| ABC der Korruptionsbekämpfung | |||||||
| Datum: 15.10.04 | |||||||
| Komplette Datei: | |||||||
| Leitfaden für Unternehmen | |||||||
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Familiäre Beziehungen
Vgl. Angehörige
Fairness
Allgemeingültiger Grundwert (Verhaltensstandard), der sich in Verhaltenskodices häufig als Gebot für den Umgang mit Geschäftspartnern, Kunden, Mitarbeitern, Mitbewerbern, Öffentlichkeit und Staat findet.
Finanzielle Beteiligungen
Finanzielle Beteiligungen von Organmitgliedern, Mitarbeitern oder ihnen nahe stehenden Personen am Unternehmen, an Geschäftspartnern oder an Mitbewerbern sind eine mögliche Quelle für Interessenkonflikte. Ihre Zulässigkeit muss eng begrenzt und ggf. an die Genehmigung durch den Aufsichtsrat bzw. die Unternehmensleitung gebunden werden.
Freunde
Funktionstrennung
Typisches Einfallstor für Korruption ist die Kombination bestimmter Funktionen und Entscheidungskompetenzen bei einer Stelle bzw. Person (z.B. Investitions- und Einkaufsentscheidung, Planungs- und Durchführungsfunktion, Operativ- und Kontrollfunktion). Mit einer strikten organisatorischen Trennung zwischen Entscheidung, Ausführung, Kontrolle und Berichterstattung kann dieser Gefahr wirksam begegnet werden.
In größeren Unternehmen sollte die Sicherheit durch häufigere Rotation verstärkt werden.

