Aktion zur Abgeordnetenbestechung - Parlamentarier bleiben in der Pflicht zu handeln!
Berlin, 30.10.2008 - Vom 6. Juni bis 6. Oktober dieses Jahres hat Transparency Deutschland eine Aktion zur Verschärfung des § 108e StGB, der den Straftatbestand der Abgeordnetenbestechung regelt, durchgeführt. Eine Gesetzesänderung ist nötig, damit die Bundesrepublik Deutschland die UN-Konvention gegen Korruption ratifizieren und so der selbsternannten Führungsrolle im globalen Kampf gegen Korruption gerecht werden kann, zu der sich Deutschland im Schlussdokument des G8 Gipfels von 2007 bekannt hat.
Um die Reform, die aus der Mitte des Parlaments erwachsen soll, in Bewegung zu bringen, hat Transparency Deutschland sich dazu entschieden, die Internet-Plattform www.abgeordnetenwatch.de zu nutzen, um darüber gezielt Abgeordnete nach ihrer Position zur Reform des § 108e StGB zu befragen.
67 Abgeordnete wurden dazu befragt, davon haben 49 im Zeitraum der Aktion geantwortet. Besonders wichtig sind die Antworten der Abgeordneten der Regierungsfraktionen. An sie wurde die Mehrzahl der Anfragen gerichtet; in den Oppositionsparteien Bündnis 90/ Die Grünen, FDP und Die Linke wurden hauptsächlich führende Fraktionsmitglieder der wesentlichen Ausschüsse befragt.
Danach sieht die Fraktion der CDU/CSU keine Notwendigkeit die Regelung zur Abgeordnetenbestechung zu verschärfen. Die Abgeordneten der SPD haben sich zwar für eine weiter gefasste Bestechungsregelung ausgesprochen, sehen sich aber auf Grund der Verweigerungshaltung der CDU/CSU außerstande, innerhalb der Koalition und damit im Parlament, die längst notwendigen Gesetzesverbesserungen durchzusetzen und verhalten sich deshalb passiv.
Antworten der Abgeordneten
CDU/ CSU
Arnold Vaatz (1. Antwort; 2. Antwort)
SPD
Ulrich Kelber (1. Antwort; 2. Antwort)
Joachim Stünker (1. Antwort; 2. Antwort)
Prof. Gert Weisskirchen (1. Antwort; 2. Antwort)
Die Linke
FDP

