Wahlprüfsteine zur Bundestagswahl 2005
Übersicht zu den Antworten der Bundestagsparteien zum Thema Korruption
Vorschläge für Maßnahmen gegen Korruption
SPD
- Notwendigkeit zu weiteren Gesetzesvorhaben in den Bereichen des Vergabewesens und der Abgeordnetenbestechung
- Für den politischen Bereich ist das Strafrecht nur teilweise zur Korruptionsbekämpfung geeignet
- Spricht sich für die Schaffung eindeutiger Verhaltenskodices aus, um erlaubte von strafwürdigen Verhaltensweisen abzugrenzen
- Das Wesentliche wird künftig im Abgeordnetengesetz selbst geregelt
BÜNDNIS 90/GRÜNE
- Prävention ist ein besonders wirksames Mittel gegen Korruption
- Antikorruptionsleitlinien für Behörden, Unternehmen, Parteien und Parlamente
- Korruptionsregister einführen
- Transparenz im Gesundheitssektor verstärken
- Unternehmen sollen freiwillige Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung schaffen (z.B. Ombudsleute/ Vertrauensanwälte)
- UN-Konvention gegen Korruption soll zügig ratifiziert werden
- Korruptionsbekämpfung muss Teil der Entwicklungszusammenarbeit sein
CDU/CSU
- Weiterentwicklung von Korruptionsbekämpfungsgesetz von 1997 und -richtlinie von 1998 in Zusammenarbeit zw. Bund und Ländern wichtig
- Dabei ist Kombination präventiver und strafrechtlicher bzw. strafprozessrechtlicher Verbesserungen notwendig
- Forderung nach Wiedereinführung der Kronzeugenregelung und Telefonüberwachung
FDP
- Wichtige Instrumente: Novellierung der Bestechungstatbestände durch das Korruptionsbekämpfungsgesetz 1997, Novellierung Parteiengesetz 2002, IFG 2005, Änderung der Verhaltensregeln für Bundestagsabgeordnete 2005
- Ausdehnung der Offenlegungs- und Anzeigepflichten auch für politische Beamte in der Exekutive
- Offenlegungspflichten für börsennotierte Unternehmen auf Unternehmen des Bundes und öffentlich-rechtliche Institutionen ausweiten
- Auch Gewerkschaftsfunktionäre müssen Gehälter offen legen
LINKSPARTEI.PDS
- Prüfkompetenz des Bundesrechnungshofes sichern und stärken, dies insbesondere vor dem Hintergrund verstärkter Privatisierung öffentlicher Aufgaben und des Beteiligungsmanagements
- Mehr Transparenz bei der öffentlichen Auftragsvergabe durch Änderungen der Verdingungsordnung bei Bauleistungen (VOB) und Verdingungsordnung für Leistung (VOL) erreichbar
- Forderung nach Einführung eines Korruptionsregisters
Transparency Deutschland 1
- Zentralregister auf Bundesebene als besonders wichtiges Instrument der Korruptionsbekämpfung
- Informationsfreiheitsgesetz (IFG) und Änderung des Abgeordnetengesetzes sowie der Verhaltensregeln müssen zügig und wirksam umgesetzt werden
- Einsetzung eines Antikorruptionsbeauftragten
Vorstellung zur Umsetzung von gesetzlichen Reformen
SPD
- Will Neuregelung der Nebentätigkeiten und Nebeneinkünfte von Abgeordneten im Abgeordnetengesetz und der Geschäftsordnung des Bundestages zukünftig konsequent umsetzen
BÜNDNIS 90/GRÜNE
- Würdigen die gesetzliche Schaffung eines Informationsfreiheitsgesetzes
- Die Änderung des Parteiengesetzes und die Neuregelung des Abgeordnetengesetzes sowie die Schaffung der Offenlegungspflichten bei Managergehältern sind wichtige Instrumente
- Vollzugsdefizite bei bestehenden Transparenzregelungen müssen durch entsprechende Gremien der Legislative ständig überprüft und schließlich beseitigt werden
CDU/CSU
- Konsequente Umsetzung der eigenen geschaffenen Instrumentarien
- Bedeutung der Länder bei Strafverfolgung und Korruptionsprävention
- Überlegungen zur Einführung eines bundesweiten Korruptionsregisters
FDP
- Bedeutung des im Juli 2005 verabschiedeten Informationsfreiheitsgesetzes wird hervorgehoben, kritisiert aber auch Defizite, etwa die Vielzahl der Ausnahmefälle
- Kündigt an, Wirksamkeit genau überprüfen zu wollen und fordert eine Evaluation des IFG nach einem angemessenen Erfahrungszeitraum
LINKSPARTEI.PDS
- Fordert Einsetzung eines Anti-Korruptionsbeauftragten, angesiedelt beim Bundesrechnungshof
- Alternativ ist die Ausweitung der Aufgaben des Präsidenten des Bundesrechnungshofes als Anti-Korruptionsbeauftragter denkbar
- Der parlamentarische Unterausschuss zur Rechnungsprüfung kann zu einem Unterausschuss zur Haushaltskontrolle und Korruptionsvermeidung erweitert werden
Transparency Deutschland 1
- Das IFG muss im täglichen Behördenalltag Beachtung finden
- Es muss von allen Beteiligten - Behörden, Gesetzgeber und Nichtregierungsorganisationen - dafür Sorge getragen werden, dass das Gesetz bekannt wird
- Bürger, die sich auf das IFG berufen wollen, müssen Unterstützung finden
- Nach seiner Neuwahl muss der Bundestag die Verhaltensregeln als Teil der Geschäftsordnung ohne Änderungen übernehmen
Abgeordnetenbestechung (Paragraph 108e StGB) & Ratifizierung der UN-Konvention
SPD
- Die rot-grüne Koalition hat in der letzten Legislaturperiode einen Gesetzentwurf erarbeitet, der den §108e StGB erweitern und damit die Ratifizierung der UN-Konvention gegen Korruption ermöglichen soll
- Auf Grund der vorgezogenen Neuwahlen konnten diese jedoch nicht mehr im Bundestag eingebracht werden, soll jedoch in der nächsten Wahlperiode passieren
BÜNDNIS 90/GRÜNE
- §108e StGB muss dahingehend verschärft werden, dass auch die Einflussnahme auf die Willensbildung der Abgeordneten vor einer Abstimmung unter Strafe gestellt wird
- Eine Neuregelung des Abgeordnetengesetzes in diesem Bereich schützt auch die Abgeordneten
- Die Arbeit am Abgeordnetengesetz muss zügig abgeschlossen werden, damit die Ratifizierung der UN-Konvention bald vorgenommen werden kann
CDU/CSU
- Verhalten der Abgeordneten in nicht-öffentlichen Sitzungen der Fraktionen und Ausschüssen etc. ist absichtlich in derzeitigem §108e nicht erfasst, denn es ist rechtlich nicht fassbar
- Bereitschaft, über Verschärfungen §108e nachzudenken, sollten sich Strafbarkeitslücken zeigen
- Noch offene Fragen im Rahmen der UN-Konvention müssen zunächst geklärt werden, dann kann diese ratifiziert werden
FDP
- Betont eine notwendige Unterscheidung zwischen zulässiger und unzulässiger Einflussnahme im demokratischen Prozess
- Derzeitige Regelung schützt Abgeordnete bei ihrer Amtsausübung, eine Weiterfassung des §108e kriminalisiert Abgeordnete möglicherweise zu leichtfertig
- Kritik an UN-Konvention dahingehend, dass unterschiedliche Rechtstraditionen in einzelnen Ländern nicht berücksichtigt werden
- Defizite der UN-Konvention in Bezug auf deutsches Recht muss bei der Umsetzung eine sachgerechte Lösung finden
- Findet sich grundsätzlich zu konstruktiver Mitarbeit in diesem Bereich bereit
LINKSPARTEI.PDS
- Spricht sich für eine Ratifizierung der UN-Konvention gegen Korruption aus
- Dafür notwendige Regelungen müssen in Bund und Ländern eingeführt werden, soweit noch nicht vorhanden
- Regelungen zur Abgeordnetenbestechung im Strafgesetzbuch sollen nach Vorschlägen von Transparency und weiteren Organisationen ausgeweitet werden
- Politiker sollen moralische Zurückhaltung gegenüber Einladungen und Angeboten walten lassen, eine rechtliche Regelung dazu scheint erwägenswert
Transparency Deutschland 1
- Deutschland muss die UN-Konvention gegen so bald wiemöglich Korruption ratifizieren
- Die Regelungen des §108e müssen verschärft und den Regelungen über die Bestechung von Amtsträgern im Ausland angepasst werden
Transparenz bei der Vergabe öffentlicher Aufträge
SPD
- Im Zuge einer Vergabereform sollen Transparenzverpflichtungen ausgedehnt werden
- Spricht sich deutlich für Veröffentlichungspflichten sowohl vor als auch nach der Vergabeentscheidung aus
- Dies soll für die Mehrzahl der Vergabeverfahren gelten
BÜNDNIS 90/GRÜNE
- Es ist zuüberprüfen, wo bestehende Vergaberegelungen um Integritätspakte ergänzt werden können
CDU/CSU
- Spricht sich generell für größere Transparenz bei der Vergabe öffentlicher Aufträge aus
- Betont die Wichtigkeit der Einhaltung bestehender Vergabevorschriften, etwa regelmäßige Mitarbeiterrotation und Beachtung des Vier-Augen-Prinzips
FDP
- Transparenz kann durch eine bessere Position und weiterreichende Kontrollrechte von Parlamenten und insbes. von Rechnungshöfen erreicht werden
- Möglichkeiten des IFG können genutzt werden, um falsche Vergabeentscheidungen zu revidieren und korruptive Vorkommnisse zuverhindern
- Dienst- und Vergaberecht sollen dahingehend geändert werden, dass mögliche Interessenkollisionen vorher angegeben werden müssen
- Es ist zu prüfen, inwieweit Befangenheitskriterien auf Angehörige von Inhabern öffentlicher Ämter ausgedehnt werden können
LINKSPARTEI.PDS
- Anstrengungen müssen sich auf Bund, Länder und Gemeinden beziehen
- Ausschreibungen ohne Beschränkung sind verstärkt zu nutzen
- Rechtliche Regelungen EU-weiter Ausschreibungsverfahren sind beispielhaft für andere Vergabeverfahren zu übernehmen
- Unabhängige Institutionen sollen in Prüfstellen und Überwachungsausschüssen der Vergabestellen vertreten sein
- Schwellenwerte für die Einleitung eines Prüfverfahrens sind zusenken, unabhängige Sachverständige bei komplexen Verfahren zubeauftragen
- Für Vergabeverfahren sind einheitliche Vorgehensweisen zuentwickeln
Transparency Deutschland 1
- Das neu auf den Weg gebrachte IFG muss als Mittel zur Erreichung von mehr Transparenz bei der Vergabe öffentlicher Aufträge genutzt werden
- Ein weiteres Instrument ist ein noch zu schaffendes Zentralregister für korruptive Firmen
- Öffentliche Ausschreibungen müssen die Regel und nicht die Ausnahme darstellen
- Vergabeverfahren müssen so gestaltet werden, dass klare Verantwortlichkeiten der Beteiligten erkennbar sind
- Fordert die Schaffung und Durchführung von Sanktionen bei Verstößen gegen Vergabevorschriften
Sanktionierung korrupter Firmen & Einführung Zentralregister
SPD
- Gibt ein klares Bekenntnis für die Einführung eines bundesweiten Korruptionsregisters ab, um Zuverlässigkeit der Unternehmen wirksam vorder Vergabe prüfen und unzuverlässige Unternehmen ausschließen zukönnen.
BÜNDNIS 90/GRÜNE
- Halten Sanktions- und Haftungsvorschriften gegen Unternehmen, die durch Korruptionsfälle aufgefallen sind grundsätzlich fürwünschenswert
- Einführung eines bundesweiten Anti-Korruptionsregisters ist längst überfällig
- Bedauern, dass der vorherige Versuch von rot-grün zur Einrichtung eines solchen Registers, 2002, an CDU/CSU gescheitert ist
CDU/CSU
- Bereitsbestehende Sanktionsmöglichkeiten (z.B. Verbandsbußgeld) sind zunächst konsequent zu nutzen
- Bedeutung des Korruptionsregisters als Mittel zur Prävention und Abschreckung wird grundsätzlich anerkannt
- Es gibt noch eine Reihe strittiger Punkte, bei denen zunächst Klärungsbedarf besteht (Zurechenbarkeit Fehlverhalten zu einzelnen Personen, Aufnahme und Löschung, Vereinbarkeit mit EU-Recht etc.)
FDP
- Sieht bislang keine Notwendigkeit der Einführung eines Unternehmensstrafrechtes, vorhandene Möglichkeiten nach Ordnungswidrigkeitsrecht und Zivilrecht sind ausreichend
- Spricht sich für die Einrichtung eines bundesweiten Korruptionsregisters aus
- Dabei muss klar festgelegt sein, ob eine Eintragung nur nach einer rechtsgültigen Verurteilung erfolgen darf und wie entsprechende Verjährungsregelungen aussehen sollen
LINKSPARTEI.PDS
- Fordert Einführung eines Zentralregisters nicht nur auf Landes- sondern auch auf Bundesebene
- Wirtschaftsverbände werden aufgefordert, sich bis zur Einführung eines gesetzlich geregelten Zentralregisters freiwillig auf die Einführung schwarzer Listen für korrupte Firmen zu verpflichten und von diesen Gebrauch zu machen
Transparency Deutschland 1
- Fordert die baldige Schaffung eines öffentlich zugänglichen Zentralregisters
- Die Registrierung muss rechtsstaatlichen Maßstäben entsprechen
- Registrierung bei hinreichendem Verdacht auf Korruption/Bestechung gefordert
- Aufnahme auf Liste soll für mind. 3 Jahre erfolgen
- Löschung, wenn das Unternehmen über mind. 12 Monate wirksame Anti-Korruptionsmaßnahmen nachweist
- Öffentliche Auftraggeber müssen zur Berücksichtigung der Eintragungen im Zentralregister angehalten werden
Aufklärung und Strafverfolgung von Korruption
SPD
- Zusätzlich zu Änderungen, die sich aus anderen Punkten ergeben wird kein weiterer Handlungsbedarf in diesem Bereich gesehen
BÜNDNIS 90/GRÜNE
- Betrachten Schwerpunktstaatsanwaltschaften für Wirtschaftskriminalität und zentrale polizeiliche Ermittlungsstellen als sinnvolle Elemente bei der Aufklärung von Korruptionsstraftaten
- Diese sollen insbesondere dort aufgebaut werden, wo bisher keine genügende Ausstattung der Ermittlungsbehörden gegeben ist
- Spricht sich für die Schaffung von Zuständigkeiten beim Generalbundesanwalt aus, wenn es um Korruptionsstraftaten bei Mitgliedern von Landes- und Bundesregierung geht
CDU/CSU
- Schwerpunktstaatsanwaltschaften und Spezialabteilungen sowie auf dem Gebiet der Korruptionsverfolgung geschulte Staatsanwälte und Ermittlungsbeamte als sinnvolle Maßnahme
- Forderung nach Kronzeugenreglung und Telefonüberwachung auch für Korruptionsdelikte
FDP
- Staatsanwaltschaften müssen personell so ausgestattet werden, dass ein schnelles Aufklären und eine schnelle Verurteilung von Korruptionstätern möglich ist, als präventive Wirkung
- Wünschenswert ist die Einrichtung von Schwerpunktstaatsanwaltschaften
- Grundsätzlich muss die Unabhängigkeit von Politik und Staatsanwaltschaft sichergestellt werden
LINKSPARTEI.PDS
- Kündigt eigene Initiativen in diesem Bereich an
Transparency Deutschland 1
- Staatsanwaltschaften und Strafverfolgungsbehörden müssen sowohl personell als auch mit Sachmitteln besser ausgestattet werden, um dem komplexen Feld der Korruptionsverfolgung gewachsen zu sein
- Fordert die Einrichtung von Schwerpunktstaatsanwaltschaften in den einzelnen Bundesländern und bessere Vernetzung der Ermittlungen innerhalb der Behörden
Schutz von Hinweisgebern & Kronzeugenregelung
SPD
- Da die Kronzeugenregelung die an sie gestellten Erwartungen nicht erfüllt hat, ist gegenwärtig nicht beabsichtigt, eine solche für Korruptionsstraftaten einzurichten
BÜNDNIS 90/GRÜNE
- Begrüßt eine gesetzliche Regelung zur Absicherung von Hinweisgebern
- Lehnt Kronzeugenregelung ab
CDU/CSU
- Fordert Wiedereinführung derKronzeugenregelung
FDP
- Gegen eine Kronzeugenregelung ausschließlich für Korruptionsdelikte
- Kronzeugenregelung muss generell neu gefasst werden
- Zusätzlich zur Kronzeugenregelung ist auch an eine Neuregelung der Strafzumessungskriterien im Strafgesetzbuch zu denken
LINKSPARTEI.PDS
- Der Rechnungshof muss bessere Möglichkeiten zur Prüfung von Sachverhaltenerhalten
- Es sind Anlaufstellen für anonyme Hinweisgeber zu schaffen
- Kronzeugenregelung wird – insbesondere wegen der damit verbundenen Rechtskonsequenzen – skeptisch betrachtet.
Transparency Deutschland 1
- In Deutschland muss der Schutz von Hinweisgebern (Whistle-Blower) ausgebaut und internationalen Standards angepasst werden
- Dazu ist eine Änderung der Kultur im Umgang mit Hinweisgebern notwendig; Hinweisgeber dürfen nicht länger als „Denunzianten“ angesehen werden
- Kronzeugenregelung kann wesentlich zur verbesserten Strafverfolgung von Korruptionsdelikten beitragen
- Fordert die Schaffung von Ombudsleuten in Unternehmen und Verwaltung
1 Die von Transparency Deutschland hier angesprochenen Forderungen beziehen sich auf Punkte, die auch von den Parteien genannt worden sind.
Die Antworten der Parteien:
- Bündnis 90/Die Grünen (pdf, 1,0 MB)
- CDU/CSU (pdf, 13 kB)
- FDP (pdf, 847 kB)
- Linkspartei. PDS (pdf, 18 kB)
- SPD (pdf, 18 kB)
Transparency Deutschland hat seinen Fragenkatalog auch an das Bundeskanzleramt gerichtet. Die Antwort finden Sie hier: Antwort des Bundeskanzleramtes (pdf, 333 kB)

