Die Einrichtung von Hinweisgebersystemen im eigenen Unternehmen
Jeder kann und sollte sich für die Einrichtung eines Hinweisgebersystems und den Schutz von Hinweisgebern in seinem Unternehmen einsetzen. Dies gilt sowohl für Aufsichtsratsmitglieder, Mitarbeiter, Personal- und Betriebsräte als auch für Vorstandsmitglieder und die Geschäftsführung. Antworten darauf, warum der Einsatz jeden einzelnen Akteurs wichtig ist und wie betriebliche Hindernisse überwunden werden können, finden Sie hier für die jeweiligen Zielgruppen:
Aufsichtsrat (pdf, 32 kB)
Mitarbeiter (pdf, 32 kB)
Personal- und Betriebsrat (pdf, 32 kB)
Vorstand und Geschäftsführung (pdf, 32 kB)

