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Cross Border Leasing: Ein kriminelles Finanzprodukt?

Mit steigender Schuldenlast suchen Kommunen nach immer neuen Wegen, um ihre Finanzen zu sanieren. Ähnlich wie Public Private Partnerships (siehe den Artikel im Scheinwerfer 41) schienen sogenannte Cross Border Leasings eine interessante Option – doch zeig­ten sich bald die Fallstricke.

Deutsche und europäische Städte verkauften Klärwerke, Kanal- und Trinkwassernetze, Müllverbrennungsöfen, Messehallen und Straßenbahnen an US-amerikanische In­vestoren. Diese sollten dafür in den USA einen millionen­schweren Steuervorteil erhalten. Das Versprechen war: Da­von bekommen die Städte einen Teil ab, „Barwertvorteil“ ge­nannt. Der betrug zwischen drei und 20 Millionen Euro. Da­mit könnten sie ihre verschuldeten Haushalte sanieren. Die Investoren und ihre Berater versprachen, dass sich eigentlich nichts ändert. Es gehe nur um die Ausnutzung eines Steuer­tricks. Die Stadt- und Verbandsräte bekamen in nichtöffent­lichen Sitzungen nur knappe Zusammenfassungen zu sehen, in denen häufig auf Wunsch des Investors sogar dessen Na­me unerwähnt blieb. Warnende Stimmen gab es zunächst nicht, denn in den ersten Jahren ab 1995 wurden die Ver­träge ganz im Geheimen abgeschlossen.


Die Investoren, meist Banken wie Citigroup und First Union, brachten kaum Eigenkapital ein. 85 Prozent der jeweiligen Kaufsumme, die zwischen 100 Millionen und 1,6 Milliarden US-Dollar betrug, liehen sie sich von anderen Banken. Die haben 30 Jahre lang hübsche Zinseinnahmen. Die Städte bekamen am ersten Tag den „Barwertvorteil“ ausgezahlt – vier Prozent der Kaufsumme. Aber der gesamte Rest wurde sofort durchgereicht an drei weitere Banken, „Erfüllungs-Übernahme-Banken“ genannt. Mit ihnen schlossen die Städte Verträge über die Verwaltung der Kaufsumme. Zwei dieser Banken sollen für die Stadt 30 Jahre lang die Leasing­raten an den Investor bezahlen, eine Bank („Depotbank“) soll nach 30 Jahren den Rückkaufpreis bereitstellen, damit die Stadt ihre Anlage wiederbekommt. Diese drei Banken beka­men somit eine Art kostenlosen Kredit. Hinzukommt, dass die Erfüllungsübernahmebanken jeweils zur selben Banken­gruppe gehören wie die Darlehensbanken. Es handelt sich somit um ein Karussellgeschäft, das Geld verließ die Banken­gruppe nie.


Der „Barwertvorteil“ hat nichts mit den Steuern zu tun, son­dern ist eine Prämie dafür, dass die Kommunen das gesamte Risiko für den 30jährigen Geldkreislauf übernehmen. Sie müssen beim Absinken der Zahlungsfähigkeit der Banken („Rating“) eine neue Bank suchen. Ein Bankwechsel kostet einige Millionen Euro. Wenn ein Bankwechsel nicht gelingt, muss die öffentliche Hand andere Sicherheiten bieten. So musste das Land Berlin für die Berliner Verkehrsbetriebe BVG – sie hat U-Bahnen verkauft – eine Rückstellung in Hö­he von 157 Millionen Euro vornehmen. Die Bodensee- und die Landeswasserversorgung Baden-Württemberg – sie ha­ben ihre Trinkwasseranlagen verkauft – müssen für 50 Mil­lionen Euro US-Schatzanweisungen kaufen. Für die Bera­tung berechnet die Kanzlei Clifford Chance 900.000 Euro. Die Verbände haben deshalb auch beschlossen, die Wasser­preise für sieben Millionen Bürger zu erhöhen.


Eingefädelt wurden die Verträge durch einen „Arrangeur“, zum Beispiel die Deutsche Bank und debis, die Finanztochter von DaimlerChrysler, aber auch die Kreditanstalt für Wieder­aufbau (KfW) und die Landesbanken. Wirtschaftskanzleien wie Freshfields, Allen & Overy und Clifford Chance spielten die Risiken herunter. So bestätigte etwa Allen & Overy dem Amt für Stadtentwässerung Dresden, dass eine Information des Stadtrats über das Risiko des vollständigen Verlusts der Anlage „nicht erforderlich“ sei, „weil ein solcher Verlust bei ordnungsgemäßem Vertragsverlauf nicht möglich ist“. Auch der Hinweis darauf, dass die Verträge 100 Jahre laufen, sei „nicht erforderlich“, weil dies durch den Ausdruck „langfri­stig“ bereits „eindeutig zum Ausdruck gebracht ist“.


Auch Korruption spielte wohl eine Rolle. Der Arrangeur erhielt von der Stadt ein Honorar; gleichzei­tig erhielt er ein viel höheres Honorar vom Investor. So wurde bekannt, dass der Investor bei den Abfallwirtschafts­betrieben Wuppertal (AWG) dem Arrangeur und den Anwälten zusammen 4,9 Millionen Dollar zahlte. Zum pri­vatwirtschaftlichen Filz gehörte auch die „politische Land­schaftspflege“. So spendeten die Investoren beim Klärwerks­deal in Dresden 190.000 Euro für die Dresdner Frauenkirche und 190.000 Euro für die Synagoge. In Leipzig spendeten sie 300.000 Euro an die städtische Gesellschaft, die für Leipzig als Olympiastandort warb. 2008 urteilten Gerichte in den USA, dass die Investoren den Eigentumserwerb nur vorgetäuscht haben. Deshalb stehe ihnen kein Steuervorteil zu. Aber unabhängig davon laufen die Verträge der Investoren mit ihren Darlehensbanken noch 20 bis 25 Jahre, ebenso die Verträge der Städte mit ihren Erfüllungs-Übernahme-Banken. Die pochen darauf, dass die Verträge erfüllt werden. Rechtsanwalt Julian Roberts, der als Vertreter von Kommunen Urteile gegen Banken wegen Falschberatung bei Zins Swaps erreicht hat, eröffnet eine kleine Hoffnung: „Wenn ein Produkt als etwas verkauft wird, was es gar nicht ist, liegt Täuschung vor. Dann können diese Verträge angefochten werden und wären unwirksam.“


Werner Rügemer ist freier Publizist und erster Vorsitzender von Business Crime Control. 2008 erschien sein Buch „»Heuschre­cken« im öffentlichen Raum: Public Private Partnership - Anato­mie eines globalen Finanzinstruments.“

Dieser Artikel ist im Scheinwerfer 42 (S. 17) vom Februar 2009 erschienen.