| Der aktuelle Zahnärzte-Betrugsskandal | |||
| Datum: 01.03.03 | |||
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| Hintergrundinformationen zu den Strukturen für Betrug und Korruption bei Zahnärzten und zahntechnischen Laboren | |||
| 3. Sonstige Fragestellungen bei zahntechnischen Leistungen | |||
3. Sonstige Fragestellungen bei zahntechnischen Leistungen
3.1. Metallmengen
Aus den bisher erläuterten Fallgestaltungen wird verständlich, warum es kaum möglich ist, genauere Angaben bezüglich des tatsächlichen Betrugsgeschehens zu machen. Allerdings stellte sich bei der Untersuchung ein weiteres bisher nicht diskutiertes Problem im Umgang mit Edelmetallen, insbesondere Gold bzw. Goldlegierungen, heraus.
So ist es beispielsweise nicht möglich, den exakten Verbrauch an Gold- oder anderen Edelmetalllegierungen für eine Krone, Brücke usw. nachträglich zu messen, da viele dieser Elemente mit einem Kunststoff- oder Keramiküberzug ("Verblendung") hergestellt werden oder in größere Gesamtarbeiten einbezogen sind, für die auch Nichtedelmetalllegierungen (NEM) verwendet werden.
Es existieren zwar gewisse Richt- oder Erfahrungswerte für Edelmetall-Verbrauchsmengen. Falls jedoch ein zahntechnisches Labor z.B. 3,5 g hochgoldhaltige Legierung für eine Krone abrechnen würde, tatsächlich aber nur 3,0 g oder 3,2 g gebraucht hätte, würde diese Differenz, einmal im Mund des Patienten, niemand mehr prüfen können.
Beispielhafte Ermittlung des möglichen volkswirtschaftlichen Gesamtschadens:
Ein Gramm Goldlegierung kostet je nach Qualität gegenwärtig durchschnittlich rund 14 EURO. Sofern bei der Abrechnung nur eine obere Toleranzgrenze von rund 10% bestünde (d.h. es würden 10% höhere Goldkosten in Rechnung gestellt, als dem tatsächlichen Verbrauch entspräche), würde jede "Krone" mit Mehrkosten von rund 1,4 EURO je Gramm Gold belastet sein. Diese Differenz erscheint zunächst gering. Folgende Hochrechnung verdeutlicht aber die wahre Dimension: Im Jahre 1997 wurden in den alten Bundesländern insgesamt rund 5,08 Millionen Kronen gefertigt, in den neuen Bundesländern rund 790.000, gesamt mithin rund 5,8 Millionen. Würde bei jeder Krone die Toleranz ausgeschöpft worden sein und jede Krone aus Goldlegierung nur 1 g wiegen, käme allein damit ein Mehrkostenfaktor von rund 8 Millionen EURO zustande.
Sofern bei der Abrechnung nur eine obere Toleranzgrenze von rund 10% bestünde (d.h. es würden 10% höhere Goldkosten in Rechnung gestellt, als dem tatsächlichen Verbrauch entspräche), würde jede "Krone" mit Mehrkosten von rund 1,4 EURO je Gramm Gold belastet sein.
Diese Differenz erscheint zunächst gering. Folgende Hochrechnung verdeutlicht aber die wahre Dimension: Im Jahre 1997 wurden in den alten Bundesländern insgesamt rund 5,08 Millionen Kronen gefertigt, in den neuen Bundesländern rund 790.000, gesamt mithin rund 5,8 Millionen. Würde bei jeder Krone die Toleranz ausgeschöpft worden sein und jede Krone aus Goldlegierung nur 1 g wiegen, käme allein damit ein Mehrkostenfaktor von rund 8 Millionen EURO zustande. Rechnete man die Brückenanker (vorausgesetzt ebenfalls aus Gold) hinzu, ergäbe sich folgendes Bild: Alte Bundesländer 5,8 Millionen Stücke, neue BL 1,3 Millionen, gesamt 7,1 Millionen x 1,4 EURO, somit weitere 9,94 Mio.€, zusammen mithin schon Mehrkosten in Höhe von ~18 Mio. €. Bezöge man den sogenannten "Wurzel-Stift" (EBM-Nr. 18) noch mit ein, so erhöhte sich dieser Betrag nochmals um rund 2,33 Mio.€ auf rund 20,3 Mio.€, und das bei nur 7 Leistungspositionen. Je höher das Basisgewicht einer Krone oder eines Stiftes oder Brückenankers ist, desto größer wird der Verlust bei den Kassen und Patienten. Je höher das Basisgewicht einer Krone oder eines Stiftes oder Brückenankers ist, desto größer wird der Verlust bei den Kassen und Patienten.
3.2. Metallqualität
Das eben Dargestellte verkompliziert sich noch, wenn die unterschiedlichen Legierungen, die zu unterschiedlichen Preisen auf dem Markt sind, einbezogen werden. Welche Legierung tatsächlich eingesetzt wurde, kann kein Zahnarzt prüfen. Da er den gezahlten Preis in Rechnung stellen kann, wird er nicht prüfen. Auch die teilfinanzierende Krankenkasse prüft die Metall/ Legierungsqualität nicht, ebenso wenig der Patient. Sobald ein Zahnersatzteil einmal im Mund des Patienten eingesetzt wurde, ist die Feststellung der Legierungsqualität so gut wie unmöglich, ohne das Stück zu zerstören oder zu beschädigen.
3.3. "Altgoldproblematik"
An dieser Stelle sei erwähnt, dass vor Jahren ein umfangreicher Manipulationsfilz mit Edelmetall-(Gold)-resten aufgetreten war. Damals wurden goldhaltige Reste von Zahnersatz und Zahnkronen "umgeschmolzen", und der Gewinn wanderte in private Taschen, ein Millionenbetrugsschaden wurde aufgedeckt.
Die Möglichkeiten der Manipulation mit Edelmetallen haben bis heute aber keineswegs abgenommen, zumal kaum ein Patient weiß, welche Legierungen für seinen Zahnersatz verwendet wurden. Wird eine alte Versorgung ausgegliedert, lassen viele Patienten die Altgoldreste beim Zahnarzt zurück. Um welche Mengen es sich je Patient und bundesweit insgesamt handelt, was damit geschieht usw., wird an keiner Stelle statistisch erfasst oder bewertet. Das Manipulationspotenzial dieses Marktes liegt nach einer überschlägigen Kalkulation bei rund 33 Millionen Euro.
Wer an diesem Altgoldmarkt die Gewinner und Verlierer sind, ist unklar. Unklar ist auch, inwieweit Krankenkassen und/oder Patienten an diesem Markt durch Refinanzierung ehemaliger Ausgaben überhaupt beteiligt werden. Klar sollte aber sein, dass dieses Geld ausschließlich den Patienten und Krankenkassen zusteht.

