ausscheiden beabsichtigten Tätigkeit besteht.
  • Lobbyisten müssen sich in einem öffentlichen Lobbyistenregister verpflichtend registrieren und ihre Auftraggeber und Aufwendungen eintragen, wenn sie bestimmte Schwellen an zeitlichem Engagement oder finanziellem Einsatz überschreiten.
  • Ministerien und Behörden müssen in einem Bericht öffentlich darlegen, welche „externen Personen“ von Unternehmen sie mit welchen Aufgaben in ihrem Haus beschäftigen.

 

Anja Schöne ist Redakteurin des Scheinwerfer und Mitglied der Arbeitsgruppe Politik bei Transparency Deutschland.

Dieser Artikel ist im Scheinwerfer 45 (S. 5) vom Oktober 2009 erschienen.