11.07.02
Anfrage zur Rechtsaufsicht der Landesregierungen über die öffentlich-rechtlichen Körperschaften im Gesundheitswesen
Vorbemerkung:
Die Probleme des deutschen Gesundheitswesens, die sich in immer neuen Debatten um Kostensteigerungen und Beitragserhöhungen niederschlagen, sind struktureller Natur. Andere europäische Länder mit einer vergleichbaren Bevölkerungsstruktur kommen mit weniger Geld aus, ohne dass die Leistungen des Gesundheitswesens schlechter, die Zufriedenheit der Versicherten geringer und die Einkommen der Leistungserbringer unzumutbar niedrig wären. Ein wesentlicher struktureller Faktor ist in Deutschland die Delegation staatlicher Verantwortung auf öffentlich-rechtliche Körperschaften: die gesetzlichen Krankenkassen, die Kassenärztlichen/Kassenzahnärztlichen Vereinigungen und die Kammern der Heilberufe. Sie unterliegen überwiegend der Rechtsaufsicht der Länder-Sozialministerien, in deren Auftrag sie das Grundrecht der Bürgerinnen und Bürger auf Gesundheit gewährleisten. Interessen- und Klientelpolitik und eigene Wirtschaftsaktivitäten sind nicht Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Körperschaften.
Wir fragen nach der Art und Weise der staatlichen Aufsicht ? bei den gesetzlichen Krankenkassen und den Kammern und Kassenärztlichen Vereinigungen der Heilberufe. Uns interessiert dabei auch der Vergleich mit sonstigen Körperschaften öffentlichen Rechtes. Gibt es berufs- oder aufgabenspezifische Unterschiede, und wie begründen sie sich rechtlich?
I. Allgemeine Fragen zu den Körperschaften öffentlichen Rechtes:
Welche berufsständischen Körperschaften gibt es, wie sind sie organisatorisch aufgebaut und wie ist die Mitgliedschaft geregelt. a) bei den Heilberufen, b) bei anderen Berufsständen?
Auf welcher Rechtsgrundlage (Bundesrecht? Landesrecht?) üben die Körperschaften ihre Tätigkeit aus? Besitzen die Körperschaften Satzungen und Geschäftsordnungen? Wer erlässt diese? Welche internen Ordnungsvorschriften werden ansonsten seitens der Aufsichtsbehörde gefordert? Wer prüft deren Inhalte auf verfassungsrechtliche und inhaltliche Übereinstimmungen mit bestehenden Gesetzen? Nimmt ein Vertreter der Landesregierung an den satzungsmäßig vorgeschriebenen Delegiertenversammlungen, Vorstandssitzungen, Neuwahlen teil? Erhält die Landesregierung Protokolle der Sitzungen, und prüft sie diese? Wird der Haushalt der Körperschaften und werden die Aufwandsentschädigungen der Präsidenten und ihrer Stellvertreter sowie sonstige Aufwandsentschädigungen von der Regierung geprüft?
Ist die Annahme richtig, dass die Präsidenten und die weiteren Vorstands- oder Organmitglieder neben ihrer Funktion innerhalb der Körperschaften selbst Mitglieder der betreffenden Körperschaft sind? Üben die entscheidungsbefugten Organmitglieder, insbesondere die Präsidenten und ihre Stellvertreter, weitere bezahlte Nebentätigkeiten aus? Falls ja, sind solche Nebentätigkeiten öffentlich bekannt? Hält die Landesregierung generell eine Veröffentlichung bezahlter Nebentätigkeiten von Präsidenten und Vizepräsidenten öffentlich-rechtlicher Körperschaften für angezeigt?
Beabsichtigt die Landesregierung, gesetzliche Grundlagen zu schaffen oder zu verschärfen, um eine gesetzliche und mit Sanktionen belegte Pflicht von Funktionsträgern der Selbstverwaltungen zur Offenlegung aller materiellen und immateriellen Zuwendungen und aller Interessenkonflikte zu erreichen? Beabsichtigt die Landesregierung, bei dieser Offenlegungspflicht im Rahmen materieller Prüfungen Funktionsträgern auch ein Verbot für honorierte Tätigkeiten aufzuerlegen, sofern diese auch nur theoretisch zu einem Interessenkonflikt führen können?
Nach welchen Kriterien werden die Pflichtbeiträge für die Mitglieder der Körperschaften erhoben? Wie hoch sind sie überhaupt? Regeln die Körperschaften dieses in eigner Verantwortung oder hat die Landesregierung ein Mitspracherecht?
Wie werden die Pflichtbeiträge verwendet? Regeln die Körperschaften dieses in eigener Verantwortung oder hat die Landesregierung eine Kontroll- und Einspruchsmöglichkeit, insbesondere wenn Teile der Pflichtbeiträge laut Satzung an eine koordinierende Bundesorganisation abgegeben werden?
Ist die Bundesorganisation der einzelnen Körperschaften ebenfalls eine öffentlich-rechtliche Körperschaft? Falls nicht, wie stellt die Landesregierung sicher, dass die Pflichtbeiträge der Mitglieder ihres Verantwortungsgebietes verfassungsrechtlich einwandfrei verwendet werden?
Welche Aufgaben nehmen die jeweiligen Körperschaften für ihre Mitglieder und für Dritte wahr? Wie sind hoheitliche Allgemeininteressen von Standesinteressen abgegrenzt?
In welchen Organisationen und Verbänden sind die Körperschaften Mitglied, und sind diese wirtschaftlich tätig?
Welche Rechtsgrundlagen haben mögliche wirtschaftliche Tätigkeiten der Körperschaften? Welche wirtschaftlichen Aktivitäten entwickeln die Körperschaften direkt über eigene Unternehmen oder indirekt über Beteiligungen und Tochterunternehmen? In welcher Rechtsform werden solche Unternehmen betrieben? Welche Umsätze erzielen die Körperschaften mit solchen wirtschaftlichen Betätigungen?
Hat die Landesregierung ein Recht auf Einsicht in den Haushalt der Körperschaften? Könnte sie ihn zurückweisen, und wenn ja, unter welchen Bedingungen? Wie stellen sich die Bilanzen der Körperschaften dar, kann die staatliche Rechtsaufsicht alle Ergebnisse von ausgegliederten wirtschaftlichen Tätigkeiten getrennt von den Pflichtbeiträgen der Mitglieder darin wiederfinden?
Welcher Kontrolle unterliegen die möglichen wirtschaftlichen Tätigkeiten der Körperschaften bei eigenen und insbesondere bei Tochterunternehmen und Minderheitsbeteiligungen?
Welche Rechte haben die Mitglieder der Körperschaften, den Haushalt ihrer Organisation zu kennen, oder steht das Recht hierfür nur den Delegierten zu?
II. Spezielle Fragen zu den Körperschaften öffentlichen Rechtes der Heilberufe:
Welche Informationspflichten haben nach Ansicht des zuständigen Ministeriums die Vorstände der Körperschaften der Heilberufe a) gegenüber allen ihren Pflichtmitgliedern, b) gegenüber den Delegierten, c) gegenüber der jeweiligen Bundesorganisation, d) gegenüber dem zuständigen Landesministerium?
Welche Informationsrechte haben nach Meinung des zuständigen Ministeriums a) die Pflichtmitglieder, b) die Delegierten der einzelnen Körperschaften? Wenn es Unterschiede bei den Informationsrechten gibt, wie werden diese vom Ministerium verfassungsrechtlich begründet?
Die offiziellen Mitteilungsblätter der Körperschaften der Heilberufe werden aus den Beiträgen der Pflichtmitglieder finanziert. Nimmt das zuständige Landesministerium diese Veröffentlichungen lediglich zur Kenntnis oder prüft es, ob das Mitteilungsblatt seinem Informationsauftrag umfassend gerecht wird? Gibt es unabhängige Redaktionsausschüsse, Beiräte o.ä., die die Interessen der Pflichtmitglieder in diesen Organen gegenüber den Vorständen vertreten? Wie sind Minderheitenrechte gewährleistet? Hält das Landesministerium dergleichen für notwendig?
Hält die Landesregierung das Informationsfreiheitsgesetz, das es in den Bundesländern Brandenburg, Berlin, Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen gibt, für hilfreich, eine bessere Informationstransparenz herzustellen und die Position des einzelnen Pflichtmitglieds zu verbessern? Hält die Landesregierung die Transparenz in der Mittelverwendung für ausreichend?
Welche Informationsrechte besitzen die öffentlich-rechtlichen Körperschaften der gesetzlichen Krankenkassen gegenüber den öffentlich-rechtlichen Körperschaften der medizinischen Heilberufe?
Kammern und Kassenärztliche/Kassenzahnärztliche Vereinigungen als öffentlich-rechtliche Körperschaften gibt es im Gesundheitswesen in anderen europäischen Ländern nicht. Wie steht die Landesregierung zu Überlegungen in der EU, im Zuge einer Harmonisierung des Gesundheitswesens die Körperschaften der Heilberufe aufzulösen?
Wie steht die Landesregierung zu Verhaltenskodizes der Körperschaften der Heilberufe?
Die öffentlichen Debatten und Aktionen um sinkende Einkommen bei Ärzten/Zahnärzten lassen schon seit Jahren keinen objektiven Rückschluss auf die tatsächliche Entwicklung für Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft zu, denn die Situation ist gruppenspezifisch bei den Ärzten äußerst unterschiedlich. Wer verteilt die Honorare unter die Heilberufe, a) die Krankenkassen, b) die Heilberufskörperschaften selbst? Wer erhält die Honorare für die erbrachten medizinischen Leistungen? Wie prüft die Aufsichtsbehörde die objektive, korrekte und medizinisch bzw. kollegial saubere Verteilung der Honorare? Gibt es hierzu gutachterliche Analysen, die den Honorarbedarf je Arzt/Zahnarzt, bezogen auf ihre jeweiligen Leistungen und den Finanzbedarf ihrer Praxis zum Inhalt haben und einen sachgerechten Verteilungsmechanismus belegen? Wie erfolgt die Verteilung praktisch: nach Interessengruppen?, nach betriebswirtschaftlich-ökonomischen Grundsatzuntersuchungen?, orientiert am Bedarf an medizinischen Leistungen in Verdichtungsgebieten und in der Fläche? Wie erfolgt also praktisch die Dislozierung des Honorars auf das einzelne Körperschaftsmitglied und wem ist der Verteilungsmechanismus zugänglich (Transparenz für die Körperschaftsmitglieder oder darüber hinaus?)
Wie ist der Schutz von Minderheiten in den Körperschaften geregelt? Wie wird sichergestellt, dass Minderheiten ("kleine Fachgebiete") nicht durch große Fachgebiete majorisiert werden? Wie wird sichergestellt, dass Verhandlungen mit den Kostenträgern auch die Belange von Minderheiten in den Körperschaften berücksichtigen? Werden Minderheiten direkt an den Verhandlungen mit den Kostenträgern beteiligt? Werden diese Minderheiten an der Bildung der Vorstandsgremien beteiligt? Wie werden in Entscheidungsprozessen die Rechte und Belange von Minderheiten berücksichtigt? Wie werden Minderheiten, die in den offiziellen Gremien der Körperschaft nicht vertreten sind, berücksichtigt?
III. Fragen zu den gesetzlichen Krankenkassen:
Wie viele gesetzliche Krankenkassen gibt es in diesem Bundesland, wie sind sie aufgebaut, welches ist die größte, welches die kleinste, wie ist die jeweilige Mitgliederstruktur?
Wird die Geschäftsordnung und Satzung der Kassen von der Landesregierung gebilligt? Nimmt eine Vertretung des zuständigen Ministeriums an den satzungsmäßigen Delegiertenversammlungen, Vorstandssitzungen, Neuwahlen teil? Wie häufig? Erhält das Ministerium die Protokolle der Sitzungen und prüft es sie? Wird der Haushalt der Kassen und werden die Gehälter und Aufwandsentschädigungen der Geschäftsführer und Vorstände vom Ministerium gebilligt?
Sind die Kassen eigenwirtschaftlich tätig? Direkt über eigene Unternehmen oder indirekt über Beteiligungen und Tochterunternehmen? Falls ja, werden die datenschutzrechtlichen Bestimmungen eingehalten?
Welche Aufgaben nehmen die Kassen für ihre Mitglieder und welche für Dritte wahr?

