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Position zu Schmiergeldern ("Facilitating Payments")

Schmiergelder (oder "facilitating payments" - kleinere Beträge, die normalerweise mittleren oder unteren Amtsträgern gegeben werden, um routinemäßige Amtshandlungen, auf die der Geber einen rechtlichen oder anderen Anspruch hat, zu initiieren oder zu beschleunigen) sind, genau wie Bestechungshandlungen, im Inland wie im Ausland strafbar und schädlich und daher nicht zulässig.

Zahlungen dürfen nur in streng begrenzten Situationen zur Abwehr rechtswidriger Handlungen zugelassen werden, wie etwa bei klaren Erpressungsversuchen, bei denen es um die körperliche Unversehrtheit von Mitarbeitern geht (z.B. bei drohenden Verhaftungen oder Zwangsimpfungen). Die Fälle müssen aber nachträglich der Unternehmensleitung mitgeteilt und Zahlungen dürfen nicht als steuerlich absetzbarer Aufwand verbucht werden.

Es wird dringend empfohlen, dass Unternehmen klare Verhaltensregeln für den Umgang ihrer Mitarbeiter mit Ausnahmesituationen verabschieden.

Durch den Vorstand von Transparency Deutschland am 25. April 2009 verabschiedet.

 

Hintergrund

Schmiergelder ("facilitating payments") sind kleinere Beträge, die mittleren oder unteren Amtsträgern gegeben werden, um routinemäßige Amtshandlungen zu initiieren oder zu beschleunigen, auf die der Geber einen rechtlichen oder anderen Anspruch hat. Schmiergeldzahlungen an Amtsträger sind im deutschen Recht (§ 333 StGB) als "Vorteilsgewährung" unter Strafe gestellt; eine Dienstpflichtverletzung des Amtsträgers ist nicht erforderlich. In den meisten Staaten ist die Rechtslage ähnlich.

Früher herrschte bei vielen Unternehmen die Meinung vor, gerade im Auslandsgeschäft seien Schmiergelder unverzichtbar, weil sonst der normale Geschäftsablauf zum Erliegen komme. Inzwischen haben viele international tätige Unternehmen erkannt, dass Schmiergelder eine unnötige Belastung der Geschäftsabläufe sind, dass eine Unterscheidung von strafbarer Bestechung oft nur schwer möglich ist, und dass die Weigerung, Schmiergelder zu bezahlen, vom Markt zunehmend akzeptiert wird. Diese Erfahrung wird auch durch internationale Studien bestätigt, wie bspw. in der im Jahr 2006 im Rahmen des UN Global Compact angefertigten Studie der TRACE International.

Infolgedessen haben viele international tätige Unternehmen und wichtige Unternehmensverbände - wie z.B. der VDMA im Leitfaden zur Korruptionsprävention vom Februar 2008 - ihre Regeln geändert und die Zahlung von Schmiergeldern entweder ausnahmslos oder mit sehr eng definierten Ausnahmen verboten. Das trifft auch für die befragten korporativen Mitglieder von Transparency Deutschland zu.

Die Mitgliederversammlung von Transparency International verabschiedete auf ihrer Jahresversammlung 2007 in Bali folgenden Beschluss:

"Transparency International ™, its Board of Directors, its National Chapters, its Individual Members, its Advisory Council and the representatives of TI to other organizations, reiterate its opposition to the use of "facilitating payments." Accordingly, TI will boldly voice its opposition to such payments. It will call on companies to cease making such payments immediately. It will also encourage all of its chapters to join with the Secretariat in campaigning for revisions in international agreements, treaties and conventions that permit "facilitating payments" and it will also advocate, where appropriate, for revisions of national and international laws."