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Wahlprüfsteine zur Bundestagswahl 2005

Übersicht zu den Antworten der Bundestagsparteien zum Thema Korruption

Vorschläge für Maßnahmen gegen Korruption

SPD

  • Notwendigkeit zu weiteren Gesetzesvorhaben in den Bereichen des Vergabewesens und der Abgeordnetenbestechung
  • Für den politischen Bereich ist das Strafrecht nur teilweise zur Korruptionsbekämpfung geeignet
  • Spricht sich für die Schaffung eindeutiger Verhaltenskodices aus, um erlaubte von strafwürdigen Verhaltensweisen abzugrenzen
  • Das Wesentliche wird künftig im Abgeordnetengesetz selbst geregelt

BÜNDNIS 90/GRÜNE

  • Prävention ist ein besonders wirksames Mittel gegen Korruption
  • Antikorruptionsleitlinien für Behörden, Unternehmen, Parteien und Parlamente
  • Korruptionsregister einführen
  • Transparenz im Gesundheitssektor verstärken
  • Unternehmen sollen freiwillige Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung schaffen (z.B. Ombudsleute/ Vertrauensanwälte)
  • UN-Konvention gegen Korruption soll zügig ratifiziert werden
  • Korruptionsbekämpfung muss Teil der Entwicklungszusammenarbeit sein

CDU/CSU

  • Weiterentwicklung von Korruptionsbekämpfungsgesetz von 1997 und -richtlinie von 1998 in Zusammenarbeit zw. Bund und Ländern wichtig
  • Dabei ist Kombination präventiver und strafrechtlicher bzw. strafprozessrechtlicher Verbesserungen notwendig
  • Forderung nach Wiedereinführung der Kronzeugenregelung und Telefonüberwachung

FDP

  • Wichtige Instrumente: Novellierung der Bestechungstatbestände durch das Korruptionsbekämpfungsgesetz 1997, Novellierung Parteiengesetz 2002, IFG 2005, Änderung der Verhaltensregeln für Bundestagsabgeordnete 2005
  • Ausdehnung der Offenlegungs- und Anzeigepflichten auch für politische Beamte in der Exekutive
  • Offenlegungspflichten für börsennotierte Unternehmen auf Unternehmen des Bundes und öffentlich-rechtliche Institutionen ausweiten
  • Auch Gewerkschaftsfunktionäre müssen Gehälter offen legen

LINKSPARTEI.PDS

  • Prüfkompetenz des Bundesrechnungshofes sichern und stärken, dies insbesondere vor dem Hintergrund verstärkter Privatisierung öffentlicher Aufgaben und des Beteiligungsmanagements
  • Mehr Transparenz bei der öffentlichen Auftragsvergabe durch Änderungen der Verdingungsordnung bei Bauleistungen (VOB) und Verdingungsordnung für Leistung (VOL) erreichbar
  • Forderung nach Einführung eines Korruptionsregisters

Transparency Deutschland 1

  • Zentralregister auf Bundesebene als besonders wichtiges Instrument der Korruptionsbekämpfung
  • Informationsfreiheitsgesetz (IFG) und Änderung des Abgeordnetengesetzes sowie der Verhaltensregeln müssen zügig und wirksam umgesetzt werden
  • Einsetzung eines Antikorruptionsbeauftragten

 

Vorstellung zur Umsetzung von gesetzlichen Reformen

SPD

  • Will Neuregelung der Nebentätigkeiten und Nebeneinkünfte von Abgeordneten im Abgeordnetengesetz und der Geschäftsordnung des Bundestages zukünftig konsequent umsetzen

BÜNDNIS 90/GRÜNE

  • Würdigen die gesetzliche Schaffung eines Informationsfreiheitsgesetzes
  • Die Änderung des Parteiengesetzes und die Neuregelung des Abgeordnetengesetzes sowie die Schaffung der Offenlegungspflichten bei Managergehältern sind wichtige Instrumente
  • Vollzugsdefizite bei bestehenden Transparenzregelungen müssen durch entsprechende Gremien der Legislative ständig überprüft und schließlich beseitigt werden

CDU/CSU

  • Konsequente Umsetzung der eigenen geschaffenen Instrumentarien
  • Bedeutung der Länder bei Strafverfolgung und Korruptionsprävention
  • Überlegungen zur Einführung eines bundesweiten Korruptionsregisters

FDP

  • Bedeutung des im Juli 2005 verabschiedeten Informationsfreiheitsgesetzes wird hervorgehoben, kritisiert aber auch Defizite, etwa die Vielzahl der Ausnahmefälle
  • Kündigt an, Wirksamkeit genau überprüfen zu wollen und fordert eine Evaluation des IFG nach einem angemessenen Erfahrungszeitraum

LINKSPARTEI.PDS

  • Fordert Einsetzung eines Anti-Korruptionsbeauftragten, angesiedelt beim Bundesrechnungshof
  • Alternativ ist die Ausweitung der Aufgaben des Präsidenten des Bundesrechnungshofes als Anti-Korruptionsbeauftragter denkbar
  • Der parlamentarische Unterausschuss zur Rechnungsprüfung kann zu einem Unterausschuss zur Haushaltskontrolle und Korruptionsvermeidung erweitert werden

Transparency Deutschland 1

  • Das IFG muss im täglichen Behördenalltag Beachtung finden
  • Es muss von allen Beteiligten - Behörden, Gesetzgeber und Nichtregierungsorganisationen - dafür Sorge getragen werden, dass das Gesetz bekannt wird
  • Bürger, die sich auf das IFG berufen wollen, müssen Unterstützung finden
  • Nach seiner Neuwahl muss der Bundestag die Verhaltensregeln als Teil der Geschäftsordnung ohne Änderungen übernehmen

 

Abgeordnetenbestechung (Paragraph 108e StGB) & Ratifizierung der UN-Konvention

SPD

  • Die rot-grüne Koalition hat in der letzten Legislaturperiode einen Gesetzentwurf erarbeitet, der den §108e StGB erweitern und damit die Ratifizierung der UN-Konvention gegen Korruption ermöglichen soll
  • Auf Grund der vorgezogenen Neuwahlen konnten diese jedoch nicht mehr im Bundestag eingebracht werden, soll jedoch in der nächsten Wahlperiode passieren

BÜNDNIS 90/GRÜNE

  • §108e StGB muss dahingehend verschärft werden, dass auch die Einflussnahme auf die Willensbildung der Abgeordneten vor einer Abstimmung unter Strafe gestellt wird
  • Eine Neuregelung des Abgeordnetengesetzes in diesem Bereich schützt auch die Abgeordneten
  • Die Arbeit am Abgeordnetengesetz muss zügig abgeschlossen werden, damit die Ratifizierung der UN-Konvention bald vorgenommen werden kann

CDU/CSU

  • Verhalten der Abgeordneten in nicht-öffentlichen Sitzungen der Fraktionen und Ausschüssen etc. ist absichtlich in derzeitigem §108e nicht erfasst, denn es ist rechtlich nicht fassbar
  • Bereitschaft, über Verschärfungen §108e nachzudenken, sollten sich Strafbarkeitslücken zeigen
  • Noch offene Fragen im Rahmen der UN-Konvention müssen zunächst geklärt werden, dann kann diese ratifiziert werden

FDP

  • Betont eine notwendige Unterscheidung zwischen zulässiger und unzulässiger Einflussnahme im demokratischen Prozess
  • Derzeitige Regelung schützt Abgeordnete bei ihrer Amtsausübung, eine Weiterfassung des §108e kriminalisiert Abgeordnete möglicherweise zu leichtfertig
  • Kritik an UN-Konvention dahingehend, dass unterschiedliche Rechtstraditionen in einzelnen Ländern nicht berücksichtigt werden
  • Defizite der UN-Konvention in Bezug auf deutsches Recht muss bei der Umsetzung eine sachgerechte Lösung finden
  • Findet sich grundsätzlich zu konstruktiver Mitarbeit in diesem Bereich bereit

LINKSPARTEI.PDS

  • Spricht sich für eine Ratifizierung der UN-Konvention gegen Korruption aus
  • Dafür notwendige Regelungen müssen in Bund und Ländern eingeführt werden, soweit noch nicht vorhanden
  • Regelungen zur Abgeordnetenbestechung im Strafgesetzbuch sollen nach Vorschlägen von Transparency und weiteren Organisationen ausgeweitet werden
  • Politiker sollen moralische Zurückhaltung gegenüber Einladungen und Angeboten walten lassen, eine rechtliche Regelung dazu scheint erwägenswert

Transparency Deutschland 1

  • Deutschland muss die UN-Konvention gegen so bald wiemöglich Korruption ratifizieren
  • Die Regelungen des §108e müssen verschärft und den Regelungen über die Bestechung von Amtsträgern im Ausland angepasst werden

 

Transparenz bei der Vergabe öffentlicher Aufträge

SPD

  • Im Zuge einer Vergabereform sollen Transparenzverpflichtungen ausgedehnt werden
  • Spricht sich deutlich für Veröffentlichungspflichten sowohl vor als auch nach der Vergabeentscheidung aus
  • Dies soll für die Mehrzahl der Vergabeverfahren gelten

BÜNDNIS 90/GRÜNE

  • Es ist zuüberprüfen, wo bestehende Vergaberegelungen um Integritätspakte ergänzt werden können

CDU/CSU

  • Spricht sich generell für größere Transparenz bei der Vergabe öffentlicher Aufträge aus
  • Betont die Wichtigkeit der Einhaltung bestehender Vergabevorschriften, etwa regelmäßige Mitarbeiterrotation und Beachtung des Vier-Augen-Prinzips

FDP

  • Transparenz kann durch eine bessere Position und weiterreichende Kontrollrechte von Parlamenten und insbes. von Rechnungshöfen erreicht werden
  • Möglichkeiten des IFG können genutzt werden, um falsche Vergabeentscheidungen zu revidieren und korruptive Vorkommnisse zuverhindern
  • Dienst- und Vergaberecht sollen dahingehend geändert werden, dass mögliche Interessenkollisionen vorher angegeben werden müssen
  • Es ist zu prüfen, inwieweit Befangenheitskriterien auf Angehörige von Inhabern öffentlicher Ämter ausgedehnt werden können

LINKSPARTEI.PDS

  • Anstrengungen müssen sich auf Bund, Länder und Gemeinden beziehen
  • Ausschreibungen ohne Beschränkung sind verstärkt zu nutzen
  • Rechtliche Regelungen EU-weiter Ausschreibungsverfahren sind beispielhaft für andere Vergabeverfahren zu übernehmen
  • Unabhängige Institutionen sollen in Prüfstellen und Überwachungsausschüssen der Vergabestellen vertreten sein
  • Schwellenwerte für die Einleitung eines Prüfverfahrens sind zusenken, unabhängige Sachverständige bei komplexen Verfahren zubeauftragen
  • Für Vergabeverfahren sind einheitliche Vorgehensweisen zuentwickeln

Transparency Deutschland 1

  • Das neu auf den Weg gebrachte IFG muss als Mittel zur Erreichung von mehr Transparenz bei der Vergabe öffentlicher Aufträge genutzt werden
  • Ein weiteres Instrument ist ein noch zu schaffendes Zentralregister für korruptive Firmen
  • Öffentliche Ausschreibungen müssen die Regel und nicht die Ausnahme darstellen
  • Vergabeverfahren müssen so gestaltet werden, dass klare Verantwortlichkeiten der Beteiligten erkennbar sind
  • Fordert die Schaffung und Durchführung von Sanktionen bei Verstößen gegen Vergabevorschriften

 

Sanktionierung korrupter Firmen & Einführung Zentralregister

SPD

  • Gibt ein klares Bekenntnis für die Einführung eines bundesweiten Korruptionsregisters ab, um Zuverlässigkeit der Unternehmen wirksam vorder Vergabe prüfen und unzuverlässige Unternehmen ausschließen zukönnen.

BÜNDNIS 90/GRÜNE

  • Halten Sanktions- und Haftungsvorschriften gegen Unternehmen, die durch Korruptionsfälle aufgefallen sind grundsätzlich fürwünschenswert
  • Einführung eines bundesweiten Anti-Korruptionsregisters ist längst überfällig
  • Bedauern, dass der vorherige Versuch von rot-grün zur Einrichtung eines solchen Registers, 2002, an CDU/CSU gescheitert ist

CDU/CSU

  • Bereitsbestehende Sanktionsmöglichkeiten (z.B. Verbandsbußgeld) sind zunächst konsequent zu nutzen
  • Bedeutung des Korruptionsregisters als Mittel zur Prävention und Abschreckung wird grundsätzlich anerkannt
  • Es gibt noch eine Reihe strittiger Punkte, bei denen zunächst Klärungsbedarf besteht (Zurechenbarkeit Fehlverhalten zu einzelnen Personen, Aufnahme und Löschung, Vereinbarkeit mit EU-Recht etc.)

FDP

  • Sieht bislang keine Notwendigkeit der Einführung eines Unternehmensstrafrechtes, vorhandene Möglichkeiten nach Ordnungswidrigkeitsrecht und Zivilrecht sind ausreichend
  • Spricht sich für die Einrichtung eines bundesweiten Korruptionsregisters aus
  • Dabei muss klar festgelegt sein, ob eine Eintragung nur nach einer rechtsgültigen Verurteilung erfolgen darf und wie entsprechende Verjährungsregelungen aussehen sollen

LINKSPARTEI.PDS

  • Fordert Einführung eines Zentralregisters nicht nur auf Landes- sondern auch auf Bundesebene
  • Wirtschaftsverbände werden aufgefordert, sich bis zur Einführung eines gesetzlich geregelten Zentralregisters freiwillig auf die Einführung schwarzer Listen für korrupte Firmen zu verpflichten und von diesen Gebrauch zu machen

Transparency Deutschland 1

  • Fordert die baldige Schaffung eines öffentlich zugänglichen Zentralregisters
  • Die Registrierung muss rechtsstaatlichen Maßstäben entsprechen
  • Registrierung bei hinreichendem Verdacht auf Korruption/Bestechung gefordert
  • Aufnahme auf Liste soll für mind. 3 Jahre erfolgen
  • Löschung, wenn das Unternehmen über mind. 12 Monate wirksame Anti-Korruptionsmaßnahmen nachweist
  • Öffentliche Auftraggeber müssen zur Berücksichtigung der Eintragungen im Zentralregister angehalten werden

 

Aufklärung und Strafverfolgung von Korruption

SPD

  • Zusätzlich zu Änderungen, die sich aus anderen Punkten ergeben wird kein weiterer Handlungsbedarf in diesem Bereich gesehen

BÜNDNIS 90/GRÜNE

  • Betrachten Schwerpunktstaatsanwaltschaften für Wirtschaftskriminalität und zentrale polizeiliche Ermittlungsstellen als sinnvolle Elemente bei der Aufklärung von Korruptionsstraftaten
  • Diese sollen insbesondere dort aufgebaut werden, wo bisher keine genügende Ausstattung der Ermittlungsbehörden gegeben ist
  • Spricht sich für die Schaffung von Zuständigkeiten beim Generalbundesanwalt aus, wenn es um Korruptionsstraftaten bei Mitgliedern von Landes- und Bundesregierung geht

CDU/CSU

  • Schwerpunktstaatsanwaltschaften und Spezialabteilungen sowie auf dem Gebiet der Korruptionsverfolgung geschulte Staatsanwälte und Ermittlungsbeamte als sinnvolle Maßnahme
  • Forderung nach Kronzeugenreglung und Telefonüberwachung auch für Korruptionsdelikte

FDP

  • Staatsanwaltschaften müssen personell so ausgestattet werden, dass ein schnelles Aufklären und eine schnelle Verurteilung von Korruptionstätern möglich ist, als präventive Wirkung
  • Wünschenswert ist die Einrichtung von Schwerpunktstaatsanwaltschaften
  • Grundsätzlich muss die Unabhängigkeit von Politik und Staatsanwaltschaft sichergestellt werden

LINKSPARTEI.PDS

  • Kündigt eigene Initiativen in diesem Bereich an

Transparency Deutschland 1

  • Staatsanwaltschaften und Strafverfolgungsbehörden müssen sowohl personell als auch mit Sachmitteln besser ausgestattet werden, um dem komplexen Feld der Korruptionsverfolgung gewachsen zu sein
  • Fordert die Einrichtung von Schwerpunktstaatsanwaltschaften in den einzelnen Bundesländern und bessere Vernetzung der Ermittlungen innerhalb der Behörden

 

Schutz von Hinweisgebern & Kronzeugenregelung

SPD

  • Da die Kronzeugenregelung die an sie gestellten Erwartungen nicht erfüllt hat, ist gegenwärtig nicht beabsichtigt, eine solche für Korruptionsstraftaten einzurichten

BÜNDNIS 90/GRÜNE

  • Begrüßt eine gesetzliche Regelung zur Absicherung von Hinweisgebern
  • Lehnt Kronzeugenregelung ab

CDU/CSU

  • Fordert Wiedereinführung derKronzeugenregelung

FDP

  • Gegen eine Kronzeugenregelung ausschließlich für Korruptionsdelikte
  • Kronzeugenregelung muss generell neu gefasst werden
  • Zusätzlich zur Kronzeugenregelung ist auch an eine Neuregelung der Strafzumessungskriterien im Strafgesetzbuch zu denken

LINKSPARTEI.PDS

  • Der Rechnungshof muss bessere Möglichkeiten zur Prüfung von Sachverhaltenerhalten
  • Es sind Anlaufstellen für anonyme Hinweisgeber zu schaffen
  • Kronzeugenregelung wird – insbesondere wegen der damit verbundenen Rechtskonsequenzen – skeptisch betrachtet.

Transparency Deutschland 1

  • In Deutschland muss der Schutz von Hinweisgebern (Whistle-Blower) ausgebaut und internationalen Standards angepasst werden
  • Dazu ist eine Änderung der Kultur im Umgang mit Hinweisgebern notwendig; Hinweisgeber dürfen nicht länger als „Denunzianten“ angesehen werden
  • Kronzeugenregelung kann wesentlich zur verbesserten Strafverfolgung von Korruptionsdelikten beitragen
  • Fordert die Schaffung von Ombudsleuten in Unternehmen und Verwaltung

 

1 Die von Transparency Deutschland hier angesprochenen Forderungen beziehen sich auf Punkte, die auch von den Parteien genannt worden sind.

 

Die Antworten der Parteien:

     

    Transparency Deutschland hat seinen Fragenkatalog auch an das Bundeskanzleramt gerichtet. Die Antwort finden Sie hier: Antwort des Bundeskanzleramtes (pdf, 333 kB)