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Deutschland braucht ein besseres Informationsfreiheitsgesetz

Mit dem am 1. Januar 2006 in Kraft getretenen Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) hat Deutschland endlich Anschluss an andere demokratische Staaten gefunden, die teilweise schon seit langem Aktenauskunft
und Akteneinsicht in Verwaltungsvorgänge zulassen. Offenheit und Transparenz statt Amtsverschwiegenheit tragen dazu bei, der Politikverdrossenheit entgegenzuwirken und die Akzeptanz staatlichen Handelns zu stärken.

Korruption in der öffentlichen Verwaltung kann mit Hilfe des Informationsfreiheitsgesetzes präventiv begegnet, im Einzelfall sogar aufgedeckt werden. Das geltende Gesetz hat jedoch Mängel und wird insgesamt zu wenig genutzt. Transparency Deutschland setzt sich für Verbesserungen der geltenden gesetzlichen Regelungen und für eine stärkere Nutzung der neuen Rechte gerade in korruptionsverdächtigen Bereichen ein.

Transparency Deutschland hält für notwendig:

  1. Die Informationsrechte nach dem Informationsfreiheitsgesetz müssen klarer gefasst und von nicht erforderlichen Ausnahmetatbeständen befreit werden, welche die Rechte der Bürgerinnen und Bürger beschränken.
  2. Abwägungsklauseln sind dort anzubringen, wo im Einzelfall das Informationsinteresse des Antragstellers oder das Offenbarungsinteresse der Allgemeinheit höher zu bewerten ist als das schutzwürdige Interesse des betroffenen Dritten, wie beim Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen. Die Behörde hat ihre jeweilige Entscheidung zu begründen.
  3. Korruptionsverdächtige Bereiche, insbesondere das fiskalische Handeln der Verwaltung im Wirtschaftsverkehr, darf nicht mehr wie bisher vom Informationsrecht ausgeschlossen sein.
  4. Den in manchen Verwaltungen immer noch zu beobachtenden Vorbehalten gegen die neuen Informationsrechte
    muss von der Bundesregierung aktiver begegnet werden, damit die Nutzung der neuen Informationsrechte auch in Deutschland zur Selbstverständlichkeit wird.


Die zentralen Forderungen von Transparency Deutschland an die Regierungskoalition zum Thema Informationsfreiheitsgesetz:

  • Die Bundesregierung soll sich eindeutig zu den Informationsrechten der Bürgerinnen und Bürger bekennen.
  • Die Bundesregierung soll dafür Sorge tragen, dass das Informationsfreiheitsgesetz von den informationspflichtigen Stellen nicht restriktiv ausgelegt wird.
  • Die Bundesregierung soll dafür Sorge tragen, dass nach dem Gesetz gestellte Informationsanträge grundsätzlich zügig bearbeitet werden.
  • Alle Bundesbehörden müssen angehalten werden, auf ihren Internetpräsentationen auf die Nutzungsmöglichkeiten des Informationsfreiheitsgesetzes deutlich hinzuweisen.


Dieter Hüsgen ist Leiter der Arbeitsgruppe Transparenz in der Verwaltung - Informationsfreiheitsgesetz bei Transparency Deutschland.

Dr. Anke Martiny ist Mitglied des Vorstands von Transparency Deutschland und dort verantwortlich für die Arbeitsgruppe Korruption im Gesundheitswesen.

Dr. Peter Hammacher ist Leiter der Arbeitsgruppe Hinweisgeber bei Transparency Deutschland.

Dieser Artikel ist im Scheinwerfer 45 (S. 11) vom Oktober 2009 erschienen.