Das Institut der korporativen Mitgliedschaft in Transparency International Deutschland e.V.

Unter den korporativen Mitgliedern von Transparency Deutschland finden sich neben einigen Kommunen, Vereinen und Stiftungen überwiegend Firmen. Korporative Mitglieder haben laut Satzung die gleichen Rechte und Pflichten wie individuelle Mitglieder. Die Mitgliedsbeiträge der korporativen Mitglieder sind nach Rechtsform und Umsatz gestaffelt, mit einer Höchstbegrenzung von 5.000 Euro im Jahr.

Gründe für das Institut der korporativen Mitgliedschaft

Koalitionsprinzip: Seit Beginn nennt sich Transparency International “Coalition against Corruption”. Transparency International hat durch seine Kritik an Korruption im öffentlichen und privaten Bereich das Thema erst „on the world´s agenda“ gesetzt (Time Magazin, July 1998). Zugleich hat Transparency International von Anfang an versucht, Koalitionen zu bilden mit Akteuren aus allen an der Korruption beteiligten Bereichen. Dafür kamen solche Organisationen und Firmen in Betracht, die wie Transparency International eine Überwindung von Korruption anstrebten. Solche Koalitionen waren jedoch in der Regel zeitlich begrenzt und auf die Durchsetzung eines spezifischen Ziels ausgerichtet. Unter den über 90 National Chapters von Transparency International ist es eher die Ausnahme, Firmen als korporative Mitglieder zu haben.

Transparency Deutschland entschied sich in den 90er Jahren dafür, juristischen Personen die Möglichkeit einer Mitgliedschaft einzuräumen. Das ist bei sehr vielen Vereinen so geregelt und trägt, so auch bei Transparency Deutschland, zur Finanzierung der Tätigkeiten der Vereine bei. Transparency Deutschland hat diese Möglichkeit auch für Firmen eröffnet. Für uns ist liegt nahe, dass Firmen, die selbst konsequent Korruption vermeiden wollen, die Arbeit von Transparency International unterstützen. Wenn sie ohne Korruption im Wettbewerb bestehen wollen, haben sie ein direktes Interesse daran, dass Korruption weltweit riskanter, schwieriger und teurer wird. Für Transparency Deutschland sind solche Firmen wesentliche Koalitionspartner in  einem glaubwürdigen Kampf gegen Korruption in der Wirtschaft.

Erfahrungsaustausch: Die Mitgliedschaft von Firmen schafft die Möglichkeit, voneinander zu lernen. Die für Korruptionsbekämpfung in den Firmen Verantwortlichen treffen sich zweimal im Jahr untereinander und mit Vertretern von Transparency Deutschland und tauschen Erfahrungen über Systeme und Verfahren der Korruptionsbekämpfung aus. Die Firmen profitieren von einem solchen Austausch für ihre eigenen Anstrengungen, Transparency Deutschland für seine breite Arbeit an dem Thema „Korruptionsprävention in der Wirtschaft“.

Aspekte einer Mitgliedschaft von Firmen

Finanzen: Transparency Deutschland wird immer wieder gefragt, ob es nicht von Firmen finanziell abhängig wird. Alle korporativen Mitglieder von Transparency Deutschland tragen gemeinsam deutlich unter 50% zu den jährlichen Einnahmen des Vereins bei. Zudem hat Transparency Deutschland eine Rücklage aufgebaut, die die Arbeit selbst dann über mehr als ein Jahr sichern würde, wenn alle Firmen sich aus Transparency Deutschland zurückzögen.

Aufnahmeverfahren: Transparency Deutschland wirbt nicht um korporative Mitglieder. Wenn sich eine Firma ihrerseits für eine Mitgliedschaft interessiert, gehen seit einer Reihe von Jahren einer Entscheidung von Transparency Deutschland folgende Schritte voraus:

Ein erfahrenes Mitglied des Vorstands macht sich ein Bild über die Glaubwürdigkeit von Motiven und die Anstrengungen der Firma zur Korruptionsvermeidung. Dazu gehört insbesondere die verbindliche Geschäftspolitik, Korruption weder zu nutzen noch zu tolerieren und die entsprechende Schulung der Mitarbeiter. Dies ist Teil einer Selbstverpflichtungserklärung, die der Vorstand der interessierten Firma unterschreiben muss. In dieser Erklärung verpflichtet sich die Firma zu hohen ethischen Standards und dazu, korruptives Verhalten nicht zu tolerieren. Weiterhin verpflichtet sich die Firma, sich in ihren Interessenverbänden dafür einzusetzen, dass branchenspezifische Problembereiche erkannt und angemessenen Maßnahmen ergriffen werden.

Offene Kommunikation: Transparency Deutschland kann nicht die weltweiten Aktivitäten vieler Mitgliedsfirmen daraufhin überprüfen, ob diese Selbstverpflichtung eingehalten wird. Für Transparency Deutschland ist Basis der Mitgliedschaft das Vertrauen in die Anstrengungen des Unternehmens, Korruption zu vermeiden und die dafür geeigneten Instrumente der Prävention und Kontrolle konsequent einzusetzen. Grundlage für dieses Vertrauensverhältnis ist eine offene Kommunikation zwischen Transparency Deutschland und dem korporativen Mitglied über Aktivitäten oder Vorgänge, die für die Verpflichtungserklärung von Bedeutung sind. Transparency Deutschland beschäftigt sich erst dann intensiv mit einem Mitglied, wenn bekannt wird, dass ein Mitglied in einen Korruptionsfall verwickelt ist. Eine Gruppe von erfahrenen Managern im Vorstand versucht dann zu klären, wie der Vorfall zu bewerten ist. Ist hier trotz ernsthafter Anstrengungen der Firma gegen Korruption etwas schief gelaufen und hat die Firma dann darauf angemessen reagiert? Oder legt die Art des Vorfalls und die Reaktion der Firma den Verdacht nahe, dass die Präventionssysteme nicht ausreichen oder nicht ernsthaft angewandt werden?

Institut der ruhenden Mitgliedschaft: Insbesondere während früher Phasen einer laufenden Strafverfolgung kann es schwierig werden, ausreichende Klarheit zu bekommen. Für diesen Fall und ähnliche Fälle gibt es das Institut der „ruhenden Mitgliedschaft“. Die entsprechenden Firmen nehmen nicht mehr an den Treffen teil und zahlen keine Beiträge. Letzteres wurde erst 2006 so festgelegt und wird seitdem so praktiziert. Das Ruhen der Mitgliedschaft wird auf der Website und im Extranet von Transparency Deutschland bekannt gegeben.

Grenzen der Transparenz/ vereinsinterne Angelegenheiten: Wie es sich gehört, sind strittige Angelegenheiten einer Mitgliedschaft Sache des Vorstands und sind insoweit auch innerhalb von Transparency International Deutschland von der üblichen Transparenz aller Vorgänge ausgenommen. Auch hat ein Mitglied das Recht auf Anhörung, bevor eine ihn betreffende Entscheidung gefällt wird. Nach deutschem Vereinsrecht werden Mitglieder insbesondere davor geschützt, ohne ernsthafte Gründe ausgeschlossen zu werden. Laut Satzung von Transparency Deutschland ist ein Ausschluss nur möglich, wenn „ein Mitglied vorsätzlich oder grob fahrlässig die Interessen des Vereins“ verletzt „oder sein Verhalten geeignet ist, den Ruf des Vereins gravierend zu schädigen“.

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