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27.04.00

Intransparenz und Korruption im Gesundheitswesen: Aktuelle Falldarstellungen

Milliardenverlust durch manipulierte Abrechnungen

Im deutschen Gesundheitswesen fließen jährlich Milliardensummen auf die Konten betrügerischer Ärzte. Dies ergab eine Hochrechnung der Allgemeinen Ortskrankenkasse (AOK) Niedersachsen im Jahre 1999. Die Hochrechnung basiert auf der Auswertung von 170 Stichproben. "Bei diesen Verfehlungen handelt es sich hauptsächlich um die Abrechnung nicht erbrachter Leistungen und um die Geltendmachung von unrechtmäßig überhöhten Preisen", erklärte die AOK Niedersachsen in Hannover. Solche Manipulationen seien in fast allen Berufszweigen des Gesundheitswesens zu beobachten. "Allein unserer Krankenkasse ist aus den von uns überprüften Einzelfällen ein Schaden von weit mehr als zehn Millionen DM entstanden", sagte der Leiter der ein Jahr zuvor gegründeten Untersuchungsgruppe der AOK Niedersachsen. In einem Fall habe ein Augenarzt ein Präparat für drei DM beim Lieferanten erworben, es anschließend jedoch über Briefkastenfirmen zu einem weit höheren Preis weiterverkauft. Schließlich habe der Arzt bei der Krankenkasse einen Endpreis von 76,85 DM abgerechnet. In anderen Fällen wurden Krankentransporte doppelt abgerechnet oder Medikamente unterschlagen.

Quelle:Kölner Stadt-Anzeiger, 15.2.1999 (dpa)

 

Kassenärztliche Vereinigung ahnungslos bei Betrügereien

Im Dezember 1998 hat die 6. Große Strafkammer des Landgerichts Würzburg zwei Gynäkologen wegen Betrugs verurteilt. Die beiden Ärzte erhielten nach mehrmonatigen Gerichtsverhandlungen wegen Abrechnungsbetrugs in 29 bzw. 15 Fällen Haftstrafen von 5 Jahren bzw. 36 Monaten. Die Gynäkologen hatten im Januar 1991 in Würzburg eine Gemeinschaftspraxis für künstliche Befruchtung eröffnet und wurden bundesweit als Spezialisten für "In-Vitro-Fertilisation" bekannt. Sie gaben sich nicht mit den Honoraren zufrieden, die mit der Kassenärztlichen Vereinigung Bayern (KVB) vereinbart worden waren. Nach den Ermittlungsergebnissen haben sie bei der KVB zwischen Oktober 1992 und Juni 1996 genau 6,78 Millionen DM kassiert. Im Katalog der Einzelleistungen seien ihre modernen Behandlungsmethoden zum großen Teil nicht enthalten. So habe man andere Krankheiten und Behandlungsformen erfunden, um an Honorar zu kommen. Zudem hatten die beiden Ärzte mit der KVB über zwei angeblich selbständige Ärztinnen abgerechnet, die in Wirklichkeit aber bei der Gemeinschaftspraxis angestellt waren und ein festes Gehalt bezogen. Zur Rechtfertigung führten die Angeklagten wiederholt an, daß sie durch die Abrechnungsmodalitäten der KVB zu ihrem Verhalten regelrecht gezwungen worden seien. Sie konnten sich zudem von der KVB bestätigt fühlen, da es keine Beanstandungen gab. Die KVB hatte offensichtlich auch nicht nachgeprüft, ob die Ärztinnen wirklich selbständig waren.

Quelle:Süddeutsche Zeitung, 16.12.1998

 

Tödliche Korruption - Bayer in Japan

Bis heute hat sich die Bayer AG nicht für einen der größten Skandale mit HIV-infizierten Blutpräparaten entschuldigt, noch immer sterben in Japan Bluterkranke an den Folgen. Der Hintergrund: Zwischen 1983 und 1985 waren in verschiedenen Ländern HIV-infizierte Blutprodukte im Umlauf. Sie wurden an Bluterkranke gespritzt. In USA, Frankreich und Deutschland sind deshalb tausende Menschen an AIDS gestorben, und das Sterben geht weiter. Die Blutprodukte stammten von einigen großen Pharmafirmen. Zu ihnen gehört die deutsche Bayer AG. In Japan zahlt Bayer nun einhundert Millionen Mark an die Opfer. Über einen Teil der Vorgeschichte haben die Medien in Deutschland ausführlich berichtet.

Seit 1982 war auch der Bayer AG bekannt, daß die Blutprodukte HIV-infiziert sein können. Deshalb wurde damals eine Methode entwickelt, um die HIV-Infektion auszuschließen: Die Blutprodukte wurden hitzebehandelt. Die US-Regierung zog solche Produkte aus dem Handel, die nicht hitzebehandelt waren. Aber in Japan florierte das Geschäft mit den alten Produkten noch zwei Jahre und vier Monate lang. Die Gründe dafür wurden erst im Februar 1996 aufgedeckt.

Seit 1989 hatten sich in Japan knapp zweitausend HIV-infizierte Bluter zu einer Interessengemeinschaft zusammengeschlossen. Sie forderten Entschädigung und Rente. Die Firmen - neben Bayer gehören zu ihnen Baxter aus den USA und drei japanische Unternehmen - weigerten sich jedoch bis zuletzt zu zahlen. Erst im Februar 1996 lenkten sie ein, und zwar weil Korruption aufgedeckt wurde. Nach den Unterlagen der Staatsanwaltschaft Tokio war der damalige Abteilungsleiter im japanischen Gesundheitsministerium, Takeshi Abe, von Bayer und den vier anderen Pharmafirmen bestochen worden. Er erhielt im Jahre 1983 insgesamt 409.524 Dollar Schmiergeld. Takeshi Abe, der auch Vorstandsmitglied des japanischen Pharmakonzerns Grenn Cross war, war genau zu jenem Zeitpunkt vom U.S.Center for Disease Control über die AIDS-Gefahr informiert worden. Er erlaubte aber, daß in den Jahren 1983 bis 1985 die HIV-infizierten Blutprodukte in Japan frei und ohne Warnung verkauft werden durften. 1.800 der insgesamt 4.000 Bluter in Japan wurden infiziert. Mehrere hundert von ihnen sind inzwischen gestorben.

Die Bayer AG erklärte sich unter dem Eindruck der neuen Erkenntnisse zu einer außergerichtlichen Einigung bereit und verpflichtete sich zur Zahlung von einhundert Millionen DM an Entschädigungen und Renten. Die anderen Firmen zahlen ähnliche Summen. Die Beträge sind wesentlich höher als die, die in Europa und in den USA ausgehandelt wurden. Über den außergerichtlichen Vergleich haben die Medien in Deutschland ausführlich berichtet. Über die Rolle der Korruption dagegen wurde weitgehend Stillschweigen bewahrt.

Die japanische Ärzteorganisation Hodandren mit 84.000 Mitgliedern hat den Beschluß gefaßt, die Medikamente der fünf korrupten Firmen nicht mehr zu verschreiben. Warum folgen deutsche Ärzte nicht diesem Vorbild?

Quellen:Nikkei Weekly, 4.3.1996; Frankfurter Allgemeine Zeitung, 18.3.1996; Neue Zürcher Zeitung, 19.9.1996

 

Der Herzklappen-Skandal

Im Sommer 1994 flog der sogenannte Herzklappen-Skandal auf. Gegen 1.860 Chefärzte und Techniker in 418 Kliniken sowie gegen Manager von medizintechnischen Unternehmen wurden staatsanwaltliche Ermittlungen eingeleitet. Herzklappen waren von den Unternehmen jahrelang mit durchschnittlich 6.000 DM statt mit 3.000 DM in Rechnung gestellt worden. Der Bundesverband der Angestellten-Krankenkassen bezifferte damals die Mehrausgaben aus den Beiträgen der Versicherten mit jährlich 45 Millionen DM, allein bezogen auf Herzklappen. Es ging auch um andere medizintechnische Geräte.

1998 wurde das erste Urteil rechtskräftig. Der deutsche Verkaufsleiter des US-amerikanischen Herzklappen-Lieferanten Medtronic wurde wegen Bestechung in 13 Fällen zu einer Haftstrafe von einem Jahr mit Bewährung und zu einer Geldstrafe verurteilt. Er hatte gestanden, Chefärzten finanzielle Vorteile dafür gewährt zu haben, daß diese im Gegenzug Herzklappen und andere Produkte zu überhöhten Preisen bestellten. Die Ärzte wurden mit einem "Bonus" von 500 bis 1.000 DM an einer Herzklappe beteiligt. Sie konnten die Höhe der Bonuszahlungen über die Bestellmenge selbst steuern und über den Verwendungszweck der Zahlungen frei bestimmen; sie konnten sich mit kostenlosen Reisen, Bewirtungen oder auch mit Geräten für ihre Praxis oder ihr Krankenhaus entgelten lassen. Die Grenzen zwischen privater Verwendung und Drittmittel-Einwerbung verschwammen. Ein Münchner Chefarzt ließ sich aus Anlaß seiner Antrittsvorlesung von Feinkost Käfer ein Buffet für 5.600 DM liefern - die Kosten übernahm Medtronic.

Die juristische Erledigung des Herzklappen-Skandals zieht sich in die Länge und bleibt unbefriedigend. Es sind insgesamt 35 Staatsanwaltschaften eingeschaltet. Hunderte von Verfahren wurden eingestellt - insbesondere in den neuen Bundesländern. Einige Dutzend Verfahren gegen Ärzte wurden mit Strafbefehlen erledigt, einige hundert Verfahren sind noch anhängig. Die Schwierigkeiten hängen nicht nur damit zusammen, daß die Justiz überlastet ist, sondern vor allem mit der weitgehenden Undurchdringlichkeit des Schweigekartells. So hinterläßt der "größte Medizinskandal der deutschen Nachkriegsgeschichte" in vieler Hinsicht einen schalen Nachgeschmack.

Quellen:Westdeutsche Zeitung, 15.12.1998; Süddeutsche Zeitung, 31.3.1999; die tageszeitung, 15.7.1999

 

Schmiergeld und Nebenverdienste beim Bayerischen Roten Kreuz

Blutbeutel, Wattestäbchen, Laborbedarf - es gab kaum ein medizinisches Produkt, bei dem die beiden Geschäftsführer des Bayerischen Roten Kreuzes (BRK) nicht jahrelang die Hand aufgehalten haben. Für einen Provisionsanteil von fünf bis 10 Prozent haben die BRK-Funkionäre Hiedl und Vogt die Produkte eingekauft und mit bis zu 40 Prozent überhöhten Preisen bezahlt. 4,4 Millionen DM sollen die Schmiergelder insgesamt betragen haben, dem größten Landesverband des Deutschen Roten Kreuzes sollen durch die überhöhten Preise mindestens 17 Millionen DM an Schaden entstanden sein.

Der Hauptlieferant des rotkreuzeigenen Blutspendedienstes (BSD) war seit 1982 die Schweizer Firma Diag Human AG. Ihre Geschäftsführer gestanden, daß sie an Hiedl und Vogt pro Liter Blutplasma 10 DM Provision gezahlt haben. So seien "überschlagsmäßig" allein im Zeitraum 1993 bis 1997 mehr als 1,7 Millionen DM Schmiergeld geflossen. Nach Erkenntnissen der Ermittlungsbehörden hat die Firma Abbott, die Testseren lieferte, 190.000 DM gezahlt, ein Blutbeutelhersteller hat zwischen 1994 und 1996 Bargeld und andere Zuwendungen im Wert von 470.000 DM an die BRK-Funktionäre gegeben. Beraterverträge ohne Gegenleistung, kostenlose Urlaubsreisen mit Gattin, fingierte Rechnungen - das Spektrum der Betrugsformen war groß. Bargeldübergaben und Konten in der Schweiz, eine Briefkastenfirma in Liechtenstein gehörten zur standesgemäßen Ausstattung.

Die Praktiken blieben jahrzehntelang unbeanstandet, auch seitens der Aufsichtsbehörde (Bayerisches Innenministerium). Einige Gründe dafür wurden bisher schon deutlich. Zum einen ist es die enge Verbindung des BRK zur Politik, zum anderen sind die Provisionen eingebettet in ein weitergehendes Privilegiensystem: Der BSD-Direktor und die Leiter der sieben bayerischen BSD-Institute dürfen ärztliche Nebentätigkeiten privat abrechnen. So betrugen im Jahre 1997 die Nebenverdienste des BSD-Direktors 624.000 DM und die der BSD-Leiter München, Nürnberg und Augsburg 1,1 Millionen DM, 839.000 DM und 397.000 DM.

Hiedl und Vogt sind am 19. April vom Landgericht München zu fünf Jahren und zehn Monaten sowie zu vier Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt worden. Das Rote Kreuz kündigte nach dem Urteil an, die beiden früheren Manager sowie drei Pharmafirmen auf insgesamt 20 Millionen Mark Schadensersatz zu verklagen.

Quellen: Focus 48/98; Süddeutsche Zeitung, 26.10., 21.11. und14.12.1998; die tageszeitung, 21.12.1998; Der Spiegel, 11/99; Süddeutsche Zeitung, 8.1., 13.4. und 19./20.4.2000; Frankfurter Rundschau, 12.1.2000; Frankfurter Allgemeine Zeitung, 30.3.2000