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Der aktuelle Zahnärzte-Betrugsskandal
Datum: 01.03.03
Komplette Datei: DOK490_Zahnaerztepapier-2003_03_01.pdf
Hintergrundinformationen zu den Strukturen für Betrug und Korruption bei Zahnärzten und zahntechnischen Laboren

2. Spezielle Betrugsmöglichkeiten nach Fallgestaltungen

Patienten vertrauen ihren Ärzten. Haben sie den Eindruck, dass sie ihrem Arzt nicht oder nicht mehr vertrauen können, so wechseln sie zu einem anderen Arzt. Kommt also ein so weit ausgefächerter Skandal ans Licht, wie ihn die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen jetzt in den Blick rücken, dann fragt sich der Laie, a) wie Betrug und Korruption bei Zahnärzten und zahntechnischen Laboren praktisch aussehen, b) ob auch der eigene Zahnarzt darein verwickelt sein könnte. Insofern schadet ein solcher Skandal massiv dem Ansehen der gesamten Ärzteschaft und stärkt den Wunsch nach Transparenz und transparenten Patientenrechten im Gesundheitswesen.

Im folgenden sollen einige Fallgestaltungen speziell für Zahnersatz / Zahnkronen bzw. zahntechnische Leistungen vorgestellt und analysiert werden. Die Aufzählung ist nicht abgeschlossen.

2.1. Betrugsmöglichkeiten über spezielle deutsche Labore mit Auslandsfertigung, aber nach deutschen Qualitätsvorschriften.

Vorgehensweise: Der Zahnarzt schließt beispielsweise mit der inländischen Dependance eines Auslandslabors einen Rahmenvertrag über die Beauftragung. Er vereinbart hierin niedrigere Import-Preise, als sie die Höchstpreisliste ("Bundeseinheitliches Leistungsverzeichnis BEL II") erlaubt. Der deutsche Partner stellt dem Zahnarzt jedoch die vollen Höchstpreise in Rechnung, und der Zahnarzt rechnet gegenüber dem Patienten und der örtlichen KZV mit der Originalrechnung zu Höchstpreisen ab. Die Preisdifferenz wird auf verschlungenen Wegen zwischen dem Zahnarzt und dem Labor ausgeglichen. Musterbeispiele hierfür könnten Fertigungen in Ungarn, Polen, Tschechien sein. Die regionale KZV prüft nur die Plausibilität, nicht aber den Weg der technischen Leistung, die Kasse bezahlt aufgrund der Gesamtrechnung der regionalen KZV. Eine Materialprüfung (z.B. Legierungsqualität) findet in keinem einzigen Fall statt.

Es ist aber auch die "ehrliche" Variante bekannt (und diese wird nach unseren Informationen von einigen Kassen finanziell sogar gefördert), bei der im Ausland nach deutschen Qualitätsstandards gefertigt und nach Landespreisen abgerechnet wird. Den Preis-Vorteil gibt der Zahnarzt unmittelbar an Kasse und Patient voll weiter: gute Qualität, niedrigere Preise. Um der "ehrlichen Variante" zum Durchbruch zu verhelfen, brauchen die Kassen und die Versicherten Kostentransparenz.

2.2. Deutscher Zahnarzt betreibt ein eigenes zahntechnisches Labor ("Eigenlabor")

Hier ist dem Leistungsbetrug bei technischen Arbeiten Tür und Tor geöffnet. Die Fallkonstellation ginge für den Betrugsfall etwa so:

Der Zahnarzt nimmt in der Praxis den Abdruck und fertigt in seinem Eigenlabor mit eigenem Techniker oder selbst die Modelle, Schnittmodelle usw., sowie die genaue Planung. Dann übergibt er persönlich die Arbeit einschließlich Planung einem Kurier oder organisiert den Transfer am Flughafen und sendet sie an einen Partner im Ausland (z.B. Hongkong). Wenige Tage später holt er die fertige Arbeit ab, bearbeitet sie in seinem Labor zu Ende und "verkauft" sie dem Patienten als komplett eigene Arbeit zu deutschen Eigenlaborhöchstpreisen (BEL II). Die interne Abrechnung mit dem Fremd-Labor erfolgt davon getrennt, auch über Konten im Ausland.

Eine erweiterte Variante ist denkbar: die Auslandslabore stellen keine Rechnung als "Leistung", sondern bestätigen etwas völlig anderes, z.B. die Lieferung eines technischen Gerätes, eines Bohrer, Fräsers usw. Diese "Anschaffungen" würden dann als Praxiskosten betriebswirtschaftlich in die GuV-Rechnung eingestellt, steuerlich geltend gemacht und senkten zusätzlich zum (Schwarz-)Gewinn aus technischer Leistung die individuelle Steuerlast der Praxis.

Die Gestaltungsmöglichkeiten sind hier so vielfältig, dass eine dezidiertere Darstellung der verschiedenen Varianten und Spezialitäten den Rahmen dieser Gesamtschau sprengen würde. Da es äußerst schwierig ist, Materialmengen an Verbrauchsstoffen in einem zahntechnischen (Eigen)-Labor zu prüfen, ist die Auffälligkeitsrate und damit das Entdeckungsrisiko äußerst gering. In diesem Zusammenhang sind auch Verfahrensvarianten im Goldhandel interessant: Pro-forma-Einkauf von z.B. zur Abrechnung benötigter Edelmetalle, Weiter- oder Rückverkauf der nicht benötigten Mengen über diverse Aufkäufer, Geschäftsdislozierungen usw. Man kann davon ausgehen, dass Finanztransaktionen über Nummernkonten im Ausland abgewickelt werden und die betreffende Geschäftspost (Bestellungen usw.) über Internet in geschützten Chaträumen erledigt wird.

Wie hoch der volkswirtschaftliche Schaden dieser Verfahrensweisen ist, kann mangels bisheriger Ermittlungsergebnisse und der "closed-shop-mentality" der Medizinberufe nicht eingeschätzt werden.

2.3. Deutsches Labor kooperiert mit Labor im Ausland

Diese Variante nutzt statt des "Eigenlabors" ein in Deutschland ansässiges Fremdlabor oder ein Fremdlabornetzwerk. Dieses Netzwerk betreibt z.B. größere lokale regionale Labore und fertigt nachweisbar auch selbst. Teile der Arbeiten, z.B. aufwändige Arbeiten (Geschiebe usw.), werden ins Ausland verschickt (mitunter auch wegen geringerer Materialpreise) und als eigene Arbeit verkauft.

Hier sind oft nicht einmal die Zahnärzte darüber informiert, welchen Weg ihre Arbeiten genommen haben. Der Gewinn aus Preisdifferenzen verbleibt dem Labornetzwerk.

2.4. Auslandslabor betreibt in Deutschland Annahme- und Ausgabestellen

Diese Variante entspricht in etwa dem Punkt 2.3. Hier befindet sich aber der Hauptsitz im Ausland, mit lediglich deutschen Annahme- und Ausgabestellen. Es erfolgt in Deutschland gegenüber dem Zahnarzt - und damit der Kasse und dem Patienten - eine genaue Rechnungsstellung nach deutscher Höchstpreisliste, tatsächlich wird zu ausländischen Preisen gearbeitet. Diese Variante ist gegenwärtig einer der Hauptansatzpunkte der öffentlichen Debatte und der Ermittlungsverfahren. Ob diese Fälle aber den Hauptanteil am Betrugsgeschehen in Zahnarztpraxen darstellen, ist derzeit noch nicht abschätzbar.