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Datenschutz

Mit den Regelungen zum Datenschutz (Bundesdatenschutzgesetz, div. Telekommunikations- Gesetze) soll der Einzelne vor Beeinträchtigungen seines Persönlichkeitsrechtes durch den Umgang mit seinen personenbezogenen Daten geschützt werden. Bei der Durchführung von Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung müssen die geltenden Bestimmungen eingehalten werden.

Es gibt keinen prinzipiellen Widerspruch zwischen Datenschutz und dem Recht auf Informationsfreiheit. Dies zeigt auch die Tatsache, daß in den vier Bundesländern mit Informationsfreiheitsgesetzen die Beauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Informationsfreiheit identisch sind.

Dienstleistungen (als Bestechung)

Das Gewähren oder Empfangen von Dienstleistungen ist ebenso zu bewerten wie das von Geld, Sachgeschenken oder anderen materiellen Zuwendungen. Um diese Gleichstellung zu gewährleisten, verwendet das Strafgesetzbuch den Begriff "Vorteil". Damit ist jede materielle oder immaterielle Zuwendung gemeint, die den Empfänger in wirtschaftlicher, rechtlicher oder auch nur persönlicher Hinsicht besser stellt.

Disziplinarmaßnahmen

Vgl. Sanktionen