Macht der Korruption ein Ende. Spenden Transparency International Deutschland e.V.

Akzeptanz und Wirkung des Deutschen Corporate Governance Kodex

In vielen Industrienationen gibt es Übereinkünfte zwischen Staat und Wirtschaft. So wird von staatlicher Seite oftmals ein gesetzlicher Rahmen geschaffen, den die Wirtschaft nach eigenen Interessen ergänzen kann. In Deutschland ist dies zum Beispiel beim Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) der Fall. Neben staatlichen Gesetzen kann sich die Wirtschaft eigene, weiterführende Regeln auf­erlegen. Doch hat ein selbstverpflichtender Kodex zur wirksamen Unternehmenskontrolle Sinn? Damit setzte sich Sven Grabau in seiner Bachelor Thesis an der Hochschule Bremen unter dem Titel „Betrachtung und Beurteilung des Deutschen Corporate Governance Kodex und seine Akzeptanz bei den DAX30-Unternehmen in der Praxis“ auseinander. Seine Ergebnisse fasst der Autor hier zusammen.


Der Deutsche Corporate Governance Kodex wurde 2002 wirksam und hauptsächlich von Vertretern der Wirt­schaft geschaffen. Ziel des Kodex war es vor allem, verloren gegangenes Anlegervertrauen aufgrund der vorhergegange­nen Unternehmensskandale wiederherzustellen. Der Kodex umfasst eine Sammlung von Gesetzen, Empfehlungen und Anregungen, die zur „guten“ Unternehmensführung beitra­gen sollen. Den Vorgaben im Sinne von Gesetzen muss gefolgt werden. Wird einer Empfehlung nicht entsprochen, muss dieses in der so genannten Corporate Governance Entsprechenserklärung bekannt gegeben und möglichst begründet werden. Die Anregungen dagegen sind unver­bindlich. Allerdings ist keine Gesellschaft verpflichtet, Aus­künfte zu den Anregungen zu geben.

Im Rahmen der vorliegenden Untersuchung wurde die Akzeptanz des Kodex im Zeitraum von 2005 bis 2007 in den DAX30-Gesellschaften mit Stand von September 2008 un­tersucht. Hierfür wurden hauptsächlich Geschäftsberichte, Corporate Governance Entsprechenserklärungen und Aus­künfte der jeweiligen Investor Relations-Abteilungen einbe­zogen.

2006 und 2007 haben 13 DAX30-Unternehmen allen Em­pfehlungen des Kodex entsprochen, während es 2005 nur elf Gesellschaften waren. Auffällig daran ist, dass fast immer dieselben Standards von denselben Unternehmen nicht ein­gehalten werden. So weigern sich viele Gesellschaften, eine Managerhaftpflichtversicherung mit privater Selbstbetei­ligung zu vereinbaren. Auf wenig Gegenliebe stoßen zudem Regelungen, die die Vergütung von Vorstand und Auf­sichtsrat betreffen. Nur wenige DAX30-Gesellschaften begrenzen ihre Vorstandsabfindungen, manche Unterneh­men sind nicht einmal bereit, das Vorstandsgehalt vom kom­pletten Aufsichtsrat festlegen zu lassen.

Einige Regelungen sind zum Teil dehnbar. Der Wechsel vom Vorstandsvorsitz in den Aufsichtsratsvorsitz soll laut Kodex nicht „die Regel“ sein. So kann der unerwünschte Wechsel wie gehabt stattfinden und macht diese Regelung überflüs­sig. Ähnlichen Spielraum gibt es bezüglich der Manager­haftpflichtversicherung mit Selbstbehalt. Paradoxerweise steht jene Gesellschaft, welche keine Haftpflichtversicherung für Managementschäden abgeschlossen hat, besser in der Berichterstattung da als jenes Unternehmen, das immerhin die Versicherung abgeschlossen hat, jedoch auf den Selbstbehalt verzichtet. Ersteres hätte dem Standard entspro­chen, Letzteres nicht, weil der Kodex einen Selbstbehalt ver­langt, sobald eine entsprechende Versicherung abgeschlos­sen wurde.

Auch die formale Berichterstattung der betrachteten Gesell­schaften lässt zum Teil den untergeordneten Stellenwert des Kodex innerhalb des betroffenen Unternehmens erahnen. Insgesamt fünf der DAX30-Gesellschaften haben eindeutig falsche oder irreführende Angaben in ihren Geschäfts­berichten etc. veröffentlicht. Sie beziehen sich zum Beispiel jahrelang auf falsche Artikel des Kodex oder ihnen ist der Unterschied zwischen Anregung und Empfehlung nicht bekannt. Dabei wird ein Manko des Deutschen Corporate Governance Kodex deutlich: Es ist keine inhaltliche Prüfung der Entsprechenserklärung durch eine Wirtschaftsprüfungs­gesellschaft vorgeschrieben. Für inhaltliche Fehler hat das Unternehmen keine nennenswerten juristischen Schwierig­keiten zu befürchten.

Insgesamt lässt sich feststellen, dass Corporate Governance im Sinne des Kodex zwar auf hohe Akzeptanz stößt, die Einhaltung sich aber von 2006 auf 2007 nur unwesentlich verbessert hat. Das könnte den selbstverpflichtenden Cha­rakter des Kodex in Frage stellen. Schon jetzt gibt es Anzei­chen für bevorstehende Eingriffe des Gesetzgebers. Aufgrund der Wirtschaftskrise sind zudem neue Vorgaben zu Mana­gergehältern und Boni zu erwarten, was den Kodex weiter unter Druck setzen dürfte; sofern er dem Gesetzgeber nicht mit eigenen Regeln zuvor kommt.

Sven Grabau

Dieser Artikel ist im Scheinwerfer 42 (S. 13) vom Februar 2009 erschienen.