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Berlin
Strategie bei der Korruptionsbekämpfung
3-Säulen-Modell:
1. Säule: Die Abteilung 23 der Staatsanwaltschaft Berlin und 3 Kommissariate beim LKA (LKA 3121-3123) sind für die Ermittlung korruptionsrelevanter Delikte zuständig und arbeiten mit der Staatsanwaltschaft zusammen.
2. Säule: Die Zentralstelle für Korruptionsbekämpfung, die dem GstA beim Kammergericht untersteht und sonst keiner anderen Stelle. Geleitet wird die Stelle von einem LOStA. Die Stelle nimmt Hinweise entgegen, erarbeitet Empfehlungen, Schulung der Prüfgruppen zur Korruptionsbekämpfung (AK-AGs) in der Verwaltung.
3. Säule: Seit 1995 bestehen ressortübergreifende AK-AGs unter Leitung der Senatsverwaltung für Justiz. Fachleute aus sämtlichen Verwaltungen, Rechnungshof, LKA und Staatsanwaltschaft. Mehrmals jährlich tagen diese AGs zur Überarbeitung der Richtlinien, Schwachstellenanalyse, Fortbildung und interne Prüfungen.
VwV und andere Maßnahmen in der Verwaltung
Seit 1995 bestehen ressortübergreifende AK-AGs unter Leitung der Senatsverwaltung für Justiz für Fachleute aus sämtlichen Verwaltungen, Rechnungshof, LKA und Staatsanwaltschaft. Mehrmals jährlich tagen diese AGs zur Überarbeitung der Richtlinien, Schwachstellenanalyse, Fortbildung und interne Prüfungen.
Die Innenrevision der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung wirkt intensiv an der Korruptionsbekämpfung mit.
Schwerpunktstaatsanwaltschaften und deren Ausstattung
Staatsanwaltschaft Berlin ist die zentrale Staatsanwaltschaft für Korruptionsdelikte: Abteilung 23 der Staatsanwaltschaft Berlin steht zur Korruptionsbekämpfung in Kontakt mit Rechnungshof, Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Landeskartellbehörden, Anti-Korruptionsarbeitsgruppen über ein Intranet.
Bereits seit 1986 besteht eine Fachabteilung zur Verfolgung von Korruptionsdelikten. Diese ist mit 6 Staatsanwälten besetzt.
Koordinierungsgruppen zw. Polizei, LKA und Staatsanwaltschaften
Zentralstelle für Korruptionsbekämpfung, die dem GstA beim Kammergericht untersteht und sonst keiner anderen Stelle. Geleitet wird die Stelle von einem LOStA. Die Stelle nimmt Hinweise entgegen, erarbeitet Empfehlungen und übernimmt die Schulung der Prüfgruppen zur Korruptionsbekämpfung (AK-AG´s) in der Verwaltung.
Seit 1995 bestehen ressortübergreifende AK-AGs unter Leitung der Senatsverwaltung für Justiz. Fachleute aus sämtlichen Verwaltungen, Rechnungshof, LKA und Staatsanwaltschaft. Mehrmals jährlich tagen diese AGs zur Überarbeitung der Richtlinien, Schwachstellenanalyse, Fortbildung und interne Prüfungen.
Polizeiliche Maßnahmen
Die Abteilung 23 der Staatsanwaltschaft Berlin und 3 Kommissariate beim LKA (LKA 3121-3123) sind für die Ermittlung korruptionsrelevanter Delikte zuständig und arbeiten mit der Staatsanwaltschaft zusammen.
Hinweisgeber
An die Zentralstelle für Korruptionsbekämpfung können sich alle Bürger, Unternehmer, Behördenbedienstete und Behörden mit der Bitte um Beratung zu Korruptionssachverhalten wenden.
Korruptionsregister oder ähnliche Maßnahmen
Der Senat soll bis Ende 2004 einen Gesetzentwurf zur Einrichtung eines Registers erarbeiten.

