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Entschärfung des Parteiengesetzes vorerst gestoppt

Im September wurde die Öffentlichkeit von dem Vorstoß der Schatzmeister von CDU, CSU, SPD und Grünen überrascht, die das erst vor zwei Jahren neu gefasste Parteiengesetz aufweichen wollten. Der Entwurf der Schatzmeister sah vor, eine Bagatellgrenze für falsch verbuchte Einnahmen im Rechenschaftsbericht einzuführen und die Prüfungsrechte des Bundestagspräsidenten erheblich einzuschränken. Dieser sollte sich künftig nur noch auf die Berichte der Wirtschaftsprüfer verlassen. Die ohnehin ungenügenden Sanktionsmöglichkeiten wären durch diese Änderungen noch weiter eingeschränkt worden. Denn das Gesetz von 2002 sieht beispielsweise keine Sanktionen vor, wenn Parteien gegen die Vorschrift, Spenden über 50.000 Euro sofort zu melden oder das Verbot, Barspenden über 500 Euro anzunehmen, verstoßen. Auch müssen die von den Parteien selbst bestellten Wirtschaftsprüfer nach den geltenden Regeln die Parteikassen lediglich auf Bundes- und Länderebene verbindlich kontrollieren, während bei der Masse der Ortsvereine (allein bei der CDU/CSU gibt es etwa 15.000 Ortsvereine) Stichproben genügen. Transparency Deutschland hat die geplanten Änderungen in einer Presseerklärung scharf kritisiert. Auch seitens der Bundestagverwaltung und des Verwaltungsrechtlers, Hans Herbert von Arnim, wurde vor der Entschärfung des Parteiengesetzes deutlich gewarnt.

Einige Tage vor dem Bekanntwerden des neuen Gesetzesentwurfs hatte das Bundesverfassungsgericht die Strafforderung bestätigt, die Bundestagspräsident Thierse der CDU wegen der hessischen Parteispendenaffäre auferlegt hatte: Die Christdemokraten müssen insgesamt 21 Millionen Euro in die Staatskasse einzahlen.

Der Protest gegen die Pläne der Schatzmeister hat offensichtlich Wirkung gezeigt: Mitte Oktober wurde bekannt, dass die von TI kritisierten Punkte zur Einschränkung der Prüfungsrechte des Bundestagspräsidenten und der Einführung einer Bagatellgrenze aus dem Katalog der geplanten Änderungen gestrichen wurden.

Darüber hinaus entschied das Bundesverfassungsgericht Ende Oktober, dass Teile des 2002 geänderten Parteiengesetzes die Chancengleichheit kleinerer Parteien verletze und daher nicht wie geplant zum 1. Januar 2005 in Kraft treten könne. Die Ökologische Partei Deutschlands und die Grauen hatten gegen die geplanten Regelungen, nach denen Parteien nur Anspruch auf staatliche Zuwendung erhalten, wenn sie in mindestens drei Landtagswahlen 1% der abgegebenen Stimmen erhalten, geklagt. Die derzeitigen Regeln sehen vor, dass Parteien bereits Staatsgelder erhalten, wenn sie nur bei einer Landtagswahl dieses Ziel erreichen.